Allgemeine Vermietungsbedingungen und Kundeninformationen (für PKW, LKW, Baumaschinen und Anbauteile)

  • Allgemeine Vermietungsbedingungen – Urheberrechtlich geschützt!

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

1.1. Die nachstehenden Vermietungsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Fahrzeugen und Baumaschinen, die Sie mit uns als Anbieter (CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin) schließen.
1.2. Entgelt zur Haftungsbegrenzung gemäß Allg. Mietbedingungen der CMAT Vermietung GmbH.
1.3. Die von uns angebotenen Leistungen richten sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmer. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen sind alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder derer gewerblichen, noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können. Unternehmer gem. § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche, juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.4. Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
1.5. Die AGB, Mietbedingungen sowie das Übergabeprotokoll sind Bestandteile des Mietvertrages.
1.6. Jeder Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
1.7. Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrere Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.
1.8. Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages, Online-Buchung, Beendigung der langfristigen Mietverträge, “stillschweigende Verlängerung”, Wertminderung, Zahlungsmodalitäten und Teil die Mietbedingungen

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung von PKW, LKW, Baumaschinen, Anbauteilen und weitere Mietgeräte.
2.2. Unsere Angebote im Internetseite sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
2.3. Verträge können im Normalfall auch mündlich oder sogar nur schon durch schlüssiges (sogenannt konkludentes) Verhalten verbindlich abgeschlossen werden. Über unser Online-Buchungssystem können Sie ein verbindliches Vertragsangebot abgeben.
2.4. Dazu wählen Sie ein Fahrzeug, den Abhol- und Abgabeort und den Mietzeitraum. Nach der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungsbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion „zurück” des Internetbrowsers) bzw. den Mietvorgang abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche “kostenpflichtig bestellen” geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab.
2.5. Sobald Sie zwei Häkchen setzen bei
(Ich stimme den AGB, Mietbedienungen, Nutzungsrechten zu und bestelle ich Zahlungspflichtig) erhalten Sie zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang Ihrer Bestellung, die ohne Unterschrift zu einem verbindlichen Vertragsschluss führt.
2.6. Die Annahme des Angebots und Auftragsbestätigung erfolgt automatisch, zum Vertragsabschluss da Sie bewusst online bestellt haben. Wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer Stunde, nach dem bei der Buchung vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, entfällt Ihr Reservierungsansprüche.
2.7 Buchungen gelten nur für Fahrzeuggruppen und nicht für konkrete Fahrzeuge oder Fahrzeugtypen.
2.8. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt überwiegend per E-Mail, zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.
2.9. Der Vertrag wird für die Dauer Online Abholung & Rückgabe vor Ort “siehe Vertrag oben rechts” abgeschlossen.
2.10. Langzeitmietverträge für Nutzfahrzeuge und LKW: Er verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Kunde nicht schriftlich kündigt.
2.11. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht frühestens nach Ablauf bis spätestens vor Vertragsende.
2.12. Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag, den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereitzustellen. Somit entstehen uns ab diesem Zeitpunkt Extrakosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir daher dem Kunden 10% der Mietsumme, berechnet auf 12 Monate, zzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung.
2.13. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit, ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich.
2.14. Für eine Kündigung müssen Sie uns ein formelles Kündigungsschreiben per Einschreiben zusenden.
2.15. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Mietvertrag durch die stillschweigende Verlängerung um weitere 12 Monate verlängert, und die Gesamtdauer eines langfristigen Mietverhältnisses beträgt somit 10 Jahre.
2.16. Der Kunde wird von Anfang an, telefonisch, vor Ort mündlich und in schriftlicher Form im Vertrag darauf hingewiesen, die Kündigungsfrist sowie unser AGB bzgl. Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
2.17. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
2.18. Nach § 312 BGB muss wie vorgeschrieben 3 Monate vorher in schriftlicher Form gekündigt werden.
2.19. Bei der Vertragsverlängerung bleiben Bedingungen wie Laufzeit, Kosten, Zahlungsbedingungen und Leistungsumfang in der Regel zu den gleichen Konditionen wie bisher bestehen.
2.20. Die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
2.21. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
2.22. Wir bieten Vorkasse, Echtzeit-Überweisung, Klarna-Sofortüberweisung, EC-Karte, Visakarte, EC-Terminal vor Ort oder in bar an.
2.23. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem abgeschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.
2.24. Die Preise versteht sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.2.24. Verfügbare Fahrzeuge und Baumaschinen werden mit Preise auf der Seite angezeigt, nur wenn Sie die Zeit zwischen 09:00 bis 09:30 Uhr außer Sonntag angeben.
2.25. Eine (Online-Buchungsbestätigung) zu bekommen, schicken Sie uns bitte ein
Zahlungsnachweis oder Überweisungsbeleg, die umgehend vom Steuerbüro bestätigt wird.
2.26. Falls der Betrag noch nicht beglichen ist, erlischt die Garantie auf die
Verfügbarkeit des von Ihnen reservierten Fahrzeugs.
2.27. Dies ermöglicht jedem Kunden nach Ihrer Buchung genau denselben Wagen zu bezahlen und mitzunehmen!
2.28. Mindestbuchung für Fahrzeuge sind’s 2 Tage, wegen niedriger Preise inkl. Vollkasko und Höhe Kilometeranzahl inbegriffen.
2.29. Mindestbuchung für Baumaschinen sind’s 5 Tage, inkl. Vollkasko, Anbauteile und 40 Betriebsstunden inbegriffen.
2.30. (Startpunkt ist immer 09:30 Uhr unabhängig von Entgegennahme Zeit)!
Wir bieten Takt im 24 Stunden 09:30 auf folgen Tag 09:30 Uhr außer Sonntag!
2.31. Die Fahrzeuge und Baumaschinen sind’s mit zweifache GPS System ausgestattet.
Bewegt sich das Fahrzeug nach 09:30 Uhr, wird automatisch durch Versicherung
unser Konto mit einem weiteren Tagessatz belastet, deswegen bitte sich an unsere vertragliche Vereinbarung einhalten.
2.32. Abholung von 09:00 bis 17:00 Uhr
Rückgabe zwischen 09:00 bis 09:30 Uhr kostenlos
Rückgabe nach 09:45 Uhr wird mit einem weiteren Tagessatz berechnet.

§ 3 Berechtigte Fahrer, Übernahme des Fahrzeugs, Fälligkeit und die Kaution

3.1. Das Fahrzeug darf nur von Ihnen oder von einem Fahrer geführt werden, der im Mietvertrag als Fahrer mit vollem Namen, Adresse eingetragen ist mit meinem deutschen Führerschein (nachfolgend auch als „berechtigter Fahrer“ bezeichnet).                                                                                                                                                                                                  3.2. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der berechtigte Fahrer sämtliche Pflichten aus dem Mietvertrag einhält.
3.3. Zusatzfahrer: Versicherung beträgt 10,00 € zzgl. MwSt. pro Tag.
(Im Fall eines Unfalls durch einen nicht eingetragenen Fahrer trägt der Kunde zum einen sämtliche Kosten und muss außerdem mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 EUR geahndet werden. Solange Sie für die Versicherung nicht zahlen, können Sie keine Leistung in Anspruch nehmen. Vertragsbedingungen wurden bereits durch die Versicherung festgelegt.
3.4. Versicherungsmissbrauch gemäß § 265 StGB und § 263 StGB – Vortäuschung darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 € geahndet werden.
3.5. Unberechtigter Fahrer

Werden unsere Fahrzeuge an dritte, unberechtigte Fahrer weitergegeben, wird dieser Verstoß gegen unsere AGB in Höhe von 1000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
3.6. Unsere Fahrzeuge und Maschinen werden nur im 24-Stunden-Takt von 09:30 Uhr bis 09:30 Uhr des Folgetages außer sonntags angeboten.
3.7. Sie und jeder berechtigte Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und 2 Jahre Fahrpraxis haben. Für die Fahrzeuge der Oberklasse gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
3.8. Das gemietete Fahrzeug wird mit vollem Tank- sofern AdBlue vorhanden, vollständig oder Batteriefüllung übergeben.
3.9. Sie bzw. berechtigte Fahrer, müssen bei Übernahme des Fahrzeugs über eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche und gültige Fahrerlaubnis verfügen und dies durch Vorlage des Führerscheins im Original nachweisen. Des Weiteren müssen Sie bzw. berechtigte Fahrer die Identität durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung) im Original nachweisen. 3.10. Der Mieter und/oder der Zusatzfahrer muss mind. 2 Jahre Fahrpraxis haben.
3.11. Deutscher Führerschein erforderlich, keinen internationalen Führerschein.
3.12. Der Fahrer darf sich nicht in der Probezeit befinden.
3.13. Sie haben vor Übergabe des Mietfahrzeugs eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) in der im Angebot ausgewiesenen Höhe sowie den voraussichtlichen Mietpreis zu zahlen.
3.14. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für die Behebung der Schäden vertraglich einzubehalten. Genauer wegen Forderungen, die wir gegen Kunde im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben, aus der Kaution zu befriedigen.
3.15. Nach vertragsgemäßer Rückgabe der Mietsache und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche erfolgt die Rückgabe der Kaution.
3.16. Im Schadensfall kann die Rückgabe des Mietfahrzeugs und die Rückzahlung der Kaution erst erfolgen, sobald ein Gutachtensbericht maximal 14 Tage nach dem Mietverhältnis vorliegt.
3.17. Wenn der Mieter länger als 14 Tage im Zahlungsverzug ist, darf der Vermieter den Mietvertrag ohne vorherige Mahnung kündigen.
3.18. Die Kaution beträgt für PKW bis Baujahr 2019 500,00 EUR und ab Baujahr 2023 in Höhe von 1.000,00€, Oberklassen 3.000,00 EUR, für LKW, Nutzfahrzeuge und Baumaschinen eine Rate.
3.19. Für Luxusfahrzeuge, z.B. S-Klasse, ist der SCHUFA-Bonitätscheck durch Creditreform erforderlich.
3.20. SCHUFA-Bonitätscheck Gebühren sind vom Kunden in Höhe von 29,95 € selbst zu tragen.
3.21. Bei offenen Mietkosten wird die Rechnungsdifferenz sofort fällig.
3.22. Der Vermieter wird zum Ende des Mietverhältnisses dem Mieter eine Abschlussrechnung ausstellen.
3.23. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 4 Übernahme des Fahrzeugs, Maschinen, Mietgeräte, Fälligkeit, Ladung und Kaution

