Allgemeine Vermietungsbedingungen und Kundeninformationen (für LKW und Baumaschinen)
I. Allgemeine Vermietungsbedingungen – Urheberrechtlich geschützt!
Allgemeine Vermietungsbedingungen und Kundeninformationen (LKW und Baumaschinen)
§ 1 Grundlegende Bestimmungen
1.1. Die nachstehenden Vermietungsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen und Baumaschinen, die Sie mit uns als Anbieter (CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin) schließen.
1.2. Die von uns angebotenen Leistungen richten sich sowohl an Verbraucher als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.3. Die AGB, sowie das Übergabeprotokoll sind Bestandteile des Mietvertrages.
1.4. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.5. Jeder einzelne Verstoß gegen unsere AGB (unabhängig vom Fahrzeugtypen oder Maschinentyp), wird mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung geltend gemacht.
1.4. Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrerer Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.
1.5. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Buchung, Beendigung der langfristigen Mietverträge, „stillschweigende Verlängerung“ Wertminderung
2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von Fahrzeugen.
2.2. Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.3. Über unser Online-Buchungssystem können Sie ein verbindliches Vertragsangebot abgeben.
2.4. Dazu wählen Sie ein Fahrzeug, den Abhol- und Abgabeort und den Mietzeitraum. Nach der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Mietvorgang abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “kostenpflichtig bestellen” geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.
2.5. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt innerhalb von 2 Tagen durch unsere Auftragsbestätigung in Textform (z.B. per E-Mail). Holen Sie das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde nach dem bei der Buchung vereinbarten Zeitpunkt ab, entfällt Ihr Reservierungsanspruch.
2.6. Buchungen gelten nur für Fahrzeuggruppen und nicht für konkrete Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen.
2.7. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt überwiegend per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.8. Der Vertrag wird für die Dauer “sieh Vertrag” abgeschlossen.
2.9. Langzeitmietverträge für Nutzfahrzeuge und LKW: Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate sofern der Kunde nicht schriftlich kündigt.
2.10. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht frühestens nach Ablauf bis spätestens vor Vertragsende.
2.11. Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereit zu stellen. Somit entstehen uns, ab diesem Zeitpunkt, extra Kosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir daher dem Kunden 10% der Mietsumme, berechnet auf 12 Monate, zzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung.
2.12. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit, ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich.
2.13. Für eine Kündigung müssen Sie uns ein formelles Kündigungsschreiben per Einschreiben zusenden.
2.14. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Mietvertrag durch die stillschweigende Verlängerung um weitere 12 Monate verlängert und die Gesamtdauer eines langfristigen Mietverhältnisses beträgt somit 10 Jahre.
2.15. Dem Kunden wird von Anfang an, telefonisch, vor Ort und in schriftlicher Form im Vertrag darauf hingewiesen, die Kündigungsfrist sowie unser AGB bzgl. Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
2.16. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
2.17. Nach §312 BGB wie vorgeschrieben muss 3 Monate vorher in schriftlicher Form gekündigt werden.
2.18. Bei der Vertragsverlängerung bleiben die Bedingungen, wie die Laufzeit, die Kosten, die Zahlungsbedingungen und der Leistungsumfang in der Regel zu den gleichen Konditionen wie bisher bestehen.
§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten
3.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
3.2. Die Preise versteht sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
3.4. Wir bieten Vorkasse, Echtzeit Überweisung, Klarna Sofortüberweisung, über EC-Karte, Visakarte, EC-Terminal vor Ort oder in Bar, und PayPal + PayPal Gebühren.
3.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
§ 4 Übernahme des Fahrzeugs, Fälligkeit, Ladung, Kaution
4.1. Sie sind verpflichtet, eventuelle Schäden und Beanstandungen an der Mietsache bei der Übernahme sofort anzuzeigen und festzuhalten.
4.2. Sie bekommen die Maschinen oder den Mietwagen in einem betriebsfähigen Zustand und geben diese im gleichen Zustand zurück.
4.3. Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel hinzuweisen.
4.4. Für Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst. Sobald der Mieter die Mietstation verlässt, bestätigt er damit, dass er den Mietwagen oder die Maschine in einem guten Zustand erhalten hat und daraus resultierend verpflichtet er sich, diese im gleichen Zustand nach der Miete mit dem sämtlichen Zubehör wieder zurückzugeben.
4.5. Der Mieter ist zur Ladungssicherung verpflichtet.
4.6. Auf die Mietsachen besteht kein Anspruch auf Erfüllung, im Falle des Verzuges bei der Abholung.
4.7. Vor Mietbeginn ist der beabsichtigte Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache anzugeben.
4.8. Sie haben vor Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) in Höhe von 2.500,00 € zzgl. MwSt. oder der im Angebot ausgewiesenen Höhe sowie den voraussichtlichen Mietpreis zu zahlen.
4.9. Wir haben das Recht uns für Forderungen, die wir gegen Sie im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben aus der Kaution zu befriedigen.
4.10. Nach vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche erfolgt die Rückgabe der Kaution.
4.11. Sofern vereinbart wurde, dass der An- und/oder Abtransport der Mietsache durch erfolgt, müssen Sie den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle sicherstellen.
4.12. Wir sind berechtigt, an die Mietsachen als Werbeflächen sowohl für eigene Zwecke als auch für Dritte zu nutzen. Dies ist von Ihnen zu dulden, soweit durch die Werbung der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen Werbung an den Mietsachen nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung anbringen.
4.13. Der Mieter trägt die Gefahr bei einer falschen Beladung und daraus resultierenden Folgen, wie z.B. das Umkippen eines Baugerätes.
4.14. Die Kaution für PKW beträgt 300,00 EUR und für LKW und Baumaschinen 500,00 EUR.
4.15. Nicht versichert ist Folgendes:
4.16. Innere Betriebsschäden, unabhängig von ihrer Ursache (z.B. Öl Mangel)
4.17. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Betriebsschäden und Haftpflichtschäden.
§ 5 Nutzung der Mietsache, Rauchverbot, Mitnahme von Tieren, Verlust, Inspektion, Schadensereignisse, Untermiete, Besichtigung,
Rechte Dritter, Inbetriebnahme des Gerätes, Unterhaltspflicht des Mieters, Mietschuld, Nutzung im Ausland und Vollkaskoversicherung
5.1. Sie haben die Mietsache sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern und den Herstellerangaben zu benutzen.
5.2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Eine Haftpflichtversicherung besteht für diese Maschinen nicht.
5.3. Der Mieter ist zur Ladungssicherung verpflichtet, daher trägt der Mieter die Gefahr bei einer falschen Beladung und der daraus resultierenden Folgen, wie z.B. das Umkippen eines Baugerätes.
5.4. Der Mieter darf das Gerät am Tag 8 Stunden, pro Woche 40 Stunden und 20 Arbeitstagen pro Monat insgesamt 160 Stunden nutzen. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,10 € und der Kettenbagger mit 30,00 € /Std zzgl. MwSt. berechnet.
5.5. Die Mietsache muss in jeder Weise geschützt werden und regelmäßig durch Mieter gepflegt, die fachgerechten Wartungshinweise des Gerätes sind Sorge zu tragen, sodass die vorgeschriebenen Intervalle nicht überschritten werden.