4.1. Die Mietkosten und die Kaution müssen per Vorkasse bezahlt werden, erst dann wird der Wagen oder die Maschine ausgehändigt.
4.2. Zur Abholung durch andere Firmen oder dritte Person ist der Personalausweis und eine gestempelte Vollmacht im Original erforderlich. Ohne genehmigte Vollmacht, Unterschrift im Original und Stempel können wir Ihnen, weder einen Wagen noch eine Maschine aushändigen.
⇒ Übergabe
4.03. Sie bekommen die Maschinen oder den Mietwagen in einem betriebsfähigen Zustand und geben diese im gleichen Zustand zurück.
4.04. Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation, Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel, eventuelle Schäden und Beanstandungen an der Mietsache bei der Übernahme sofort anzuzeigen und festzuhalten.
4.05. Offensichtliche Mängelansprüche des Mieters sind ausgeschlossen, soweit der Mieter die Mängel bei Übergabe gegenüber dem Vermieter nicht rügt.
4.06. Für Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst.
4.07. Sobald der Mieter die Mietstation verlässt, bestätigt er damit, dass er den Mietwagen oder die Maschine in einem guten Zustand erhalten hat, und daraus resultierend verpflichtet er sich, diese im gleichen Zustand nach der Miete mit sämtlichem Zubehör wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Schlüssel, Ersatzrad, Werkzeugen, 1. Hilfe Tasche, Wagenheber, Kompressor, etc. in gereinigtem Zustand wieder zurückzugeben.
4.08. Auf die Mietsachen besteht kein Anspruch auf Erfüllung im Falle des Verzuges bei der Abholung.
4.09. Sobald Sie den Wagen entgegengenommen haben, besteht kein Anspruch auf einer Rückerstattung infolge plötzliche Planungsänderung.
4.10. Dies ist von Ihnen zu dulden, soweit durch die Werbung der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen keine Werbung an den Mietsachen ohne unsere vorherige ausdrückliche Zustimmung anbringen.
4.11. Vor Mietbeginn ist der beabsichtigte Stand- bzw. Einsatzort der Mietsache anzugeben.
4.12. Sie haben vor Übergabe der Mietsache eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (nachfolgend als Kaution bezeichnet) in Höhe von 2.500,00 EUR zzgl. MwSt. oder der im Angebot ausgewiesenen Höhe sowie den voraussichtlichen Mietpreis zu zahlen.
4.13. Wir haben das Recht, uns für Forderungen, die wir gegen Sie im Rahmen des Mietvertrages erlangt haben, aus der Kaution zu befriedigen.
4.14. Nach vertragsmäßiger Rückgabe der Mietsache und dem vollständigen Ausgleich etwaiger Ansprüche erfolgt die Rückgabe der Kaution.
4.15. Sofern vereinbart wurde, dass der An- und/oder Abtransport der Mietsache durch uns erfolgt, müssen Sie den ungehinderten Zugang zur Verlade-/Aufbaustelle sicherstellen.
4.16. Wir sind berechtigt, die Mietsachen als Werbeflächen sowohl für eigene Zwecke als auch für Dritte zu nutzen. Dies ist von Ihnen zu dulden, soweit durch die Werbung der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Sie dürfen Werbung an den Mietsachen nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung anbringen.
4.17. Der Mieter trägt die Gefahr bei einer falschen Beladung und daraus resultierenden Folgen wie z.B. das Umkippen eines Baugerätes.
4.18. Die Kaution beträgt für PKW bis Baujahr 2019 500,00 EUR und ab Baujahr 2023 in Höhe von 1.000,00€, Oberklassen 3.000,00 EUR, für LKW, Nutzfahrzeuge und Baumaschinen eine Rate.
4.19. Nicht versichert ist Folgendes:
4.20. Innere Betriebsschäden, unabhängig von ihrer Ursache (z.B. Öl Mangel)
4.21. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, Betriebsschäden und Haftpflichtschäden.
4.22. Für die Sauberkeit und den Komfort zahlen wir für Limousinen 39,95 € zzgl. MwSt., für 9-Sitzer Vans 59,95 € zzgl. MwSt. Der Mieter bekommt ein von Innen und Außen sauberes Fahrzeug, was bei der Rückgabe ebenfalls zu erwarten ist. Wenn Sie das Fahrzeug schmutzig zurückbringen, wird mindestens 59,95 € berechnet. Bei starker Verschmutzung, je nach Verschmutzungsgrad, können bis zu 350,00 € zzgl. MwSt. plus Nutzungsausfall in Rechnung gestellt werden).
4.23. Der Mieter verpflichtet sich, die Ordnungswidrigkeit nach § 56 zu berücksichtigen, den Mietwagen nicht eigenhändig mit einem Schwamm zu waschen, sondern in eine Waschanlage zu fahren, den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, Etiketten nicht vom Fahrzeug zu entfernen, sauber, vollgetankt mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank und nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt, bei CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin ordnungsgemäß zurückzugeben.
4.24. Verwaltungsgebühr für Verwarnungsgeld, Bußgeldverfahren oder Anhörung beträgt 18,50 € zzgl. MwSt. Bei Zahlungsverzug trägt der Schuldner die Anwaltskosten.
4.25. Tankregelung Abzüge für Kraftstoff und AdBlue wird pro Liter mit 3,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
4.26. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldbescheids
Kunden, die gegen die gültige Straßenverkehrsordnung verstoßen und das eigene Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig begleichen, werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt bekommen.
4.27. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und weitere Kosten: Zieht der Mieter um und es kann kein Schreiben der Bußgeldstelle durch unsere Kanzlei zugestellt werden, sind folgende Kosten vom Mieter zu tragen: Gemäß § 21 Gebührengesetz dürfen Gebühren 3 Jahr lang (gerechnet vom Ablauf des Jahres in dem der Anspruch – Kfz-Umsetzung – entstanden ist) erhoben werden. Vertraglich sind die ausgelösten, außergerichtlichen Kosten vom Kunden selbst zu tragen.

⇒ Einwohnermeldeamt: Gebühren wegen Anschriftenwechsel 15,00 € zzgl. MwSt.
⇒ Verwarnungsgeld in voller Summe inkl. Verspätungszinsen
⇒ Anwaltskosten 250,00 € zzgl. MwSt.
⇒ Gerichtskosten
⇒ Gerichtsvollzieherkosten
⇒ Unser Verwaltungsgebühr beträgt 18,50 € zzgl. MwSt.
⇒ Verzugszinsen gemäß § 288 BGB 5% vom Gesamtbetrag

4.28. Bei Verstößen gegen die AGB (z.B. Rauchverbot, Mitführen von Tieren, etc.) wird wie Ihnen die Reinigung laut Mietbedingungen in Rechnung gestellt.
4.29. Übergabezeit 09:00 bis 16:30 Uhr
4.30. Rücknahme ohne Zuschlag zwischen 09:00 bis 09:30 Uhr
4.31. Rücknahme ab 09:30 bis 16:30 Uhr wird mit einem weiteren berechnet.
Sobald Sie den Mietwagen oder die Maschine nicht mehr benötigen, können Sie diese am selben Tag zu unseren Geschäftszeiten zurückgeben.
4.32. Die Miete läuft bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Rücknahmeprotokoll vom Kunden unterschrieben ist.
4.32. Unsere Fahrzeuge und Maschinen werden nur im 24 Stunden-Takt von 09:30 Uhr bis 09:30 Uhr des Folgetages außer sonntags angeboten.
4.33. Der Startpunkt ist immer 09:30 Uhr, unabhängig von dem Zeitpunkt der Entgegennahme.
4.34. Falls die gewünschte Zeit auf unserer Website nicht verfügbar ist, indem Sie bspw. morgens um 03:00 Uhr losfahren möchten, oder die Maschine um 07:00 Uhr abholen, so mieten Sie für zwei Tage.
4.35. Bewegt sich der Mietwagen nach 09:30 Uhr, wird unser Konto automatisch durch die Versicherung für weitere 24 Std. belastet, welches als ein ganzer Tag berechnet wird.
4.36. Der Mietgegenstand ist nur von geschultem Personal ordnungsgemäß zu benutzen.
4.37. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsanleitung vor Inbetriebnahme zu lesen.
4.38. Die Bedienungsanleitung wird dem Kunden übergeben, bei Bedarf können zusätzliche Informationen beim Hersteller, über Google oder YouTube recherchiert werden.
4.39. Der Vermieter übernimmt keine Haftung dafür, dass der Mietgegenstand den Vorstellungen, dem geplanten Zweck des Mieters dienen wird oder Bestimmung eines Landes spricht.                                                                                                          

4.40. Wenn Sie ein Fahrzeug z.B für 13 Tage mieten und nach 10 Tage zurückbringen, wird keine Rückerstattung geben.
Transport Gefahr:
4.41. Der Mieter versichert, dass er über die zur ordnungsgemäßen Bedienung des
Mietgegenstandes notwendigen Kenntnisse und Fähigkeit verfügt.
4.42. Gefahrübergang und Entgegennahme des Mietgegenstandes ab dem Übernahmezeitpunkt sind durch Mieter wie folgt zu tragen:

⇒ Passende Führerscheinklasse mitführen
⇒ Ordnungsgemäßes Verladen
⇒ Optimale Ladungssicherung nach VDI 2700 und 2701 EU-Richtlinie im Straßenverkehr
⇒ Gurte oder Kette nutzen
⇒ Standsicherheit des Mietgegenstandes zu berücksichtigen
⇒Mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Spediteuren oder Selbstabholung
⇒ Schäden durch eigene Mitarbeiter
⇒ Transportpersonal
⇒Bruch
⇒Feuer
⇒ Wasserschäden
⇒ Lackschäden am Fahrzeug, Baumaschinen oder Mietgerate die durch Farbsprey, Graffiti etc. vermeiden
⇒Keine Biokraftstoff, Rapsöl, Heizöl, sondern passende Kraftstoff tanken

4.43. Der Mieter trägt die Gefahr, bei einer falschen Beladung und daraus resultierenden Folgen, wie z.B. das Umkippen eines Baugerätes o.ä., diese damit zu beschädigen.
4.44. Der Mieter trägt die Transportkosten des Mietgegenstands bis an den Einsatzort,
einschließlich Be- und Entladung.
4.45. Im Falle einer Mietzeitüberschreitung werden keine etwaigen Vergünstigungen,
sondern die geltenden Preise berechnet.
4.46. An Feiertagen kann kein Reparatur-Service beim Auftreten von Mängeln gewährleistet werden.
4.47. Der Mieter darf keine Mietminderung bzgl. nicht verwendeter Mietgegenstände oder wegen Feiertagen in Anspruch nehmen.