5.6. Der Mieter hat sich während der Mietdauer regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und dem richtigen Reifendruck benutzt wird.
5.7. Bei Bedarf sind diese nach den Herstellervorgaben nachzufüllen. Der Mieter muss die Inspektion rechtzeitig melden, sodass die Arbeiten nicht stillgelegt werden.
5.8. Ist dem Mieter der Mietsache die Wartung egal, so führt das zu einer Instandsetzungsarbeit, und der Mieter wird Zahlungspflicht und muss die Wieder-Instandsetzungskosten, sowie die Miet- bzw. Ausfallkosten bezahlen.
5.9. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst.
5.10. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät ordnungsgemäß zu verwenden und vollständig zurückzubringen.
5.11. Wenn die Maschine nicht im gleichen Zustand zurückkehrt, ist der Vermieter berechtigt, die Schäden instand zu setzen, weshalb erstmals die Selbstbeteiligung in Anspruch genommen wird.
5.12. Der Vermieter ist berechtigt den Mietwagen oder die Maschine jederzeit einer Untersuchung zu vollziehen oder durch einen Experten untersuchen zu lassen.
5.13. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Betreten der Baustelle zu ermöglichen.
5.14. Ein Defekt ist nie vorhersehbar, daher übernimmt die CMAT Vermietung für spontane Schäden an Mietwagen oder Baumaschinen keinerlei Schuld. Es erfolgt kein Nutzungsausfall und auch keine Entschädigung.
5.15. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Vermieter nicht.
5.16. Der Mieter darf das Gerät bzw. den Mietwagen nicht an Dritten weitervermieten.
5.17. Niemand ist berechtigt unser Eigentum durch Beschlagnahmung, Pfändung oder Rechte an einem Gerät geltend zu machen, insofern ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter sofort zu informieren, andernfalls haftet laut bestehendem Vertrag der Mieter selbst dafür.
5.15 Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden.
5.19. Jeder Pkw, Lkw oder Kettenbagger müssen einmal im Jahr zurückgebracht werden, oder nach Absprache direkt zum Service gebracht werden, wegen der jährlichen Inspektion.
5.20. Bagger: Alle 10 Stunden müssen die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmiert werden.
5.21. Wenn Sie das Gerät am Samstag nutzen, zählt dies als Überstunden, welche Ihnen pro Stunde mit 30,00€ zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden oder in der Schichtzeit, z.B. samstags, wird bei der Nutzung eine Tagesmiete berechnet.
5.22. Die Miete wird sofort fällig, auch wenn die Einsatzzeit nicht voll ausgenutzt wurde.
5.23. Auf die Mietsachen besteht kein Anspruch auf Erfüllung, im Falle des Verzuges bei der Abholung.
5.24. Unsere Werbung/Aufkleber/Etiketten dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Als Vermieter möchten wir, dass unsere zugelassene Werbung an den Mietsachen befestigt bleibt und keine unzulässige Fremdwerbung angebracht wird.
5.25. Wenn Sie den Vertrag missachten und eigenständig die Aufkleber, Etiketten oder Werbung von Mietwagen oder Baumaschinen entfernen, sind Sie verpflichtet den Grafikdesigner Stundensatz in Höhe von 84€, zzgl. MwSt. + Servicegebühren von 29,95€ zzgl. MwSt., Drucken (mit Versand) und die Anbringungs-Kosten zu übernehmen.
5.26. All unsere Selbstfahrervermietfahrzeuge und Baumaschinen sind Vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag sowie aus der gültigen Preisliste.
5.27. Die Nutzung von Baumaschinen im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in schriftliche Form für bestimmte Maschinen gegen eine erhöhte Kaution möglich, welche durch Kunden nachgewiesen werden müssen.
5.28. Sie müssen während der Nutzung der Mietsache den Zustand der Mietsache auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin überprüfen. Ist ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, haben Sie umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und uns hierüber zu informieren.
5.29. Die für die Benutzung der Mietsache geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Ebenso sind die Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Etwaige behördliche Genehmigungen für den Einsatz der Mietsache hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen.
5.30. Während die Mietsache nicht benutzt wird, ist sie ordnungsgemäß gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu sichern.
5.31. Sie haben während der Nutzung der Mietsache auf eigene Kosten für die, zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Betriebsstoffe, insbesondere Kraftstoffe, Wasser, Öle und Fette, zu sorgen.
5.32. Soweit Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, haben Sie die erforderliche Wartung und Pflege der Mietsache, gemäß den Anweisungen in den Handbüchern und den Herstellerangaben, auf eigen Kosten durchzuführen.
5.33. Erforderliche Inspektionen und Instandsetzungsarbeiten sind uns rechtzeitig anzukündigen und von uns unverzüglich durchzuführen.
5.34. Nach einer Straftat, insbesondere Diebstahl oder Sachbeschädigung, haben Sie unverzüglich die Polizei zu verständigen und uns zu informieren. Bei sonstigem Schaden haben Sie uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadenereignissen mit Drittbeteiligung dürfen weder Sie noch der berechtigte Fahrer ein Schuldanerkenntnis abgeben. Sie haben uns unverzüglich wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensereignis zu machen und uns vollumfänglich über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten.
5.35. Die Weitervermietung oder Weitergabe der Mietsache durch den Mieter ist untersagt, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit uns getroffen wurde
5.36. Die Mietsache darf nur innerhalb des Umkreises von 50 km ausgehend vom, zu Mietbeginn benannten Einsatz- bzw. Aufstellort und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, eingesetzt und verbracht werden, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
5.37. Wir sind berechtigt während Ihrer gewöhnlichen Betriebszeiten die Mietsache zu besichtigen und zu untersuchen bzw. dies, durch Beauftragte, vornehmen zu lassen.
5.38. Im Fall, dass Dritte Rechte, insbesondere Pfandrechte, an der Mietsache geltend machen, weisen Sie auf das Mietverhältnis sowie unser Eigentum an der Mietsache hin und unterrichten uns unverzüglich.
5.39. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung.
5.40. Die Vollkasko greift pro Schaden, ab einer Schadenhöhe von über 1.000,00 EUR zzgl. MwSt. für PKW und 2.500,00 EUR zzgl. MwSt. für LKW und Baumaschinen und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder Maschine, während der Mietzeit.
5.41. Bei mehreren Schäden, ist der Kunde vertraglich verpflichtet 75% von den Gesamtkosten zzgl. MwSt. zur Schadensbeseitigung übernehmen.
5.42. Die Vollkasko greift pro Schaden, ab einer Schadenshöhe von über 1.000,00 EUR zzgl. MwSt. und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder Maschine, während der Mietzeit. Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Paragraf 81, Absatz 2, steht:
5.43. Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit und der Kunde muss 75% von den Gesamtkosten zur Schadensbeseitigung übernehmen.
5.44. Innenraumversicherung
Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind in der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Somit muss der Kunde in einem solchen Fall, für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum, komplett selbst für die gesamten Reparaturkosten aufkommen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug und auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen.
5.45. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug und auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen.
5.46. Im Falle des Verlustes von Schlüssel, dem Fahrzeugschein und/oder des amtlichen Kennzeichens sind wir berechtigt, für den, für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand bis das Fahrzeug oder die Maschine erneut vermietbereit ist, vertraglich den Nutzungsausfall geltend zu machen.
5.47. Wenn Sie das Fahrzeug oder die Maschine nicht zurückbringen oder wie oben genannt, wird die Miete bis zur Aushändigung weiterlaufen.
5.48. Unabhängig von SB werden die Kosten für Gutachter, Anwalt, Gericht, & Nutzungsausfall bis der Mietgegenstand wieder Vermietungsbereit ist, durch d. Kunden zutragen sein.
5.49. Kunden dürfen Fahrzeugeinstellung nicht ändern. Sobald Sie die Einstellung umstellen, es ist möglich, dass der Wagen sich von allein abschließt und Sie diesen nicht mehr nutzen können.
5.50. Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringen sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).
5.51. Während das Mietfahrzeug nicht benutzt wird, ist es ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
5.52. Sie haben während der Nutzung des Fahrzeugs sämtliche Kosten für Kraftstoff- und ggf. AdBlue selbst zu tragen.
5.53. Im Falle des Verlustes des Fahrzeugschlüssels sind wir berechtigt, für den für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
5.54. Verstöße gegen unseren Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unabhängig
vom Fahrzeugtypen oder Maschinentypen werden mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. geltend gemacht.
§ 6 Stornierung, Reservierung, Umbuchung, Rücktritt oder Verlängerung
6.1. Sie können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf einer Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
6.2. Der Rücktritt weniger 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn ist kostenpflichtig.
Bei Rücktritt wird eine Gebühr von 15% des voraussichtlichen Mietpreises zzgl. MwSt. erhoben.
6.3. Wir sind die günstigste Auto- und Baumaschinenvermietung, daher reservieren wir für Niemanden. Wenn sich der Mieter sicher ist, kann er bequem online oder im Büro verbindlich buchen.
6.4. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt das gebuchte Maschine nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, der der Wagen extra für Sie zurückbehalten wurde.
6.5. Umbuchungsgebühr beträgt 29,95 EUR zzgl. MwSt.
6.6. Falls der Mieter die Mietsache weiterbehalten möchte, sollte er den Vermieter unverzüglich informieren, ob eine Verlängerung möglich wäre, da es möglich sein kann, dass das Produkt von einem anderen Kunden online gebucht wurde.
6.7. Wenn der Vermieter nicht zustimmt, gilt die Verlängerung Anfrage als abgelehnt.
6.8. Ein Zurückbehaltungsrecht der Mietsache steht dem Mieter nicht zu.
§ 7 Zahlung, Kündigung und die Kaution
7.1. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
7.2. Wenn der Mieter länger als 14 Tage im Zahlungsverzug ist, darf der Vermieter den Mietvertrag ohne vorherige Mahnung kündigen.
7.3. Der Vermieter wird zum Ende des Mietverhältnisses dem Mieter eine Abschlussrechnung ausstellen.
7.4. Bei offenen Mietkosten wird die Rechnungsdifferenz sofort fällig.
7.5. Im Schadensfall kann die Rückgabe des Mietfahrzeugs und die Rückzahlung der
Kaution erst dann erfolgen, sobald ein Gutachten-Bericht maximal 14 Tage nach dem Mietverhältnis vorliegt.
7.6. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für die Behebung der Schäden vertraglich einzubehalten.
7.7 Die Kaution beträgt für PKW 300,00 EUR, Oberklassen 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR für LKW und Baumaschinen eine Rate.
§ 8 Zwangsvollstreckung und Verfahrensablauf für Geldforderungen nach §§ 802a – 882h ZPO
Dies entspricht folgendes:
8.1. Das gesamte Vermögen des Schuldners vollstrecken
8.2. Inkassoverfahren
8.3. Schufa Eintragung
8.4. Privatdetektive beauftragen
8.5. Kontopfändung Privatdetektive beauftragen
8.6. Pfändung in andere Vermögensrechte
8.7. Lohnpfändung
8.8. Sachpfändung
8.9. Pfändung in Grundbesitz
8.10. Austauschpfändung
8.11. Taschenpfändung
8.12. Vermögensauskunft
8.13. Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen möchte, muss eine Ersatz-Freiheitsstrafe verbüßen. Doch soweit muss es nicht kommen!
§ 9 Fristlose Kündigung, Sperre, Unterschlagung Zurückbehaltungsrechts
9.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristgerecht, aus einem folgend wichtigen Grund kündigen:
9.2. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages
9.3. Erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters
9.4. Gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
9.5. Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch
9.6. Verschweigen eines Schadens gegenüber dem Vermieter
9.7. Verstoß gegen Vorschriften, AGB des Vermieters
9.8. Grobe fahrlässige, Beschädigung des Mietfahrzeugs
9.9. Wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
9.10. Hohe Schadensquote
In solchen Fällen erfolgt keine sofortige Rückerstattung der nicht verbrauchten Kaution.
9.11. Zu diesem Zwecken ist die CMAT Vermietung GmbH berechtigt, das Grundstück des Mieters, auf dem sich das Fahrzeug oder die Maschine befindet, zu betreten und das Fahrzeug zu entziehen.
9.12. Der Mieter ist dafür verantwortlich, allen Klagen, Ansprüchen, sowie Kosten und Schäden, die aus einer solchen Wiederinbesitznahme oder Entziehung entstehen, zu tragen.
9.13. Die Vertragsparteien sind verpflichtet die Mindestvertragslaufzeit, je nach Vertrag, einzuhalten.
9.14. Unterschlagung gemäß § 246 StGB: Das Eigentum von CMAT Vermietung GmbH zurückzubehalten ist strafbar und wird mit einer Unterschlagungs-Anzeige geahndet, die wiederum mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren verbunden ist.
§ 10 Langzeitmiete, Inbetriebnahme des Gerätes, Unterhaltspflicht des Mieters und Mietschuld
10.1. Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und nächste Miete muss spätestens
10.2. am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls werden der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.
10.3. In solchen Fällen muss der Mieter den Mietwagen/die Maschine auf unseren Betriebshof abschleppen lassen und CMAT Vermietung GmbH vor Ort muss das Fahrzeug wieder freischalten lassen.
10.4. Der Geschäftsführer ist der berechtigte Mieter und verantwortlicher Vertragspartner dafür, dass der Vertrag sowie alle Verpflichtungen erfüllt werden, unabhängig von der Rechtsform und dem Stammkapital seiner Firma.
10.5. Bei Verzögerung, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haftet er persönlich in der vertraglich vereinbarten Höhe.
10.06. Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, kann der Vermieter Verzugszinsen gem. § 353 HGB pauschale 5 % in Anspruch nehmen. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an.
10.07. Verzugszinsen betragen jeweils vertraglich gem. § 353 HGB pauschale 5 % von Gesamtbetrag.
10.08 Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.
10.9. Der Mieter ist der CMAT Vermietung GmbH zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 % auf täglicher Basis auf den jeweiligen Betrag, von 14 Tage nach Ablauf der Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Zahlung, verpflichtet.
10.10. Sollte die CMAT Vermietung GmbH die rückständigen Beträge von einem Inkassobüro einziehen lassen, sind die zusätzlich entstandenen Kosten ebenfalls von dem Mieter zu tragen.
10.11. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,50€ zzgl. MwSt. berechnet.