§ 5 Nutzung der Mietsache, Rauchverbot, Mitnahme von Tieren, Verlust, Inspektion, Schadensereignisse, Untermiete, Besichtigung, Rechte Dritter, Inbetriebnahme des Gerätes, Unterhaltspflicht des Mieters, Mietschuld, Langzeitmiete, Nutzung im Ausland und Vollkaskoversicherung

5.01. Sie und der berechtigte Fahrer haben das Mietfahrzeug sorgsam zu behandeln und gemäß den Anweisungen in den Handbüchern, den Fahrzeugunterlagen und den Herstellerangaben zu benutzen.
5.02. Der Mieter und der berechtigte Fahrer haben während der Mietdauer regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit, richtigem Kraftstoff, AdBlue und Reifendruck benutzt wird.
5.03. Bei Bedarf sind diese nach den Herstellervorgaben nachzufüllen. Der Mieter muss die Inspektion rechtzeitig melden, sodass die Arbeiten nicht stillgelegt werden.
5.04. Jeder Pkw, Nutzfahrzeuge oder Kettenbagger muss einmal im Jahr zurückgebracht oder nach Absprache direkt zum Service zwecks jährlicher Inspektion vorgestellt werden.
5.05 Ist dem Mieter der Mietsache die Wartung egal, so führt das zu einer Instandsetzungsarbeit und der Mieter wird zahlungspflichtig und muss die Wiederinstandsetzungskosten, sowie die Miet- bzw. Ausfallkosten bezahlen.
5.06. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst.
5.07 Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät ordnungsgemäß zu verwenden und vollständig zurückzubringen.
5.08. Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät ordnungsgemäß zu verwenden und vollständig zurückzubringen.
5.09. Wenn die Maschine nicht im gleichen Zustand zurückkehrt, ist der Vermieter berechtigt, die Schäden instand zu setzen, weshalb erstmals die Selbstbeteiligung in Anspruch genommen wird.
5.10. Der Vermieter ist berechtigt den Mietwagen oder die Maschine jederzeit einer Untersuchung zu unterziehen oder durch einen Experten untersuchen zu lassen.
5.11. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Betreten der Baustelle zu ermöglichen.
5.12. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Vermieter nicht.
5.13. Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden.
5.14. Der Mietwagen darf nicht zur Funktion des Abschleppens, Ziehens oder Anschiebens verwendet werden. Es sei denn Sie eine Zugmaschine gebucht haben.
5.15. Kunden dürfen Fahrzeugeinstellungen nicht verändern. Sobald Sie Einstellungen verändern, es ist möglich, dass der Wagen automatisch verriegelt und Sie diesen nicht mehr nutzen können.
5.16. Der Mieter darf das Gerät am Tag 8 Stunden, pro Woche 40 Stunden und 20 Arbeitstagen pro Monat insgesamt 160 Stunden nutzen. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,10 € zzgl. MwSt. für Minibagger 15,00 € /Std zzgl. MwSt €und für den Kettenbagger mit 30,00 € /Std zzgl. MwSt. berechnet.
5.17. Die Mietsache muss in jeder Weise geschützt und regelmäßig durch den Mieter gepflegt werden, die fachgerechten Wartungshinweise des Gerätes sind zu beachten, sodass die vorgeschriebenen Intervalle A, B und C nicht überschritten werden.
5.18. Der Mieter muss die Inspektion rechtzeitig melden, sodass die Arbeiten nicht stillgelegt werden.
5.19. Ignoriert der Mieter die Inspektionspflicht, so führt das zu einer Instandsetzungsarbeit, die dem Mieter in Rechnung gestellt wird, sowie die Wieder-Instandsetzungskosten und die Miet- bzw. Ausfallkosten.
5.20. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter das Betreten der Baustelle zu ermöglichen.
5.21. Wir stellen Ihnen durchgehend gewartete und Funktionstüchtige Fahrzeug oder Maschine zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie bei Eigeninteresse eine ADAC, ACE oder AvD Mitgliedschaft hinzuziehen. Ein Defekt ist nie vorhersehbar, daher übernimmt die CMAT Vermietung für spontane Schäden an Mietwagen oder Baumaschinen keinerlei Schuld. Unsere Fahrzeuge und Baumaschinen haben Mobilitätsgarantie zusätzlich haben wir außen Dienstleister für Ihre Baustelle.
5.16. Für Schäden, die durch Dritte verursacht wurden, haftet der Vermieter nicht.
5.17. Der Mieter darf das Gerät bzw. den Mietwagen nicht an Dritte weitervermieten/ Schadensersatz Ansprüche durch Vermieter sind in Höhe von 10.000,00 EUR.
5.18. Niemand ist berechtigt unser Eigentum durch Beschlagnahmung, Pfändung oder Rechte an einem Gerät geltend zu machen, insofern ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter sofort zu informieren, andernfalls haftet laut bestehendem Vertrag der Mieter selbst dafür.
5.19. Bagger: Alle 10 Stunden müssen die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abgeschmiert werden
5.20. Wenn Sie das Gerät am Samstag nutzen, zählt dies als Überstunden, welche Ihnen pro Stunde mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden, oder in der Schichtzeit, z.B. samstags, wird bei der Nutzung eine Tagesmiete berechnet.
5.21. Die Miete wird sofort fällig, auch wenn die Einsatzzeit nicht voll ausgenutzt wurde.
5.22. Auf die Mietsachen besteht kein Anspruch auf Erfüllung im Falle des Verzuges bei der Abholung.
5.23. Sobald Sie den Wagen entgegengenommen haben, besteht kein Anspruch auf einer Rückerstattung infolge plötzliche Planungsänderung.
5.24. Unsere Werbung/Aufkleber/Etiketten dürfen nicht entfernt oder beschädigt werden. Als Vermieter möchten wir, dass unsere zugelassene Werbung an den Mietsachen befestigt bleibt und keine unzulässige Fremdwerbung angebracht wird.
5.25. Wenn Sie den Vertrag missachten und eigenständig die Aufkleber, Etiketten oder Werbung von Mietwagen oder Baumaschinen entfernen, sind Sie verpflichtet, den Grafikdesigner-Stundensatz in Höhe von 84 EUR zzgl. MwSt. + Servicegebühren von 29,95 EUR zzgl. MwSt., Druckkosten (mit Versand) und die Anbringungskosten zu übernehmen.
5.26. Alle unsere Selbstfahrervermietfahrzeuge und Baumaschinen sind vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung im Schadensfall ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag sowie aus der gültigen Preisliste.
5.27. Die Nutzung von Baumaschinen im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form für bestimmte Maschinen gegen eine erhöhte Kaution möglich, welche durch den Kunden nachgewiesen werden muss.
5.28. Sie müssen während der Nutzung der Mietsache den Zustand der Mietsache auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin überprüfen. Ist ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, haben Sie umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und uns hierüber zu informieren.
5.29. Die, für die Benutzung der Mietsache geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sind einzuhalten. Ebenso sind die Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten. Etwaige behördliche Genehmigungen für den Einsatz der Mietsache hat der Mieter auf eigene Kosten einzuholen.
5.30. Während die Mietsache nicht benutzt wird, ist sie ordnungsgemäß gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu sichern.
5.31. Die für die Benutzung der Mietsache geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Ebenso sind die Bestimmungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz sowie Straßenverkehrsvorschriften sorgfältig zu beachten.
5.32. Sie haben während der Nutzung der Mietsache auf eigene Kosten für die zum ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen Betriebsstoffe, insbesondere Kraftstoffe, Wasser, Öle und Fette, zu sorgen.
5.33. Während die Mietsache nicht benutzt wird, ist sie ordnungsgemäß gegen Diebstahl und Witterungseinflüsse zu sichern.
5.34. Soweit Sie Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, haben Sie die erforderliche Wartung und Pflege der Mietsache, gemäß den Anweisungen in den Handbüchern und den Herstellerangaben, auf eigen Kosten durchzuführen.
5.35. Erforderliche Inspektionen und Instandsetzungsarbeiten sind uns rechtzeitig anzukündigen und von uns unverzüglich durchzuführen.
5.36. Nach einer Straftat, insbesondere Diebstahl oder Sachbeschädigung, haben Sie unverzüglich die Polizei zu verständigen und uns zu informieren. Bei sonstigem Schaden haben Sie uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbst verschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Schadensereignissen mit Drittbeteiligung dürfen weder Sie noch der berechtigte Fahrer ein Schuldanerkenntnis abgeben. Sie haben uns unverzüglich wahrheitsgemäße Angaben zum Schadensereignis zu machen und uns vollumfänglich über alle Einzelheiten in Textform zu unterrichten.
5.37. Die Weitervermietung oder Weitergabe der Mietsache durch den Mieter ist untersagt, sofern keine anderweitige Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
5.38. Die Mietsache darf nur innerhalb eines Umkreises von 50 km, ausgehend vom zu Mietbeginn benannten Einsatz- bzw. Aufstellort, und nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt und verbracht werden, sofern keine anders lautende Vereinbarung mit uns getroffen wurde.
5.39. Wir sind berechtigt während Ihrer gewöhnlichen Betriebszeiten die Mietsache zu besichtigen und zu untersuchen bzw. dies durch Beauftragte vornehmen zu lassen.
5.40. Im Fall, dass Dritte Rechte, insbesondere Pfandrechte, an der Mietsache geltend machen, weisen Sie auf das Mietverhältnis sowie unser Eigentum an der Mietsache hin und unterrichten uns unverzüglich.
5.41. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung.
5.42. Die Vollkasko greift pro Schaden ab einer Schadenhöhe von über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. für PKW und 2.500,00 EUR zzgl. MwSt. für LKW und Baumaschinen und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder derselben Maschine während der Mietzeit.
5.43. Bei mehreren Schäden, heißt ist der Kunde vertraglich verpflichtet, 75% von den Gesamtkosten zzgl. MwSt. zur Schadensbeseitigung zu übernehmen.
5.44. Die Vollkasko greift pro Schaden ab einer Schadenshöhe von über 2.000,00 EUR zzgl. MwSt. und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder derselben Maschine während der Mietzeit. Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Paragraf 81, Absatz 2, steht:
5.45. Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit und der Kunde muss 75% von den Gesamtkosten zur Schadensbeseitigung übernehmen.
5.46. Innenraumversicherung
Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind in der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Somit muss der Kunde in einem solchen Fall für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum komplett selbst für die gesamten Reparaturkosten aufkommen. 5.45. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug nach jeden Schäden, ob Kratze oder Delle mit 200,00 € zzgl. MwSt. und einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen.
5.44. Bei gebrauchten Fahrzeugen beträgt der Geldwert pauschaliert 200,00 € zzgl. MwSt. und für neue Fahrzeuge zwischen 12-24 Monate 7 bis 5 % vom Übergabeprotokoll.
5.45. Im Falle des Verlustes von Schlüssel, Fahrzeugschein und/oder amtlichen Kennzeichen, sind wir berechtigt, für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand bis das Fahrzeug oder die Maschine erneut vermietbereit ist, vertraglich den Nutzungsausfall und Verwaltungsgebühren geltend zu machen.
5.46. Wenn Sie das Fahrzeug oder die Maschine nicht zurückbringen oder wie oben genannt, wird die Miete bis zur Aushändigung weiterlaufen.
5.47. Unabhängig von Selbstbeteiligung werden die Kosten für Gutachter, Anwalt, Gericht, & Nutzungsausfall bis der Mietgegenstand wieder Vermietungsbereit ist, durch d. Kunden zutragen sein.
5.50. Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringen sämtliche im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B Behördenkosten oder LKW-Maut).
5.48. Im Falle des Verlusts des Fahrzeugschlüssels sind wir berechtigt, für den, für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren, in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. und für den Range Rover 850,00 € zu verlangen.
5.49. Der Wagen darf nur im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden, nicht jedoch zu Geländefahrten, Fahrschulübungen, im Zusammenhang mit Motorsport oder zum Befahren von Rennstrecken, auch wenn diese für das allgemeine Publikum zu Test- und Übungsfahrten freigegeben ist (sog. Touristenfahrten). Nicht gestattet sind ebenso die Weitervermietung, sonstige Überlassung des Mietfahrzeugs an Dritte, an nicht berechtigte Fahrer gem. Ziff. 3, sowie sonstige zweckentfremdende Nutzungen. Der Transport gefährlicher Stoffe im Sinne der Gefahrgut-Verordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE) ist untersagt.
5.50. Sie müssen während der Nutzung des Fahrzeugs vor Antritt einer Fahrt den Zustand des Fahrzeugs auf augenscheinliche Schäden, technische Unversehrtheit und Verkehrssicherheit hin überprüfen. Ist ein sicherer Betrieb des Fahrzeugs nicht mehr gewährleistet oder die Nutzung beeinträchtigt, haben Sie umgehend angemessene Sicherheitsvorkehrungen für das Fahrzeug zu treffen und uns hierüber zu informieren.
5.51. Die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Dies gilt bei LKW u.a. auch für die Beförderungs- und Begleitpapiere, das persönliche Kontrollbuch und den Fahrtenschreiber. Sie und jeder berechtigte Fahrer muss während der gesamten Mietdauer eine, für das Mietfahrzeug gültige Fahrerlaubnis, besitzen.
5.52. Sie tragen sämtliche Kosten im Zusammenhang mit erhobenen Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege und erbringen sämtliche, im Zusammenhang mit der Erhebung der Gebühren, erforderlichen Mitwirkungspflichten (z.B. LKW-Maut).
5.53. Das Rauchen ist in den Mietfahrzeugen verboten. Muss im Fahrzeug infolge eines Verstoßes gegen das Rauchverbot eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand, vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. zu verlangen.