10.12. Die Gebühren des Inkassobüros in Höhe von 10% des rückständigen Betrages wird zusätzlich zu den fälligen Zinsen (0,5%) extra berechnet.
10.13. Vertragliche Differenz für überschrittene Kilometer werden mit 0,10€ und Betriebsstunden/ für Maschinen 30,00€ zzgl. MwSt. ohne Abzug sofort fällig.
10.14. Für jede Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 10 Euro zzgl. MwSt. fällig.
10.15. Wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, ist der Verzugszins von 5% über dem jeweiligen Verzugsschaden zu berechnen.
10.16. Läuft aber diese über Jahre werden mindestens 6% jährlich berechnet.
10.17. Der Mieter hat sich während der Mietdauer regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und dem richtigen Reifendruck benutzt wird.
10.18. Pro Monat sind für den Kettenbagger 160 Stunden inklusive. Jeder weitere Bt. Std. wird mit 30,00 € zzgl. MwSt. /Std berechnet.
10.19. Jede Maschine müssen einmal im Jahr zurückgebracht werden, oder nach Absprache direkt zum Service gebracht werden, wegen der jährlichen Inspektion und ie UVV.
10.20. Bagger: Alle 10 Stunden müssen die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmiert werden.
10.21. Bei Bedarf sind diese nach den Herstellervorgaben nachzufüllen. Der Mieter muss die Inspektion rechtzeitig melden, sodass die Arbeiten nicht stillgelegt werden.
10.22. Die Mietsache muss in jeder Weise geschützt werden und regelmäßig durch Mieter gepflegt, die fachgerechten Wartungshinweise des Gerätes sind Sorge zu tragen, sodass die vorgeschriebenen Intervalle nicht überschritten werden.
10.23. Ist dem Mieter der Mietsache die Wartung egal, so führt das zu einer Instandsetzungsarbeit, und der Mieter wird Zahlungspflicht und muss die Wieder-Instandsetzungskosten, sowie die Miet- bzw. Ausfallkosten bezahlen.
10.24. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst.
10.25. Sonderverträge als Langzeitmiete für PKW und LKW
PKW oder LKW werden immer in Fachwerkstatt durch qualifiziertem Fachpersonal geprüft und instand gesetzt.
10.26. Fahrzeuge werden den Kunden mit gültigen TÜV, HU, UVV, SP, Fahrtenschreiberprüfung, neue Reifen, neue Bremsbeläge, neue Bremsscheiben als gewartet fehlerfrei ausgehändigt. Nach der Fahrzeugübergabe sind, aller Art von o.g. Wartungen + Mautgerät gebühren selbst von Kunde zutragen.
10.27. Der Mieter ist verpflichtet uns den Wagen in gleicher zustand, wie bereits erhalten auszuhändigen.
10.28. Baumaschinen mit Reifen und LKW ob Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen, werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
10.29. Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine oder den LKW uns in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verloren gegangen ist und durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neue und keine Runderneuerte aufziehen. Es werden weder Gebrauchte noch andere Marken akzeptiert.
10.30. Langzeitmiete für PKW, Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen bei LKW
Langzeitmietverträge mit Sonderfunktionen gelten verbindlich, d.h. diese können nicht verändert bzw. rückgängig gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet uns den Wagen/die Maschine vor Ablauf des/der TÜV/HU vorzustellen oder nach Rücksprache mit dem Vermieter beim TÜV vorzustellen.
10.31. Aller Arten von Reparaturen werden vom Vermieter selbst übernommen z.B. Wartung, Inspektionen, TÜV, HU, Fahrtenschreiber, UVV außer grob Fahrlässigkeit und Sonderverträge.
10.32 Sonderverträge als Langzeitmiete für LKW 18 Tonnen:
Der Kunde hat alle Arten von Reparaturen, Wartungen, Inspektionen, TÜV, HU,
Fahrtenschrieben, UVV selbst zu tragen.
10.33 Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereit zu stellen. Somit entstehen uns, ab diesem Zeitpunkt, extra Kosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Daher stellen wir bei Rücktritt vom Vertrag diese Kosten dem Kunden ,10% der Miete, berechnet auf 12 Monate, zzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung.
§ 11 Umbaumaßnahmen ohne Einwilligung des Vermieters sind untersagt
11.1. Das Verändern der Mietwagen oder Baumaschinen müssen schriftlich angekündigt und freigegeben werden!
11.2. Der Kunde darf erst nach schriftlicher Bestätigung vom Vermieter die Behebung von Mängeln selbst laut Herstellervorgaben oder durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.
11.3. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen keine Reparaturen durch Fremdfirmen, zu Lasten des Vermieters durchgeführt werden.
11.4. Es sind keine Veränderungen am Mietgegenstand, Einstellung an Baumaschinen insbesondere An-, Um- sowie Einbauten, nicht erlaubt.
11.5. Der Mieter darf bei Mietwagen die Kennzeichen nicht entfernen.
§ 12 Mietpreis, Fälligkeit, Abtretungsverbot, Aufrechnung, Rechnung Reparaturen nur in Fachwerkstatt
12.1. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus der Grundmiete sowie etwaige Sonderkosten wie z.B. Gebühren für die Reduzierung der Selbstbeteiligung.
12.2. Der vertragliche Mietpreis ist zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig.
12.3. Der Mietpreis ist auch bei verspäteter Abholung oder frühzeitiger Rückgabe der Mietsache in vereinbarter Höhe zu begleichen.
12.4. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.
12.5. Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag gegen uns an Dritte abzutreten. Die Regelungen des § 354a HBG bleiben unberührt.
12.6. Sie stimmen zu, dass wir Ihnen die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail zusenden. Sie können der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen. Sie erhalten dann eine Rechnung in Papierform.
12.7. Wenn der Mietpreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
12.8. Ohne Zustimmung der CMAT Vermietung GmbH dürfen Sie nichts an dem Gerät unternehmen, andernfalls haften Sie selbst dafür.
12.9. Reparaturen über 300€ bedarf der Zustimmung der CMAT Vermietung GmbH.
12.10. Einen Nachweis der Reparaturkosten, ist für die CMAT Vermietung GmbH im Original vorzulegen.
12.11. Solange der entsprechende Kostennachweis der Reparatur für das Fahrzeug der CMAT Vermietung GmbH nicht vorliegt, ist die Erstattung nicht möglich.
12.12. Bei einem technischen Defekt oder falls der PKW oder Lkw für eine Inspektion in die Werkstatt muss, kann der Mieter keine Nutzungsausfallentschädigung beim Vermieter geltend machen.
12.13. Die Reparaturkosten werden dem Mieter nicht in Rechnung gestellt und für diesen Zeitraum übernimmt CMAT Vermietung GmbH keinerlei Schadensausgleich.
12.14. Schadenersatz-Ansprüche für ein Nutzungsausfall des Mietfahrzeugs, können gegenüber dem Vermieter nicht geltend gemacht werden, weil der Vermieter dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
12.15. Während der Zeit, in der der Mängel behoben wird, wird dem Mieter keine Rechnung ausgestellt.
§ 13 Vertragsdauer, Rückgabe und Verlängerung der Mietsache
13.1. Die Mietsache wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
13.2. Die Rückgabe der Mietsache ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Die Rückgabe des Fahrzeugs mit allem Zubehör hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt in unseren Räumlichkeiten zu erfolgen.
13.3. Die Mietsache und das Zubehör müssen sich in demselben Zustand befinden wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsache ist gereinigt sowie in betriebsfähigem, vollständigen und ggf. vollgetankten Zustand zurückzugeben.
13.4. Bei einer verspäteten Rückgabe, zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif.
13.5. Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
13.6. Falls der Mieter die Mietsache weiter behalten möchte, muss er unverzüglich den Vermieter informieren, ob eine Verlängerung möglich ist.
13.7. Das Produkt kann von einem anderen Kunden schon online gebucht worden sein.
13.8. Wenn der Vermieter nicht zustimmt, gilt die Verlängerungsanfrage als abgelehnt.
13.9. Ein Zurückbehaltungsrecht der Mietsache besteht dem Mieter nicht zu.
13.10. Bringt der Mieter die Mietsache mit Verzug zurück, kommt ein Zuschlag dazu.
13.11. Entstehen weitere Schäden am Fahrzeug, so ist dieser vom Mieter zu tragen.
13.12. Der Mieter ist verpflichtet den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, Etiketten vom Fahrzeug nicht abzumachen, den Mietwagen, sauber, vollgetankt und mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank und nicht später als vereinbarten Zeitpunkt, bei CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin ordnungsgemäß zurückzugeben.
§ 14 Kettenbagger Nutzung besonders bei Abrissarbeiten
14.1. Vertragspartner/innen, Firmen oder Geschäftsführungen sind verpflichtet
Fahrausweise für den Erdbaumaschinenführer des Mitarbeiters vorzulegen.
14.2. Der Mieter ist verpflichtet unsere Maschinen nur von qualifizierten Baggerfahrer/innen mit anerkanntem Fahrausweis führen zu lassen.
14.3. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor und der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 50% zzgl. MwSt. in Anspruch genommen.
14.4. Sollte bei einem Abriss mit dem Bagger schief gearbeitet werden und es kommt kein Kraftstoff mehr in die Hochdruckpumpe, geht diese direkt kaputt.
14.5. Achten Sie darauf, dass der Bagger immer mindestens 50% Reserven vorweist, denn wenn die Maschine mit über 220 Bar Druck aufbaut und auf einmal kein Kraftstoff mehr zieht, sondern Luft zerstört dies die Hochdruckpumpe. Dies zählt zur groben
Fahrlässigkeit und muss vom Kunden bis zu 75% % zzgl. MwSt. selbst getragen werden.
14.6. Wird der Kraftstofftank bei einem Common Rail Motor leergefahren, saugt die im Tank befindliche Pumpe Luft, fördert den Kreislauf zum Dieselfilter und die Luft gelangt in die Förderpumpe und somit kann diese nicht mehr die erforderlichen 5 Bar Druck aufbauen.
14.7. Der Dieselmotor bleibt somit stehen, was bei einer hohen Motordrehzahl zu schweren Schäden im System führen kann. Der Motor kann ohne die erforderlichen 5 Bar Vordruck nicht mehr gestartet werden. Die Hochdruckpumpe, sowie Vorförderpumpe wird vom Dieselkraftstoff geschmiert. Die Hochdruckpumpe darf niemals Luft ziehen, ansonsten ist zu 90 % ein Defekt unvermeidlich.
14.8. Sollte der Dieseltank leergefahren werden und der Motor stehen bleiben, bzw. dieser ruckelt, sollte Diesel nachgefüllt werden. Bei einer ausgeschalteten Zündung sollte ca. 5 min. abgewartet werden, bis die Kraftstoffpumpe im Tank den Dieselfilter entlüftet hat.
14.9. Erst dann den Dieselmotor wieder starten, bis das Notlaufprogramm startet.
Auch dann wieder etwas warten und das Fahrzeug im Leerlaufbetrieb lassen, bis sich der Kraftstoffdruckgeber im Hochdruckteil in den normalen Motorlauf einpendelt. Wenn die Hochdruckpumpe trocken läuft, wird dies im Motorsteuergerät protokolliert.
14.10. Der Mieter ist verpflichtet die Maschine erst einmal 15 Minuten im Leerlaufbetrieb warmlaufen zu lassen. Der Kettenbagger erkennt die Situation automatisch und nimmt selbstständig Gas auf, so bald Hitze zwischen 450° bis 600° erreicht und DPF gereinigt ist, wird sich die Motorumdrehung von allein senken und erst dann dürfen Sie die Maschine belasten.
14.11. Sollten Sie den Motor wie oben erwähnt nicht nutzen, wird im Display „schlechte AdBlue Qualität“ aufleuchten und Sie können mit einem Leistungsverlust rechnen, da der Motor noch nicht warm genug ist.
14.12. Wenn Sie der Maschine nicht ermöglichen eine Regeneration durchzuführen, wird das Fahrzeug weitere „Piepsgeräusche“ von sich geben und die Injektoren gehen kaputt.
14.13. Die Reparatur kann schnell bis zu tausenden Euro kosten, die Ihnen dann in Rechnung gestellt werden.
14.14. Der Abbruch-Sortiergreifer darf nicht als Reißzahn verwendet werden,
Sie dürfen damit weder schieben noch ziehen.
14.15. Ebenso dürfen Sie mit dem Hydraulikhammer weder schieben noch ziehen.
14.16. Der Mieter darf die Ausleger ohne Anbauteil nicht als Hammer nutzen.
14.17. Der Mieter darf den Grabenräumlöffel, Böschungslöffel, Schwenklöffel und die Erdschaufel nicht als Hammer nutzen, um die Träger in den Boden zu hauen.
14.18. Gewalteinwirkung lassen sich durch die Deformierung nicht verstecken, welche als grobe Fahrlässigkeit bis zu 75% zzgl. MwSt. des Schadens vom Kunden selbst getragen werden muss.
§ 15 Grobe Fahrlässigkeit, Bedienfehler oder Verlust des Mietgegenstandes
15.1. Sollte die Maschine aus irgendwelchen Gründen, auch wenn er dies nicht zu vertreten hat, bei höherer Gewalt z.B. und die Versicherung eine Entschädigung ablehnt, so ist der Mieter verpflichtet die Miete mindestens in Höhe von 75% zzgl. MwSt. weiterzahlen, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass der Schaden geringer sei als 75%.
15.2. Der Mieter ist zur Zahlung verpflichtet, der vereinbarte Mietzins in Höhe von 75% zzgl. MwSt. bleibt uns bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung/Ersatzleistung vorbehalten.
15.3. Bis zur Aushändigung des Gerätes (in einem funktionstüchtigen Zustand) bleibt der Nutzungsausfall unverändert bestehen.
15.4. Die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes oder Fahrzeuges ist durch Mieter als Entschädigungsleistung erforderlich.
15.5. Bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl durch Dritte ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
15.6. Der Mieter ist verpflichtet, bei Verlust der Mietsachen uns einen gleichwertigen Ersatzwagen oder Baumaschine zur Verfügung zu stellen.
15.7. Ersatzpflicht besteht auch im Falle einer Beschädigung, wenn der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalverlust gleichkommt.