5.54. E-Zigarette im Auto ist verboten:
Die potenziellen Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus sind vielfältig und umfassen Kurzschlüsse, Überhitzung, Brände und Explosionen. Besonders bei Beschädigungen oder unsachgemäßer Behandlung besteht die Gefahr eines thermischen Durchgehens (Thermal Runaway), bei dem sich der Akku stark erhitzt und in einigen Fällen Feuerfangen kann. Daher ist eine sorgfältige Handhabung und Einhaltung der Sicherheitsrichtlinienbei der Verwendung von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus unerlässlich, um potenzielle Risiken zu minimieren.

5.55. Die Mitnahme von Tieren in den Mietfahrzeugen ist untersagt. Muss im Fahrzeug infolge einer nicht genehmigten Mitnahme von Tieren eine Reinigung und/oder eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 150,00 € zzgl. MwSt. zu verlangen.
5.56. Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstigem Schaden haben Sie bzw. der berechtigte Fahrer sofort die Polizei zu verständigen und uns den Schaden unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
5.57. Die Nutzung der Mietfahrzeuge im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung, für bestimmte Fahrzeugkategorien und gegen eine erhöhte Kaution möglich. Die Nutzung der Mietfahrzeuge ist ausschließlich in folgenden Ländern möglich: Großbritannien, Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Schweiz, Irland, Dänemark, Finnland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Weitere nach Rücksprache.
5.58. Ein Auslandsfahrt ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die Mietstation ausgestellter, unterzeichneter sowie abgestempelter Ausnahmegenehmigung gestattet. Die Einreise in alle Länder ist aufgrund erhöhtem Unfall- und Diebstahlrisiko verboten, außer der Vermieter stimmt einer Vollmacht vor der Einreise schriftlich zu.
5.59. Nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die Mietstation ausgestellter, unterzeichneter sowie abgestempelter Ausnahmegenehmigung gestattet.
5.60. Kunden, die den Mietwagen oder Maschine im Ausland nutzen, sind automatisch verpflichtet die Bestimmung des Landes zu berücksichtigen.
5.61. Der Kunde muss nachweisen, dass Vignetten für das angemietete Fahrzeug oder Maschine für die überquerten Länder gekauft und an richtiger Stelle angebracht werden, andernfalls wird nicht nur die Kaution zurückbehalten, sondern es entstehen Ihnen weitere Kosten.
5.62. Wenn Sie das Fahrzeug oder die Maschine vertraglich nicht rechtzeitig zurückbringen und das Rücknahmeprotokoll nicht unterschrieben wird, läuft die Miete automatisch weiter.
5.63. Unabhängig von Ihrer Selbstbeteiligung werden die Kosten für Gutachter, Anwalt, Gericht, Verzugszins, Nutzungsausfall und Wertminderung bis der Mietgegenstand wieder vermietungsbereit ist, durch den Kunden getragen.

§ 6 Auslandsfahrten Vermieter Sicherheit Höhe Kaution von 2.000,00 € betreffen nur folgenden Länder:

6.1. Rumänien, Slowenien, Kroatien, Bosnien, Serbien, Montenegro, Kosovo, Nordmazedonien, Albanien, Bulgarien, Griechenland und der Türkei. Ist nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch eine von der Mietstation ausgestellten, unterzeichneten sowie abgestempelten Ausnahmegenehmigung gestattet.
6.2. Die Nutzung der Mietfahrzeuge ist ausschließlich in folgenden Ländern möglich: Großbritannien, Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Schweiz, Irland, Dänemark, Finnland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Weiteres Frankreich, Polen, Tschechien und Ungern nach Rücksprache.
6.3. Auslandsrisiko Zuschlag 100,00 € zzgl. MwSt. und Jeder Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
1.7. Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrere Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.
6.4. Kunden, die im Ausland mit Mietwagen oder Maschine unterwegs sind, sind automatisch verpflichtet, die Bestimmung des Landes zu berücksichtigen.
6.5. Der Kunde muss nachweisen, dass er Vignetten für das angemietetes Fahrzeug oder die Maschine für die durchquerten Länder gekauft und an der richtigen Stelle angebracht hat, andernfalls wird nicht nur die Kaution zurückbehalten, sondern es kommen weitere Kosten dazu.
6.6. Die Nutzung der Mietfahrzeuge im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung, für bestimmte Fahrzeugkategorien und gegen eine erhöhte Kaution möglich. Der Kunde muss nachweisen, dass er Vignetten für das angemietete Fahrzeug oder die Maschine für das überquerte Land gekauft und an der richtigen Stelle angebracht hat, andernfalls wird nicht nur die Kaution einbehalten, sondern es kommen weitere Kosten auf Sie zu.
6.7.Die Einreise in alle Ländern ist aufgrund erhöhten Unfalls- und Diebstahlsrisikos verboten, außer der Vermieter stimmt mit einer schriftlichen Vollmacht vor der Einreise zu.
6.8. Eine Auslandsfahrt ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die, von der Mietstation ausgestellten, unterzeichneten sowie abgestempelten Ausnahmegenehmigungen gestattet. Die Einreise in allen Ländern ist aufgrund des erhöhten Unfalls- und Diebstahlrisikos verboten, außer der Vermieter stimmt einer Vollmacht vor der Einreise schriftlich zu. Kunden die mit dem Mietwagen oder der Maschine im Ausland unterwegs sind, sind automatisch verpflichtet die Bestimmung des Landes zu berücksichtigen.

Unsichere Länder (ItalienFrankreich – Polen)

6.9. Italien: Das Diebstahlrisiko ist hier extrem hoch, weshalb der Wagen ausschließlich im Parkhaus oder auf gesicherten Parkplätzen mit verschließbaren Türen abgestellt werden darf. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen und der Wagen wird gestohlen, zählt dies zur groben Fahrlässigkeit. Diese beträgt 75% vom Gesamtschaden und ist vom Kunden selbst zu tragen.

6.10. Frankreich: Beim Parken gilt Vorsicht. Geparkte Fahrzeuge werden häufig von anderen parkenden Fahrzeugen angefahren, was eine kaputte Stoßstange (vorne und hinten) zur Folge haben kann.

6.11. Polen: Für das Einreisen nach Polen bekommen Sie eine Vollmacht ausgefüllt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 22,01€. Fahren Sie eigenständig ohne Vollmacht in unsichere Länder, wird die Versicherung zurückgestuft und die Kosten i.H.v. 1000,00€ werden an sie weitergegeben.
6.12. Besonders über Österreich und in Österreich sind folgendes, zu beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen sowie das Erteilen einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft gemäß § 103 Abs 2 i.V.m § 134 Abs 1 KFG (österreichisches Kraftfahrzeuggeste) ist selbst von Kunde bis zu 10.000,00 € zu tragen.

Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Schleusungskriminalität:
kein vertragsgemäßer Zustand. Dem Vermieter steht aus § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Sachschadens zu, wenn der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs (§ 538 BGB) in die Sachsubstanz der Mietsache eingegriffen hat.

  • “Dies entspricht einem Betrag von 5.000,00 €, der sich aus den folgenden Kosten zusammensetzt, ohne Nutzungsausfall:”
  • “Kosten für die Flottenversicherung mit einem Satz von 253%.”
  • “Kosten für die Kfz-Steuer.”
  • “Verwaltungsgebühren der Behörden.”
  • “Kosten für Genehmigungen und Freigaben.”
  • “Kosten für Standmiete und Sicherstellungskosten.”
  • “Kosten für die Rückführung durch ein Abschleppunternehmen.”
  • “Kosten für Mautgebühren und Vignetten.”
  • “Wertminderung des Fahrzeugs bis zur Freigabe.”
  • “Ohne Nutzungsausfall, die
    gerichtlich geltend gemacht wird.”

“Bei fehlenden Schlüsseln, Fahrzeugschein und Kennzeichen werden folgende zusätzliche Kosten hinzukommen:”

  • “Es erfolgt der Ersatz aller Türschließzylinder.”
  • “Um einen neuen Schlüssel anzulernen, muss das Fahrzeug zu einem autorisierten Herstellerbetrieb vorgeführt werden.”
  • “Die Funkschlüssel werden beim Fahrzeughersteller neu codiert.”
  • “Es wird ein Strafantrag bei der Berliner Polizei gegen den Vertragspartner gestellt.”
  • “Es wird ein neuer Fahrzeugschein und neue Kennzeichen Schilder im Zulassungsstelle beantragt.”
  • “Unsere vertragliche Verwaltungsgebühren je Bearbeitung 22,01 € kommen noch dazu.”

Hinweis: Sie bekommen die Fahrzeuge bei uns mit Ganzjahresreifen, daher müssen Sie die Bestimmungen des Landes berücksichtigen, ob Schneekette brauchen oder sonstiges.

Schneeketten richtig montieren

(Die Montage von Schneeketten müssen Sie mit der Ruhe zuhaue lesen, Stress zu ersparen. Die Schneeketten werden immer auf die Antriebsachse montiert. Für Fahrzeuge die nicht Allrad sind, können Sie die Schneeketten im Vorderreifen montieren und für Allrad-Antrieb benötigen Sie zwingend Sie für jeden Reifen eine Schneekette. Sie können die Schneeketten auf einem Parkplatz montieren. Wichtig ist dass der Wagen nicht rollt, die Warnblinker eingeschaltet ist und die tragen Sie eine Warnweste. Nach 100 Metern Fahrt, müssen alle Schneeketten feste gezogen werden, sonst Lockere Schneeketten beschädigen den Radkasten und das Lack. Wenn Sie eine Schneeketten kaufen, denn müssen Sie unbedingt darauf achten dass der zu Größe Reifen passt. Sie dürfen mit einer montierte Schneeketten nicht schneller als 50 km/h fahren auch im Autobahnen.)