15.8. Den Wiederbeschaffungswert müssen wir als Vermieter in Höhe der Bemessung geltend machen, ob abgebrochen Anbauteile oder weiter Komponenten bis Einsatzbereit ist.
15.9. Als grob fahrlässig wird also ein Verhalten eingestuft, mit der eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt, leichtfertig den Eintritt eines Schadens in Kauf genommen bzw. verursacht hat. Dazu zählen beispielsweise:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Die Maschine Schief bedienen
- Nicht ausreichende Kraftstoff
- Eine falsche Kraftstoffbetankung
- Hydraulische Schnellwechselsystem ohne Maschinenadapter zu prüfen, ob richtig eingerastet ist zu zumachen
- Wenn alle 8 Std. die notwendigen Stellen nicht geschmiert werden
- Ohne Baggerführerschein oder die Maschinen mit Baggerschein falsch bedienen
- Schlüssel im Zündschloss steckt
- Anhänger falsch beladen
15.10. Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit und der Kunde ist vertraglich verpflichtet 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zzgl. MwSt. zur Schadensbeseitigung übernehmen.
15.11. Falls Kunden mit unserem Eigentum grob fahrlässig umgehen und das Fahrzeug oder die Maschine im Halteverbot abstellen, die Teile vom Fahrzeug oder einer Maschine austauschen, müssen folgendes tragen:
Wegen o.g. Verstöße oder sonstigem, wird das Fahrzeug oder die Maschine entzogen, der Vertrag gekündigt und das Fahrzeug oder die Maschine sichergestellt. Trotzdem ist der Kunde vertraglich verpflichtet die Miete weiter zu bezahlen.
15.12. Folgende Kosten müssen vom Kunden selbst getragen werden: z.B. durch:
Polizeiliche Sicherstellung, Verwaltungsgebühr, Abschleppkosten, falls Schlüssel nicht vorhanden – Kranverladungskosten, Transportkosten, Reinigung, gefahrene Kilometer, fehlender Kraftstoff, unsere Verwaltungsgebühr, Nutzungsausfall, Schäden am Fahrzeug bzw. Reparaturkosten bis das Fahrzeug oder die Maschine wieder mietbereit ist. Unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp und der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. werden zusätzlich die Kosten für Gutachter, Anwalt, Gericht, Nutzungsausfall durch den Kunden getragen, bis der Mietgegenstand wieder vermietungsbereit ist.
§ 16 Gewährleistung und Haftung
16.1. Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
16.2. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
16.3. Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
16.4. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
16.5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 17 Reglung für Steinschlag und Windschutzscheibenaustausch
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall 1.000,00 €. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten. Ist eine Windschutzscheibenaus nötig, werden
bzgl. Nutzungsausfall eine Kostenpauschale in Höhe von 168,07 Euro, sowie eine geringe Hol- und Bring Service von 39,00 EUR nur im Schadensfall dazu kommen.
Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung und weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters vorgenommen.
§ 18 Steinschlagreparatur für Windschutzscheiben
Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann noch repariert werden. Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten. Ist eine Reparatur nötig, werden bzgl. Nutzungsausfall eine Kostenpauschale in Höhe von 79,95 Euro, sowie eine geringe Hol- und Bring Service von 39,00 EUR nur im Schadensfall dazu kommen. Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung und weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters vorgenommen.
§ 19 Reifen
19.1.Baumaschinen mit Reifen und LKW ob Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen, werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
19.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine oder den LKW uns in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verloren gegangen ist und durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neue und keine Runderneuerte aufziehen. Es werden weder Gebrauchte noch andere Marken akzeptiert.
§ 20 Pflichten und Straftaten
20.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns die aktuelle und richtige Adresse sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere (AGB) vor! Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren.
§ 21 Betriebsstundenzählermanipulationen Straftat gemäß StVG. und StGB.:
Bei einer Tachomanipulation handelt es sich um eine Straftat. Der Straftatbestand mit dem entsprechenden Strafmaß, ist in § 22b des Straßenverkehrsgesetz (§ 22b Abs. 1 StVG) definiert. Dem Täter erwartet eine Geldstrafe in Höhe von 21.900,00 € oder eine
Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird durch den Vermieter ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Rechnung gestellt, sowie eine Anzeige wegen Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB.
§ 22 GPS-Ortungssystem und Fernschaltung
Kunden die Dauerstrom von den GPS-Geräten der Fahrzeuge oder Baumaschinen ohne schriftliche Ankündigung trennen, müssen mit einer Unterschlagungsanzeige gemäß § 246 rechnen. Es drohen Geldstrafen, ein Berufsverbot und/oder bis zu fünf Jahre Haft.
§ 23 Fernschaltung
Die Freischaltung eines Fahrzeuges oder Maschine können gegen Aufpreis in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. im Betriebshof von CMAT Vermietung stattfinden. In solchen Fällen sind die Abschleppkosten vom Kunden selbst zu tragen.
§ 24 Fernschaltung wegen Zahlungsverzuges
Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.
§ 25 Betrug Anzeige gemäß (§ 263 Abs. 1 StGB):
Wer beabsichtigt sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil
verschafft, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, das er durch
Vorspiegelung falscher, durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
§ 26 Nutzung im Ausland
26.1. Nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die Mietstation ausgestellten, unterzeichneten sowie abgestempelten Ausnahmegenehmigung gestattet.
26.2. Die Einreise in allen Ländern ist aufgrund erhöhten Unfalls und Diebstahlsrisikos verboten, außer der Vermieter stimmt eine Vollmacht vor der Einreise schriftlich zu.
26.3. Verstöße gegen unser AGB abhängig von den Fahrzeugen oder Maschine werden mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung geltend gemacht.
26.4. Kunden die im Ausland mit den Mietwagen oder Maschine unterwegs sind, sind automatisch verpflichtet die Bestimmung des Landes zu berücksichtigen.
26.5. Der Kunde muss nachzuweisen, dass Vignetten für das angemietetes Fahrzeug oder Maschine für die überquerte Länder gekauft und richtige Stelle
angebracht hat, andernfalls wird nicht nur die Kaution zurückbehalten, sondern kommen weitere kosten dazu.
§ 27 Haftung des Mieters
27.1. Bei Schäden und Verlusten der Mietsache sowie Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftung umfasst auch Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Wenn der Kunde die Schlüssel, das Kennzeichen oder das Fahrzeugschein verliert, ist die Nutzungsausfallentschädigung von Kunde selbst zu tragen, genauso sowie Ersetzungskosten.
27.2. Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung der Mietsache entstanden sind. Entsteht uns im Falle eines schuldhaften Verstoßes Ihrerseits gegen die Pflichten gemäß § 4 dieser Bedingungen ein Schaden, haften Sie über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
27.3. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und Ihre Haftung ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung ist Ihr Haftungsumfang ohne Begrenzung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.
27.4. Sie haften vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine von Ihnen zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen die Pflichten aus § 4 (9) (Diebstahl oder sonstigem Schaden), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer von Ihnen zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung Ihr Haftungsumfang in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unseres Schadens ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
27.5. Sie haften für die von Ihnen begangenen Gesetzesverstöße, insbesondere Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Aufstellen der Mietsache. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße, Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von uns einfordern. Entstehen uns aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so haben Sie uns diese zu ersetzen. Wir sind berechtigt vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5,00 € zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
§ 28 Haftung des Vermieters
28.1. Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
28.2. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
28.3. Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
28.4. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
28.5. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
§ 29 Rechtswahl
29.1. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der, durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz, nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
29.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.
§ 30 Zuständigkeit des Gerichts
30.1. Gerichtsstand für Zivilprozessordnung § 29a und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Mietvertrag ist Berlin.
30.2. Der Vermieter nimmt entsprechend § 36 VSBG, ZPO i. V. m. § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB nicht an Streitschlichtungen teil.
- Kundeninformationen
- Identität des Verkäufers
CMAT Vermietung GmbH
Landsberger Allee 550
12681 Berlin Deutschland
Telefon: 030- 54 98 4040
Telefax: 030- 54 98 3900
Mobil: 0173-89 51 395
E-Mail: info@baumaschinenvermietung-autovermietung.de
Webseite: www.baumaschinenvermietung-autovermietung.de
Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.
- Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer allgemeinen Vermietungsbedingungen (Teil I.).
- Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Warenkorbsystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die allgemeinen Vermietungsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Warenkorbsystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.
4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.
Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Vorschriften und Mietbedingungen
Gutes Benehmen wird bei CMAT Vermietung großgeschrieben.
Der Mieter und jede vom Mieter in die Räumlichkeiten zugelassene Person haben sich so zu verhalten, dass der Besitz, die Belegung oder der stille Genuss anderer Mieter nicht beeinträchtigt wird.
Die Anmietung eines Fahrzeuges oder Baumaschine, kann verbindlich über die Webseite https://baumaschinenvermietung-autovermietung.de/ zustande kommen.
Für eine verbindliche Buchung nutzen Sie gerne die Option der Vorkasse, um bequem von zu Hause aus zu bezahlen oder dies zeitnah vor Ort im Büro zu erledigen. Wir bieten weder Reservierungen – noch Hol- oder Bringservice an!
Sobald die Rechnung bezahlt und die Buchung abgeschlossen ist, erst dann ist diese verbindlich. Falls der Betrag noch nicht beglichen ist, erlischt die Garantie auf die Verfügbarkeit des von Ihnen reservierten Fahrzeugs. Dies ermöglicht jedem Kunden nach Ihrer Buchung genau denselben Wagen zu bezahlen und mitzunehmen!
Zahlungsmöglichkeiten
Wir bieten Vorkasse, Echtzeit Überweisung, Klarna Sofortüberweisung, PayPal
über EC-Karte, Visakarte oder in bar vor Ort an.
ACHTUNG – PAYPAL
Kunden, die über PayPal zahlen, müssen die Transaktionsgebühren selbst tragen.
Bankverbindung Per Nachfrage
Der Kontoinhaber: CMAT Vermietung GmbH
IBAN: DE47 xxxx xxxx xxxx xxxx
Kreditinstitut: Berliner Sparkasse
Der Startpunkt ist immer 09:30 Uhr, unabhängig von dem Zeitpunkt der Entgegennahme. Bewegt sich die Maschine nach 09:30 Uhr, wird unser Konto automatisch durch die Versicherung für weitere 24 Std. belastet, welches als ein ganzer Tag berechnet wird.
Sonntagsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten, weshalb Sie den Wagen am Montag VOR 09:30 Uhr abgeben müssen und das Rücknahmeprotokoll entsprechend unterschrieben wird.
- Übergabezeit 09:00 bis 17:00 Uhr
- Rücknahme ohne Zuschlag zwischen 09:00 bis 09:30 Uhr
- Rücknahme ab 09:30 bis 17:00 Uhr wird mit einen Tag Zuschlag berechnet
Rücknahme sobald Sie den Mietwagen oder die Maschine nicht mehr benötigen, können Sie am selben Tag zu unseren Geschäftszeiten zurückgeben.
Öffnungszeiten
Mo bis Fr von 09:00 bis 17:30 Uhr
Sa 09:30 bis 17:00 Uhr
Wir überlassen die Fahrzeuge und Maschinen in einem sauberen Zustand, dass der Kunde sich von Schäden überzeugen kann, andernfalls der Kunde hat später zu bezahlen. Ist der Wagen schmutzig, lassen sich mögliche Schäden verstecken, weswegen kein schmutziges Fahrzeug entgegengenommen wird.
Tankregelung
Sie bekommen das Fahrzeug vollgetankt und müssen Sie uns genauso zurückgeben. Abzüge für Kraftstoff und AdBlue wird pro Liter mit 3,00 € berechnet.
Wertminderung für einen Gebrauchtwagen nach jeden Schäden, ob Kratze oder Delle sind, 200 €. Neupreis 1. Zulassungsjahr (bis 12 Monate) 5% bis 7%. 2. Zulassungsjahr (bis 24 Monate) 4% bis 6%, ab dem 3. Zulassungsjahr (25 Monate) 3% bis 5%.
Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldbescheids Kunden, die gegen die gültige Straßenverkehrsordnung verstoßen und das eigene Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig begleichen, werden die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt bekommen.
Mahnkosten betragen 10,00 € zzgl. MwSt.
Verwaltungsgebühr für Verwarnungsgeld oder Sonderwünsche betragen 18,50€ zzgl. MwSt., daher trägt bei Zahlungsverzug der Schuldner 300,00 € zzgl. MwSt. Anwaltskosten.
Stornierung
Sie können vorher oder bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn in Höhe von 15% des Gesamtbetrages zzgl. MwSt. vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt das gebuchte Fahrzeug nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, da der Wagen extra für Sie zurückbehalten wurde. Bei Rücktritt wird eine Gebühr von 15 % des voraussichtlichen Mietpreises zzgl. MwSt. erhoben. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt das gebuchte Fahrzeug nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, der der Wagen extra für Sie zurückbehalten wurde. Umbuchungsgebühr beträgt 29,95 € zzgl. MwSt.
*Genehmigung, Ausstellung und Auslandsvollmacht: Kosten betragen 5,00 € zzgl. MwSt.
*Stornierungsgebühr beträgt 15% des Gesamtbetrages zzgl. MwSt.
Auf Wunsch gibt es die Rechnung per Post (Kosten: 10,00 € zzgl. MwSt.)
Jeder einzelne Verstoß gegen unsere AGB wird mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. geltend gemacht.
Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, kann der Vermieter Verzugszinsen gem. § 353 HGB pauschale 5 % in Anspruch nehmen. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an. Verzugszinsen betragen jeweils vertraglich gem. § 353 HGB pauschale 5 % von Gesamtbetrag.
Der Mieter darf das Fahrzeug oder die Maschine nicht draußen abstellen und die Schlüssel in den Briefkasten werfen! Kommt einen Schaden zustande, haften die Mieter persönlich dafür.
Der Mieter darf das Fahrzeug oder die Maschine nicht ohne Zustimmung des Vermieters eigenständig einbehalten, andernfalls wird dies vertraglich mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. geltend gemacht. Zusätzlich kann mit einer Freiheitsstrafe drei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe gemäß § 246 Unterschlagung Anzeige drohen.