§ 7 Stornierung, Reservierung, Umbuchung, Rücktritt, Verlängerung, Vertragsdauer, Rückgabe, Eigentumsvorbehalt, langfristigen Mietverträge, „stillschweigende und Wertminderung

7.1. Sie können vorzeitig oder bis 24 Stunden VOR dem vereinbarten Mietbeginn gegen Aufpreis (in Höhe von 15% des Gesamtbetrages € zzgl. MwSt.) vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.

7.2. Sollten Sie nach den 24 Stunden eine Stornierung tätigen, wird der Mietpreis vollständig einbehalten, da das Fahrzeug für Sie zurückbehalten wurde.

7.3. Für Überweisung, über Klarna und bar Geld bleiben die 15% zzgl. MwSt..

EC Terminal Geräte

7.4. Kunden die mit EC Terminal bezahlen und möchten die Buchung stornieren, können mit 36,5% Storno-gebühren, wie folgt rechnen:

  • Unsere Storno-gebühren beträgt 15% zzgl. MwSt.
  • Dazu kommen 19% vom Finanzamt für bereits gebuchte Zahlung als Einkommen
  • EC Terminal Geräte belasten unser Konto mit jeder Transaktion in Höhe von 2,5% von Gesamtbetrag

7.5. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt die gebuchte Maschine nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, da der Wagen extra für Sie zurückbehalten wurde.
7.6. Wir sind die günstigste Auto- und Baumaschinenvermietung, daher reservieren wir für niemanden. Wenn sich der Mieter sicher ist, kann er bequem online oder im Büro verbindlich buchen.
7.7. Umbuchungsgebühr beträgt 29,95 Euro zzgl. MwSt.

7.8. Eine bestehende Buchung hat Bestandsschutz, sobald Sie dem geltenden Recht nicht widersprechen.

7.8. Es ist möglich eine bestehende Buchung auf eine neue Buchung kostenpflichtig umzubuchen.

7.9. Eine bestehende Buchung kann aus steuerrechtlichen Gründen, nur einmal umgebucht werden.

7.10. Nach einer Umbuchung, aus steuerrechtlichen Gründen ist eine zweite Umbuchung oder Stornierung nicht mehr möglich.

7.11. Die Verwaltungsgebühr beträgt 18,50 € zzgl. MwSt. für das Verwarnungsgeld, den Bußgeldbescheid oder die Anhörung. Bei Zahlungsverzug trägt der Schuldner die Anwaltskosten.
7.12. Falls der Mieter die Mietsache weiterhin behalten möchte, sollte er den Vermieter unverzüglich fragen, ob eine Verlängerung möglich ist, da es sein kann, dass das Produkt von einem anderen Kunden online gebucht wurde.
7.13. Wenn der Vermieter nicht in schriftliche Form bestätigt, gilt die Verlängerungsanfrage als abgelehnt.
7.14. Für die vereinbarte Kilometeranzahl, die Sie im Voraus bezahlt haben, wird es keine Rückerstattung geben, auch wenn Sie diese nicht nutzen. Da wir mit DATEV zusammenarbeiten, wird die Rechnung unmittelbar dem Finanzamt übermittelt. Demnach können wir keine Änderungen vornehmen, noch die Rechnung zurückziehen.
7.15. Die Mietsache wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
7.16. Die Rückgabe der Mietsache ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Die Rückgabe des Fahrzeugs oder der Maschinen inkl. Zubehör haben spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt in unseren Räumlichkeiten zu erfolgen.
7.17. Die Mietsache und das Zubehör müssen sich in demselben Zustand befinden, wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsache ist gereinigt, sowie in betriebsfähigem, vollständigen und ggf. vollgetankten Zustand zurückzugeben.
7.18. Bei einer verspäteten Rückgabe zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif.
7.19. Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrach der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
7.20. Falls der Mieter die Mietsache weiter behalten möchte, muss er unverzüglich den Vermieter informieren, ob eine Verlängerung möglich ist.
7.21. Das Produkt kann von einem anderen Kunden schon online gebucht worden sein.
7.22. Wenn der Vermieter nicht schriftlich zustimmt, gilt die Verlängerungsanfrage als abgelehnt.
7.23. Ein Zurückbehaltungsrecht der Mietsache steht dem Mieter nicht zu.
7.24. Bringt der Mieter die Mietsache mit Verzug zurück, wird eine Zulage berechnet.
7.25. Entstehen weitere Schäden am Fahrzeug, so sind diese vom Mieter zu tragen.
7.26. Der Mieter ist verpflichtet den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, Etiketten vom Fahrzeug nicht abzumachen, den Mietwagen, sauber, vollgetankt und mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank und nicht später als vereinbarten Zeitpunkt, bei CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin ordnungsgemäß zurückzugeben.
7.27. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere bei Zahlungsverzug
oder grober Fahrlässigkeit, sind wir zur Rücknahme des Mietgegenstandes berechtigt.
7.28. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, noch die Pfändung des Mietgegenstandes durch uns gelten als Rücktritt.
7.29. Das Recht, die Vertragsverlängerung durch Kündigung zu verhindern, besteht frühestens nach Ablauf bis spätestens vor Vertragsende.
7.30. Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereit zu stellen. Somit entstehen uns, ab diesem Zeitpunkt, extra Kosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir daher dem Kunden 10% der Mietsumme, berechnet auf 12 Monate, zzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung.
7.31. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit, ist eine vorzeitige Vertragsauflösung nicht möglich.
7.32. Für eine Kündigung müssen Sie uns ein formelles Kündigungsschreiben per Einschreiben zusenden.
7.33. Wenn Sie nichts unternehmen, wird der Mietvertrag durch die stillschweigende Verlängerung um weitere 12 Monate verlängert und die Gesamtdauer eines langfristigen Mietverhältnisses beträgt somit 10 Jahre.
7.34. Dem Kunden wird von Anfang an, telefonisch, vor Ort und in schriftlicher Form im Vertrag darauf hingewiesen, die Kündigungsfrist sowie unser AGB bzgl. Vertragsverlängerung zu berücksichtigen.
7.35. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.
7.36. Nach §312 BGB wie vorgeschrieben muss 3 Monate vorher in schriftlicher Form gekündigt werden.
7.37. Bei der Vertragsverlängerung durch Vermieter bleiben die Bedingungen, wie die Laufzeit, die Kosten, die Zahlungsbedingungen und der Leistungsumfang in der Regel zu den gleichen Konditionen wie bisher bestehen.

 § 8 Zwangsvollstreckung und Verfahrensablauf für Geldforderungen nach §§ 802a 882h ZPO

Folgen des Schuldners:
8.1. Das gesamte Vermögen des Schuldners wird einbehalten
8.2. Kontopfändung
8.3. Pfändung in andere Vermögensrechte
8.4. Lohnpfändung
8.5. Sachpfändung
8.6. Pfändung in Grundbesitz
8.7. Austauschpfändung
8.8. Taschenpfändung
8.9. Vermögensauskunft
8.10. Privatdetektive beauftragen
8.11. Zwangsversteigerung § 869
8.12. Inkasso 24 AG Beauftragung
8.13. Eintrag bei Creditreform
8.14. Erlass des Haftbefehls nach § 802g ZPO

Wenn Sie die Rechnung nicht bezahlen können, wird gemäß § 802g und 802c ZPO einen Haftbefehl gegen den Schuldner als Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet. Doch soweit muss es nicht kommen, Sie können alternativ in 4 Raten zahlen.

§ 9 Haftung des Mieters und des berechtigten Fahrers

9.1. Bei Schäden und Verlusten der Mietsache sowie Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Haftung umfasst auch Schadennebenkosten wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Wenn der Kunde die Schlüssel, das Kennzeichen oder den Fahrzeugschein verliert, ist die Nutzungsausfallentschädigung vom Kunden selbst zu tragen, genauso wie Ersetzungskosten.
9.2. Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung der Mietsache entstanden sind. Entsteht uns im Falle eines schuldhaften Verstoßes Ihrerseits gegen die Pflichten gemäß § 4 dieser Bedingungen ein Schaden, haften Sie über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
9.3. Für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen, besteht kein Versicherungsschutz und Ihre Haftung ist nicht auf die vereinbarte Selbstbeteiligung beschränkt. Bei grob fahrlässiger Schadenverursachung ist Ihr Haftungsumfang ohne Begrenzung auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 81 Abs. 2 VVG zu bemessen.
9.4. Sie haften vollumfänglich ohne Rücksicht auf eine vereinbarte Selbstbeteiligung, wenn eine von Ihnen zu erfüllende Obliegenheit, insbesondere bei Verstoß gegen die Pflichten aus § 4 (9) (Diebstahl oder sonstigem Schaden), vorsätzlich verletzt wurde. Für den Fall einer grob fahrlässigen Verletzung einer von Ihnen zu erfüllenden Obliegenheit ist ohne Rücksicht auf die Selbstbeteiligung Ihr Haftungsumfang in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis im Sinne des § 28 Abs. 2, 3 VVG zu bemessen. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unseres Schadens ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.
9.5. Sie haften für die von Ihnen begangenen Gesetzesverstöße, insbesondere Ordnungswidrigkeiten während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Aufstellen der Mietsache. Sie verpflichten sich, uns von sämtlichen Buß- und Verwarngeldern, Gebühren, Kosten und Auslagen freizustellen, die anlässlich vorgenannter Verstöße Behörden oder Gerichte oder sonstige Dritte von uns einfordern. Entstehen uns aus der Bearbeitung solcher Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Kosten, so haben Sie uns diese zu ersetzen. Wir sind berechtigt vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5,00 EUR zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
9.6. Bei Schäden, die der Mieter verschuldet, ist dieser hiermit verpflichtet, für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallgebühr zu tragen und den Wagen darüber hinaus zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen. Sie können den Wagen durch den ADAC oder andere Abschleppfirmen, uns oder in der Werkstatt zur Verfügung stellen.
9.7. Sämtliche vorstehende Regelungen gelten neben Ihnen auch für die berechtigten Fahrer, wobei eine vertragliche vereinbarte Selbstbeteiligung nicht zu Gunsten nicht fahrberechtigter Dritter gilt.
Unsere Werbung/ Aufkleber/ Etiketten darf nicht entfernen oder beschädigt werden. Wenn Sie den Vertrag missachten und eigenständig die Aufkleber, Etiketten oder Werbung von Mietwagen oder Baumaschinen entfernen, sind Sie verpflichtet die Grafikdesigner Stundensatz in Höhe von 84€ zzgl. MwSt., Servicegebühren von 29,95€ zzgl. MwSt., Drücken mit Versand und Anbringung kosten zu übernehmen.
⇒ Die AGB, Mietbedingungen & Übergabeprotokoll sind Bestandteil des Mietvertrages:
Der Mieter verpflichtet ist den Vertrag zu erfüllen. Bei Schäden und Verlusten der Mietsache sowie Verletzungen dieses Mietvertrages haften Sie grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. 9.8. Von der Haftungsbegrenzung auf die Selbstbeteiligung sind insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch Fehlbehandlung und/oder -bedienung der Mietsache entstanden sind. Entsteht uns im Falle eines schuldhaften Verstoßes Ihrerseits gegen die Pflichten gemäß § 4 dieser Bedingungen ein Schaden, haften Sie über den Selbstbehalt hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden.
9.9. Sie tragen die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit. Abweichend hiervon verbleibt es bei der vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadenfall, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadenfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unseres Schadens ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn die Obliegenheit arglistig verletzt wurde.