Im Falle des Verlustes von Schlüssel, dem Fahrzeugschein und/oder des amtlichen Kennzeichens sind wir berechtigt, für den, für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand bis das Fahrzeug oder die Maschine erneut vermietbereit ist, vertraglich den Nutzungsausfall geltend zu machen. Wenn Sie das Fahrzeug oder die Maschine nicht zurückbringen oder wie oben genannt, wird die Miete bis zur Aushändigung weiterlaufen. Für den Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
Maschinenabnahme
Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel im Übergabeprotokoll einzutragen. Für Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst. Sobald der Mieter die Mietstation verlässt, bestätigt er damit, dass er den Wagen in einem guten Zustand erhalten hat und daraus resultierend verpflichtet er sich, dieses im gleichen Zustand mit dem sämtlichen Zubehör wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Schlüssel, Reifen, Werkzeug, 1. Hilfe Tasche etc. vollgetankt während unserer Öffnungszeiten bei CMAT Vermietung GmbH in der Landsberger Allee 550. 12681 Berlin zurückzugeben.
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00 € zzgl. MwSt. je Schadensfall. Keine Reduzierung möglich.
Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko greift pro Schaden, ab einer Schadenshöhe von über 2.500,00 EUR zzgl. MwSt. und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder Maschine, während der Mietzeit. Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Paragraf 81, Absatz 2, steht:
„Führt ein Versicherungsnehmer /Fahrer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“
Als grob fahrlässig wird also ein Verhalten eingestuft, mit der eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt, leichtfertig den Eintritt eines Schadens in Kauf genommen bzw. verursacht hat.
Dazu zählen beispielsweise:
- Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
- Die Maschine Schief bedienen
- Nicht ausreichende Kraftstoff
- Eine falsche Kraftstoffbetankung
- Hydraulische Schnellwechselsystem ohne Maschinenadapter zu prüfen zu zumachen
- Wenn alle 8 Std. die notwendigen Stellen nicht geschmiert werden
- Ohne Baggerführerschein die Maschinen falsch bedienen etc.
- Schlüssel im Zündschloss steckt
- Anhänger falsch beladen
Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit und der Kunde muss 75% von den Gesamtkosten zzgl. MwSt. zur Schadensbeseitigung übernehmen.
Innenraumversicherung
Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind in der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Somit muss der Kunde in einem solchen Fall, für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum, komplett selbst für die gesamten Reparaturkosten aufkommen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug und auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen.
Unabhängig davon, ob Ihr Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert.
Der Unfallbericht ist für Sie wichtig, da es so einfacher ist, den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen.
Bagger: Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmieren.
Pro Monat sind für den Kettenbagger 160 Stunden inklusive.
Jeder weitere Kettenbagger mit 30,00 € /Std zzgl. MwSt. berechnet.
Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden.
Kunden dürfen Maschineneinstellung nicht ändern. Sobald Sie die Einstellung umstellen, es ist möglich, dass der Wagen sich von allein abschließt und Sie diesen nicht mehr nutzen können.
Bei Schäden, die der Mieter verschuldet, ist dieser hiermit verpflichtet, für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallgebühr zu tragen und die Maschine nach Rücksprache mit Vermieter in Fachwerkstatt zu reparieren und darüber hinaus zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen
Baumaschinen mit Reifen und LKW ob Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen, werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine oder den LKW uns in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verloren gegangen ist und durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neue und keine Runderneuerte aufziehen. Es werden weder Gebrauchte noch andere Marken akzeptiert.
Der Kunde ist verpflichtet, uns die aktuelle und richtige Adresse sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere (AGB) vor! Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren. Legen Sie uns kein Unfallprotokoll vor, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor. Des Weiteren handelt es sich hierbei um eine arglistige Verschweigung, welche strafrechtlich verfolgt wird. Zusätzlich wird auch dieser Verstoß mit 50% der SB geltend gemacht.
Baumaschinen:
Wir bieten nicht nur Fahrzeuge, sondern Baumaschinen der Marken Caterpillar, Komatsu, Wacker Neuson und MERLO, neu, inkl. Vollkasko, Löffelpaket 50% günstiger als Marktpreis!
Langzeitmiete
Die Preise versteht sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Gemäß § 556b BGB die aktuelle Miete ist sofort fällig und nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen o. d. G. außer Funktion gesetzt! Bagger: Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmieren.
Jeder Pkw, Lkw oder Kettenbagger müssen einmal im Jahr zurückgebracht werden, oder nach Absprache direkt zum Service, wegen jährlicher Inspektion.
Für Firmenkunden wird Folgendes bei der Übergabe von LKW oder Baumaschinen benötigt:
- Gewerbeanmeldung – HRB und aktuellen Handelsregisterauszug
- Personalausweis – Meldebescheinigung
- (BWA) und Einkommensnachweis
- Kaution eine Rate
- Kredit-EC-Karte, vereinbarte Vorauszahlung
- Gültiger LKW-Führerschein C/CE
- Fahrerkarte
- Mautgebühren und Vereinbarung mit Toll Collect von Kunde ist zutragen
- Eine Vollmacht für die Abholung mit Personalausweis und gestempelte Vollmacht vorliegen
- Für Luxusfahrzeuge, LKW und Baumaschinen fordern wir SCHUFA und Bonitätsauskunft ein!
- SCHUFA-Bonitäts-Check Gebühren sind vom Kunden in Höhe von 29,95 € zzgl. MwSt. selbst zu tragen
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingung, Nutzungsrecht und Vorschriften der CMAT Vermietung GmbH finden Sie ganz unten am Ende der Seite rechts unter Rechtliches.
https://baumaschinenvermietung-autovermietung.de/
Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Interesse und freuen uns Sie auch weiterhin als Kunde begrüßen zu dürfen.
Ihre Vorteile
Sie bekommen bei uns Baumaschine inkl. Anbauteile und Vollkasko inbegriffen, dazu 50% günstiger als Marktpreis.
Ihre Sicherheit
Die Vorteile bei CMAT Vermietung und der Preis beinhaltet folgendes:
- Vollkasko versichert im Inland und Ausland mit grüner Karte ohne Zusatzkosten
- Pro Buchung 499 Kilometer und pro Woche 1.999 Kilometer inkl.
- 24-Stunden-Takt 09:30 am Folgetag 09:30 Uhr außer Sonntag
- Mobilitätsgarantie und Ersatzwagen
- Gewartete Fahrzeuge mit Werksgarantie
- Vollmacht für bestimmte Länder gegen Aufpreis möglich
- Aktuelles Sicherheitsset
- Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten, Parkscheibe, Rettungsdecke,
- Eiskratzer
- Nirgendwo-Günstiger-Garantie
- Ohne versteckte Kosten
Für Ihre Gesundheit und das Wohlgefühl zahlen wir für Limousinen 39,95€, für 9-Sitzer Vans 59,95 € was Folgendes beinhaltet:
- Desinfektion, an häufigen Kontaktstellen
- Vorne: komplett Insekt-freies Fahrzeug
- Fahrgastraum Reinigung
- Türverkleidung Reinigung
- Fußmatten Reinigung
- Scheiben Reinigung – Innenraum
- Kofferraum Reinigung
- Alufelgen Reinigung
- Außenbereich Reinigung
- Geruchsentfernung
- Scheibenreiniger für klare Sicht im Sommer und im Winter
Nirgendwo Günstiger Garantie
Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.