§ 10 Langzeitmiete, Inbetriebnahme des Gerätes, Unterhaltspflicht des Mieters/ Mietschuld, Zahlung und Kündigung

10.1. Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls werden der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.
10.2. In solchen Fällen muss der Mieter den Mietwagen/die Maschine auf unseren Betriebshof abschleppen lassen, und die CMAT Vermietung GmbH muss das Fahrzeug vor Ort gegen Aufpreis wieder freischalten lassen.
10.03. Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, kann der Vermieter Verzugszinsen gem. § 353 HGB pauschale 5 % in Anspruch nehmen. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an.
10.04. Verzugszinsen betragen jeweils vertraglich gem. § 353 HGB pauschale 5 % von Gesamtbetrag.
10.05 Wenn der Mieter länger als 14 Tage im Zahlungsverzug ist, darf der Vermieter den Mietvertrag ohne vorherige Mahnung kündigen trotzdem der Vertragspartner bleibt in seine Kosten setzen. Der Vermieter wird zum Ende des Mietverhältnisses dem Mieter eine Abschlussrechnung ausstellen.
10.06. Bei offenen Mietkosten wird die Rechnungsdifferenz sofort fällig.
10.07. Im Schadensfall kann die Rückgabe des Mietfahrzeugs und die Rückzahlung der Kaution erst dann erfolgen, sobald ein Gutachtenbericht maximal 14 Tage nach dem Mietverhältnis vorliegt.
10.08. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution für die Behebung der Schäden vertraglich einzubehalten.
10.09. Der Geschäftsführer ist der berechtigte Mieter und als Vertragspartner dafür verantwortlich, dass der Vertrag sowie alle Verpflichtungen erfüllt werden, unabhängig von der Rechtsform und dem Stammkapital seiner Firma.
10.10. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, dass Insolvenzverfahren gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 bei CMAT Vermietung GmbH abgeschlossen ist.
10.11. Sonderkündigungsrecht gemäß § 314 oder § 626 Abs. 1 sind, bei CMAT Vermietung GmbH abgeschlossen, den Vertrag eigenständig zu kündigen.
10.12. Bei Verzögerung, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haftet er persönlich in der vertraglich vereinbarten Höhe.
10.13. Der Mieter ist dem CMAT Vermietung GmbH zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 9 % auf täglicher Basis auf den jeweiligen Betrag dann von 14 Tage nach Ablauf der Fälligkeit bis zum Zeitpunkt der Zahlung verpflichtet.
10.14. Sollte die CMAT Vermietung GmbH die rückständigen Beträge von einem Inkassobüro wie z.B. ITM-Moskau-Inkasso einziehen lassen, sind die zusätzlich entstandenen Kosten in Höhe von 12,5% ebenfalls von dem Mieter zu tragen.
10.15. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 18,50 EUR zzgl. MwSt. berechnet.
10.16. Die Gebühren des Inkassobüros in Höhe von 12,5% des rückständigen Betrages werden zusätzlich zu den fälligen Zinsen (0,5%) extra berechnet.
10.17. Vertragliche Differenz für überschrittene Kilometer werden mit 0,10 € zzgl. MwSt. und Betriebsstunden/ für Minibagger 15,00 € zzgl. MwSt., für Radlader und Kettenbagger 30,00 € zzgl. MwSt. ohne Abzug sofort fällig.
10.18. Für jede Mahnung wird eine Gebühr in Höhe von jeweils 10 Euro zzgl. MwSt. fällig. fällig.
10.19. Wenn der Mieter in Zahlungsverzug gerät, ist der Verzugszins von 5% über den jeweiligen Verzugsschaden zu berechnen.
10.20. Läuft aber dies über Jahre, werden mindestens 6% jährlich berechnet.
10.21. Bagger: Alle 10 Stunden müssen die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmiert werden.
10.22. Pro Monat sind für den Kettenbagger 160 Stunden inklusive. Jede weitere Betriebsstunde wird mit 30,00 EUR zzgl. MwSt. berechnet.
10.23. Der Mieter hat sich während der Mietdauer regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser, Kraftstoff, AdBlue und dem richtigen Reifendruck benutzt wird.
10.24. Bei Bedarf sind diese nach den Herstellervorgaben nachzufüllen. Der Mieter muss die Inspektion rechtzeitig melden, sodass die Arbeiten nicht stillgelegt werden.
10.25. Die Mietsache muss in jeder Weise geschützt und regelmäßig durch den Mieter gepflegt werden, die fachgerechten Wartungshinweise des Gerätes sind zu beachten, sodass die vorgeschriebenen Intervalle nicht überschritten werden.
10.26.
Jede PKW, LKW oder müssen einmal im Jahr zurückgebracht oder nach Absprache direkt zum Service gebracht werden, wegen jährlicher Inspektion und UVV. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst.
10.27. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst.
10.28. Zu Gunsten des Kunden, muss der Wagen wegen der Entfernung nicht vorgestellt werden aber der Kunde ist vertraglich verpflichtet, abhängig von der Fahrweise, spätestens nach 15000 Kilometer einen Öl Wechsel auf unser Kosten vorzunehmen und uns die Belge zur Verfügung zu stellen.
10.29. Ist dem Mieter der Mietsache die Wartung egal, so führt das zu einer Instandsetzungsarbeit, und der Mieter wird zahlungspflichtig und muss die Wiederinstandsetzungskosten, sowie die Miet- bzw. Ausfallkosten bezahlen.
10.30. Reagiert der Kunde nicht auf unsere Mietbedingung und das Nutzungsrecht und kommt so ein Motorschaden zustanden, wird der Kunde selbst 75% vom Gesamtschaden zu tragen haben.
10.31. Für die Missachtung der fälligen Inspektion haftet der Mieter selbst, welche bis zu einem Motorschaden führen kann.
10.32. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, den Wagen mindestens alle 14 Tage einmal durch eine Waschanlage zu fahren, andernfalls wird eine Reinigung in Höhe von 350,00 € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.
Sonderverträge als Langzeitmiete für PKW und LKW mit Sonderkonditionen
10.33 Langzeitmietverträge mit Sonderfunktionen gelten verbindlich, d.h. diese können nicht verändert bzw. rückgängig gemacht werden.
10.34. PKW oder LKW werden immer in einer Fachwerkstatt durch qualifiziertes Fachpersonal geprüft und instand gesetzt.
10.35. Fahrzeuge werden den Kunden mit gültigen TÜV, HU, UVV, SP, Fahrtenschreiberprüfung, neuen Reifen, neuen Bremsbelägen, neuen Bremsscheiben als gewartet und fehlerfrei ausgehändigt. Nach der Fahrzeugübergabe sind alle Arten von o.g. Wartungen + Mautgerätgebühren selbst von Kunde zutragen.
10.36. Der Mieter ist verpflichtet, uns den Wagen im gleichen Zustand wie erhalten auszuhändigen.
10.37. Baumaschinen mit Reifen wie Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
10.38. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Maschine oder den LKW in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verlorengegangen ist und dies durch einen Reifendienst instand gesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neureifen und keine runderneuerten Reifen aufziehen. Es werden weder gebrauchte Reifen noch andere Marken akzeptiert.
Langzeitmiete für PKW, Nutzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen bei LKW:
10.39. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Wagen/die Maschine vor Ablauf von TÜV/HU vorzustellen oder nach Rücksprache mit dem Vermieter beim TÜV vorzustellen.
10.40. Alle Arten von Reparaturen werden vom Vermieter CMAT Vermietung GmbH selbst übernommen, z.B. Wartung, Inspektionen, TÜV, HU, Fahrtenschreiber, UVV, außer grobe Fahrlässigkeit und Sonderverträge.
10.41. Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag, den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereitzustellen. Somit entstehen uns ab diesem Zeitpunkt Extrakosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Daher stellen wir bei Rücktritt vom Vertrag diese Kosten dem Kunden mit 10% der Miete, berechnet auf 12 Monate, zzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung.
10.42. Eigentumsvorbehalt
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder grober Fahrlässigkeit, sind wir zur Rücknahme des Mietgegenstands berechtigt.
10.43. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Weder die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts noch die Pfändung des Mietgegenstandes durch uns gelten als Rücktritt.

10.44. Sonderkündigungsrecht gemäß § 626 oder Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
10.45. Die Kündigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kündigungsberechtigte von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.

§ 11 Minibagger, Kettenbagger, Nutzung besonders bei Abrissarbeiten

11.1. Vertragspartner/innen, Firmen oder Geschäftsführungen sind verpflichtet, Fahrausweise für ihren Erdbaumaschinenführer vorzulegen.
11.2. Der Mieter ist verpflichtet, unsere Maschinen nur von qualifizierten Baggerfahrer/innen mit anerkanntem Fahrausweis führen zu lassen.
11.3. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor und der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 50% zzgl. MwSt. in Anspruch genommen.
11.4. Sollte bei einem Abriss mit dem Bagger schief gearbeitet werden und es kommt kein Kraftstoff mehr in die Hochdruckpumpe, geht diese direkt kaputt.
11.5. Achten Sie darauf, dass der Bagger immer mindestens 50% Reserven vorweist, denn wenn die Maschine über 220 Bar Druck aufbaut und auf einmal keinen Kraftstoff mehr zieht, sondern Luft, zerstört dies die Hochdruckpumpe. Dies zählt zur groben Fahrlässigkeit und muss vom Kunden mit bis zu 75% zzgl. MwSt. selbst getragen werden.
11.6 Wird der Kraftstofftank bei einem Common-Rail-Motor leergefahren, saugt die im Tank befindliche Pumpe Luft, fördert den Kreislauf zum Dieselfilter, und die Luft gelangt in die Förderpumpe und diese kann die erforderlichen 5 Bar Druck nicht mehr aufbauen.
11.07. Der Dieselmotor bleibt somit stehen, was bei einer hohen Motordrehzahl zu schweren Schäden im System führen kann. Der Motor kann ohne die erforderlichen 5 Bar Vordruck nicht mehr gestartet werden. Die Hochdruckpumpe sowie die Vorförderpumpe werden vom Dieselkraftstoff geschmiert. Die Hochdruckpumpe darf niemals Luft ziehen, ansonsten ist zu 90% ein Defekt unvermeidlich.
11.08. Sollte der Dieseltank leergefahren werden und der Motor stehen bleiben bzw. ruckelt, sollte Diesel nachgefüllt werden. Bei einer ausgeschalteten Zündung sollte ca. 5 min. abgewartet werden, bis die Kraftstoffpumpe im Tank den Dieselfilter entlüftet hat.
11.09. Erst dann den Dieselmotor wieder starten, bis das Notlaufprogramm startet.
Auch dann wieder etwas warten und das Fahrzeug im Leerlaufbetrieb lassen, bis sich der Kraftstoffdruckgeber im Hochdruckteil in den normalen Motorlauf einpendelt. Wenn die Hochdruckpumpe trockenläuft, wird dies im Motorsteuergerät protokolliert.
11.10. Der Mieter ist verpflichtet die Maschine erst einmal 15 Minuten im Leerlaufbetrieb warmlaufen zu lassen. Der Kettenbagger erkennt die Situation automatisch und nimmt selbstständig Gas auf, so bald Hitze zwischen 450° bis 600° erreicht und DPF gereinigt ist, wird sich die Motorumdrehung von allein senken und erst dann dürfen Sie die Maschine belasten.
11.11. Sollten Sie den Motor wie oben erwähnt nicht nutzen, wird im Display „schlechte AdBlue Qualität“ aufleuchten und Sie können mit einem Leistungsverlust rechnen, da der Motor noch nicht warm genug ist.
11.12. Wenn Sie der Maschine nicht ermöglichen eine Regeneration durchzuführen, wird das Fahrzeug weitere „Piepsgeräusche“ von sich geben und die Injektoren gehen kaputt.
11.13. Die Reparatur kann schnell bis zu tausenden Euro kosten, die Ihnen dann in Rechnung gestellt werden.
11.14. Der Abbruch-Sortiergreifer darf nicht als Reißzahn verwendet werden, Sie dürfen damit weder schieben noch ziehen.
11.15. Ebenso dürfen Sie mit dem Hydraulikhammer weder schieben noch ziehen.
11.16. Der Mieter darf die Ausleger ohne Anbauteil nicht als Hammer nutzen.
11.17. Der Mieter darf den Grabenräumlöffel, Böschungslöffel, Schwenklöffel und die Erdschaufel nicht als Hammer nutzen, um die Träger in den Boden zu hauen.
11.18. Gewalteinwirkung lassen sich durch die Deformierung nicht verstecken, welche als grobe Fahrlässigkeit bis zu 75% zzgl. MwSt. des Schadens vom Kunden selbst getragen werden muss.

§ 12 Fristlose Kündigung, Sperre, Unterschlagung, Zurückbehaltungsrechts

12.1. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristgerecht aus einem der folgenden wichtigen Gründe kündigen:
12.2. Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages
12.3. Erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters
12.4. Gegen den Mieter gerichtete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
12.5. Unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch
12.6. Verschweigen eines Schadens gegenüber dem Vermieter
12.7. Verstoß gegen Vorschriften, AGB des Vermieters
12.8. Grob fahrlässige Beschädigung des Mietfahrzeugs
12.9. Wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
12.10. Hohe Schadensquote
In solchen Fällen erfolgt keine sofortige Rückerstattung der nicht verbrauchten Kaution.
12.11. Zu diesen Zwecken ist die CMAT Vermietung GmbH berechtigt, das Grundstück des Mieters, auf dem sich das Fahrzeug oder die Maschine befindet, zu betreten und das Fahrzeug zu entziehen.
12.12. Der Mieter ist dafür verantwortlich, alle Klagen, Ansprüchen sowie Kosten und Schäden, die aus einer solchen Wiederinbesitznahme oder Entziehung entstehen, zu tragen.
12.13. Die Vertragsparteien sind verpflichtet die Mindestvertragslaufzeit, je nach Vertrag, einzuhalten.
12.14. Unterschlagung gemäß § 246 StGB: Das Eigentum von CMAT Vermietung GmbH zurückzuhalten ist strafbar und wird mit einer Unterschlagungsanzeige geahndet, die wiederum mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von 3 bis 5 Jahren verbunden ist.
12.15. Der Mieter hat kein Zurückbehaltungsrecht auf unser Eigentum.
12.16. Behält der Mieter dennoch das Mietfahrzeug zurück, verlängert sich der Mietvertrag automatisch und dieser muss bis zur Aushändigung des Fahrzeuges die Mietkosten bezahlen.
12.17. Vorzeitige Rückgabe: Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietfahrzeugs durch den Mieter, kann eine Mietkostenerstattung gegenüber dem Vermieter nicht geltend gemacht werden.
12.18. Wenn der Mieter länger als 14 Tage im Zahlungsverzug ist, darf der Vermieter den Mietvertrag ohne vorherige Mahnung kündigen.
12.19. Die Miete ist im Voraus, spätestens am dritten Werktag jeden Monats fällig (§ 566b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
12.20. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift,
nicht auf die Absendung des Geldes an:
12.21. Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, kann der Vermieter Verzugszinsen gem. § 353 HGB pauschale 5 % in Anspruch nehmen.

§ 13 Vertragsdauer, Rücknahme der Mietsache und Haftpflichtversicherung

13.01. Die Mietsache wird Ihnen für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
13.02. Die Rückgabe der Mietsache ist nur innerhalb unserer Öffnungszeiten möglich. Die Rückgabe des Fahrzeugs oder der Maschinen mit allem Zubehör hat spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt in unseren Räumlichkeiten zu erfolgen.
13.03. Die Mietsache und das Zubehör müssen sich in demselben Zustand befinden, wie sie ausgehändigt wurden, mit Ausnahme der normalen Abnutzung durch den Gebrauch. Die Mietsache ist gereinigt sowie in betriebsfähigem, vollständigem und ggf. vollgetanktem Zustand zurückzugeben.
13.04. Bei einer verspäteten Rückgabe zahlen Sie zusätzlich für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den vorgesehenen Tarif.
13.05. Nach Rückkehr des Mietgegenstandes im Betriebshof wird ein verbindliche Rücknahmeprotokoll (Abnahme) auf etwaige Schäden durchgeführt.
13.06. Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
13.07. Solange das Rücknahmeprotokoll nicht vom Kunden unterschrieben ist, wird die Miete weiterlaufen.
13.08. Falls der Mieter die Mietsache weiter behalten möchte, muss er unverzüglich den Vermieter fragen, ob eine Verlängerung möglich ist.
13.09. Das Produkt kann von einem anderen Kunden schon online gebucht worden sein.
13.10. Wenn der Vermieter nicht zustimmt, gilt die Verlängerungsanfrage als abgelehnt.
13.11. Ein Zurückbehaltungsrecht der Mietsache steht dem Mieter nicht zu.
13.12. Bringt der Mieter die Mietsache mit Verzug zurück, kommt ein Zuschlag dazu.
13.13. Entstehen weitere Schäden am Fahrzeug, so sind diese vom Mieter zu tragen.
13.14. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, Etiketten vom Fahrzeug nicht zu entfernen, den Mietwagen, sauber, vollgetankt und mit einem vollständig gefüllten AdBlue(R)-Tank und nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt bei CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin ordnungsgemäß zurückzugeben.
13.15. Innenraumschäden unabhängig von SB werden separat jeweils in Höhe von 200,00 € zzgl. MwSt. berechnet.
13.16. Alle unsere Fahrzeuge sind gesetzlich versichert. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall ergibt sich aus dem jeweiligen Mietvertrag sowie aus der gültigen Preisliste.
13.17. Die vereinbarte Selbstbeteiligung gilt nur für Sie und für berechtigte Fahrer und nur für den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum.
Innenraumversicherung
13.18. Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind in der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Somit muss der Kunde in einem solchen Fall, für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum, komplett selbst für die gesamten Reparaturkosten aufkommen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug und auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen.
13.19. Setzen Sie nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, verlängert sich das Mietverhältnis nicht auf unbestimmte Zeit. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
13.20. Sie sind verpflichtet das Fahrzeug mit vollem Kraftstofftank oder voller Batterieladung zurückzugeben. Muss das Fahrzeug infolge unterlassener Betankung durch uns betankt werden, so tragen Sie die entstehenden Kraftstoffkosten. Des Weiteren sind wir in diesen Fällen berechtigt, für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt. zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein bzw. ein geringerer Schaden entstanden sei.
13.21. Ungeeignet sind für Diesel Fahrzeuge z.B. Biokraftstoff, Rapsöl, Heizöl, daher dürfen Sie nur PKW Diesel tanken.
13.22. Lackschäden am Fahrzeug, Baumaschinen oder Mietgerate die durch Farbspray,
Graffiti etc. entstehen, sind vom Kunden selbst verantwortlich.

§ 14 Grobe Fahrlässigkeit, Bedienfehler oder Verlust des Mietgegenstandes

14.01. Ungeeignet sind z.B Biokraftstoff, Rapsöl, Heizöl sondern nur PKW Diesel tanken.
14.02 Lackschäden am Fahrzeug, Baumaschinen oder Mietgerate die durch Farbspray,
Graffiti etc. entstehen, ist von Kunde selbst verantwortlich. Der Mieter ist zur Zahlung verpflichtet, der vereinbarte Mietzins in Höhe von 75% zzgl. MwSt. bleibt uns bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung/Ersatzleistung vorbehalten.
14.03 Sollte die Maschine aus irgendwelchen Gründen Schaden nehmen, auch wenn der Mieter dies nicht zu vertreten hat (z.B. bei höherer Gewalt), und die Versicherung eine Entschädigung ablehnt, so ist der Mieter verpflichtet, die Miete mindestens in Höhe von 75% zzgl. MwSt. weiterzuzahlen.
14.04 Bis zu der Aushändigung des Fahrzeuges oder der Maschine selbstverständlich als fahrtüchtig und verkehrssicher bleibt der Nutzungsausfall unverändert bestehen.
14.05. Die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes oder Fahrzeuges ist durch Mieter als Entschädigungsleistung erforderlich.
14.06. Falls Kunden mit unserem Eigentum grob fahrlässig umgehen und das Fahrzeug oder die Maschine im Halteverbot abstellen, die Teile vom Fahrzeug oder einer Maschine austauschen, müssen folgendes tragen:
Wegen o.g. Verstöße oder sonstigem, wird das Fahrzeug oder die Maschine entzogen, der Vertrag gekündigt und das Fahrzeug oder die Maschine sichergestellt. Trotzdem ist der Kunde vertraglich verpflichtet die Miete weiter zu bezahlen.
14.07. Unberechtigter Fahrer
Werden unsere Fahrzeuge an dritte, unberechtigte Fahrer weitergegeben, wird dieser Verstoß gegen unsere AGB in Höhe von 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. geltend gemacht.
14.08. Langzeitmiete von Fahrzeugen
Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, den Wagen mindestens alle 14 Tage durch eine Waschanlage zu fahren, andernfalls wird eine Reinigung in Höhe von 300,00 € in Rechnung gestellt.
14.09. Der Mieter ist zur Zahlung verpflichtet, der vereinbarte Mietzins in Höhe von 5% zzgl. MwSt. bleibt uns bis zum Eingang der vollständigen Bezahlung/Ersatzleistung vorbehalten.
14.10 Bis zur Aushändigung des Gerätes (in einem funktionstüchtigen Zustand) bleibt der Nutzungsausfall unverändert bestehen.
14.11. Die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Gerätes oder Fahrzeuges ist durch Mieter als Entschädigungsleistung erforderlich.
14.12 Bei größeren Beschädigungen oder Diebstahl durch Dritte ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
14.13 Der Mieter ist verpflichtet, bei Verlust der Mietsachen uns einen gleichwertigen Ersatzwagen oder Baumaschine zur Verfügung zu stellen.
14.14. Ersatzpflicht besteht auch im Falle einer Beschädigung, wenn der Umfang der Beschädigung einem wirtschaftlichen Totalverlust gleichkommt.
14.15. Den Wiederbeschaffungswert müssen wir als Vermieter in Höhe der Bemessung geltend machen, ob abgebrochen Anbauteile oder weiter Komponenten bis einsatzbereit ist.
14.16. Als grob fahrlässig wird also ein Verhalten eingestuft, mit der eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt leichtfertig den Eintritt eines Schadens in Kauf genommen bzw. verursacht hat. Dazu zählen beispielsweise:

⇒ Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
⇒ Die Maschine schief bedienen
⇒ Nicht ausreichende Kraftstoff
⇒ Eine falsche Kraftstoffbetankung
⇒ Hydraulisches Schnellwechselsystem ohne Maschinenadapter zu prüfen, ob richtig eingerastet ist, zu zumachen
dass alle 8 Std. die notwendigen Stellen geschmiert werden
⇒ Ohne Baggerführerschein oder die Maschinen mit Baggerschein falsch bedienen
⇒ Schlüssel im Zündschloss steckt
⇒ Anhänger falsch beladen

⇒ E-Zigaretten nutzen (absolut Verbot wegen Explosionsgefahr im Fahrzeug während der Fahrt § 307). (Die potenziellen Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus sind vielfältig und umfassen Kurzschlüsse, Überhitzung, Brände und Explosionen. Besonders bei Beschädigungen oder unsachgemäßer Behandlung besteht die Gefahr eines thermischen Durchgehens
(Thermal Runaway), bei dem sich der Akku stark erhitzt und in einigen Fällen Feuer fangen kann. Daher ist eine sorgfältige Handhabung und Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien bei der Verwendung von Geräten mit Lithium-Ionen-Akkus unerlässlich, um potenzielle Risiken zu minimieren.)

14.17. Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit, und der Kunde ist vertraglich verpflichtet, 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zzgl. MwSt. zur Schadensbeseitigung zu übernehmen.
14.18. Baumaschinen und Anbauteile
Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, die Maschine oder Anbauteile wie zum Beispiel den Hydraulikhammer alle 8 Stunden abzuschmieren, andernfalls zählt das Nichteinhalten zu einer groben Fahrlässigkeit, welche vertraglich der vereinbarten 50% Selbstbeteiligung, in Höhe von 1.250,00 € zzgl. MwSt., in Rechnung gestellt wird.
14.19. Falls Kunden mit unserem Eigentum grob fahrlässig umgehen und das Fahrzeug oder die Maschine im Halteverbot abstellen, die Teile vom Fahrzeug oder einer Maschine austauschen, müssen sie folgendes tragen:
Wegen o.g. oder sonstigen Verstößen wird das Fahrzeug oder die Maschine entzogen, der Vertrag gekündigt und das Fahrzeug oder die Maschine sichergestellt. Trotzdem ist der Kunde vertraglich verpflichtet, die Miete weiter zu bezahlen.
14.20 Folgende Kosten müssen vom Kunden selbst getragen werden: z.B. durch:
Polizeiliche Sicherstellung, Verwaltungsgebühr, Abschleppkosten, falls Schlüssel nicht vorhanden – Kranverladungskosten, Transportkosten, Reinigung, gefahrene Kilometer, fehlender Kraftstoff, unsere Verwaltungsgebühr, Nutzungsausfall, Schäden am Fahrzeug bzw. Reparaturkosten bis das Fahrzeug oder die Maschine wieder mietbereit ist. Unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp und der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. werden zusätzlich die Kosten für Gutachter, Anwalt, Gericht, Nutzungsausfall durch den Kunden getragen, bis der Mietgegenstand wieder vermietungsbereit ist.

§ 15 Defekte am Mietfahrzeug während der Mietzeit, Wartung, Reparatur und Sicherheit, Umbaumaßnahmen ohne Einwilligung des Vermieters

15.01. Im Fall einer Panne oder Verkehrsunfall muss der Vermieter informiert werden. Der Mieter soll sich mit einer Fachwerkstatt in Verbindung setzen, somit besteht die Möglichkeit einen Ersatzwagen vor Ort zu bekommen. Wir stellen Ihnen durchgehend gewartete und Funktionstüchtige Fahrzeug oder Maschine zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie bei Eigeninteresse eine ADAC, ACE oder AvD Mitgliedschaft hinzuziehen. Ein Defekt ist nie vorhersehbar, daher übernimmt die CMAT-Vermietung für spontane Schäden an Mietwagen oder Baumaschinen keinerlei Schuld. Unsere Fahrzeuge und Baumaschinen haben Mobilitätsgarantie zusätzlich haben wir außen Dienstleister für Ihre Baustelle.
15.02. Ersatzfahrzeuge können von Ihrem gemieteten Fahrzeug abweichen, da diese nur der Aufrechterhaltung der Mobilität dient.
15.03. Reparaturen am Fahrzeug, für die Sicherheit des Mieters, bis 50 € zzgl. MwSt. kann der Mieter ohne Genehmigung des Vermieters freigeben. Reparaturen über 50 € zzgl. MwSt. bedarf der Zustimmung der CMAT Vermietung GmbH.
15.04. Einen Nachweis der Reparaturkosten, ist für die CMAT Vermietung GmbH im Original vorzulegen. Solange entsprechender Kostennachweis der Reparatur für des Fahrzeugen der CMAT Vermietung GmbH nicht vorliegt, ist die Erstattung nicht möglich.
15.05. Bei einem technischen Defekt oder falls der PKW oder Lkw für eine Inspektion in die Werkstatt muss, kann der Mieter keine Nutzungsausfallentschädigung beim Vermieter geltend machen. Die Reparaturkosten werden dem Mieter nicht in Rechnung gestellt und für diesen Zeitraum übernimmt CMAT Vermietung GmbH keinerlei Schadensausgleich.
15.06. Schadenersatz-Ansprüche für ein Nutzungsausfall des Mietfahrzeugs, können gegenüber dem Vermieter nicht geltend gemacht werden, weil der Vermieter dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. .
15.07. Das Verändern der Mietwagen oder Baumaschinen muss schriftlich angekündigt und freigegeben werden!
15.08. Der Kunde darf erst nach schriftlicher Bestätigung vom Vermieter selbst die Behebung von Mängeln laut Herstellervorgaben oder durch eine Fachwerkstatt ausführen lassen.
15.09. Ohne schriftliche Zustimmung dürfen keine Reparaturen durch Fremdfirmen zu Lasten des Vermieters durchgeführt werden.
15.10. Veränderungen am Mietgegenstand, an den Einstellungen der Baumaschinen und insbesondere An-, Um- sowie Einbauten sind nicht erlaubt.
15.11. Der Mieter darf bei Mietwagen weder die Kennzeichen noch unsere Werbung nicht entfernen.

§ 16 Mietpreis, Fälligkeit, Abtretungsverbot, Aufrechnung, Rechnung, Reparaturen nur in Fachwerkstatt

16.01. Der Mietpreis setzt sich zusammen aus der Grundmiete sowie etwaigen Sonderkosten wie z.B. Gebühren für die Reduzierung der Selbstbeteiligung.
16.02. Der vertragliche Mietpreis ist zu Beginn der vereinbarten Mietzeit zur Zahlung fällig.
16.03. Der Mietpreis ist auch bei verspäteter Abholung oder frühzeitiger Rückgabe der Mietsache in vereinbarter Höhe zu begleichen.
16.04. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.
16.05. Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag gegen uns an Dritte abzutreten. Die Regelungen des § 354a HBG bleiben unberührt.
Sie stimmen zu, dass wir Ihnen die Rechnung in elektronischer Form per E-Mail Umweltfreundliche zusenden, welche Sie im Büro im Original bekommen. Sie können der Übersendung der Rechnung in elektronischer Form jederzeit widersprechen und gegen Aufpreis erhalten dann eine Rechnung in Papierform.
Wenn Sie online buchen, bekommen automatisch eine Rechnung in elektronischer Form per E-Mail. Sie erhalten eine Rechnung kostenfrei im Büro in Papierform. Duplikate inkl. Verwaltungsgebühren kostet 18,50 zzgl. MwSt.
16.06. Wenn der Mietpreis mit einer Kreditkarte bezahlt wird, gilt die Unterschrift des Karteninhabers als Ermächtigung, den gesamten Rechnungsbetrag dem betreffenden Konto bei der Kreditkartenorganisation zu belasten. Diese Ermächtigung gilt auch für Nachbelastungen infolge von Mietpreiskorrekturen, Schadensfällen und Verkehrsverstößen auf der Grundlage des Mietvertrages.
16.07. Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen zu.
16.08. Vorbehaltlich unserer schriftlichen Zustimmung sind Sie nicht berechtigt, Ihre Ansprüche aus diesem Vertrag gegen uns an Dritte abzutreten. Die Regelungen des § 354a HBG bleiben unberührt.
16.09. Ohne Zustimmung der CMAT Vermietung GmbH dürfen Sie nichts an dem Gerät unternehmen, andernfalls haften Sie selbst dafür.
16.10. Reparaturen über 300 EUR bedürfen der Zustimmung der CMAT Vermietung GmbH.
16.11. Ein Nachweis der Reparaturkosten ist für die CMAT Vermietung GmbH im Original vorzulegen.
16.12. Solange der entsprechende Kostennachweis für die Reparatur des Fahrzeugs der CMAT Vermietung GmbH nicht vorliegt, ist die Erstattung nicht möglich.
16.13. Bei einem technischen Defekt oder falls der PKW oder LKW für eine Inspektion in die Werkstatt muss, kann der Mieter keine Nutzungsausfallentschädigung beim Vermieter geltend machen.
16.14 Die Reparaturkosten werden dem Mieter nicht in Rechnung gestellt, und für diesen Zeitraum übernimmt die CMAT Vermietung GmbH keinerlei Schadensausgleich.
16.15. Schadenersatzansprüche für einen Nutzungsausfall des Mietfahrzeugs können gegenüber dem Vermieter nicht geltend gemacht werden, weil der Vermieter dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
16.16. Während der Zeit, in der der Mängel behoben wird, wird dem Mieter keine Rechnung ausgestellt.

§ 17 Unfall mit einem Mietwagen oder Baumaschinen und GPS-Tracking

17.01. Unabhängig davon, ob der Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert: Absicherung der Gefahrenstelle, Erste Hilfe und ggf. Notruf absetzen.
17.02. Sie sind verpflichtet die Polizei anzurufen und eine einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen.
17.03. Legen Sie uns kein Unfallprotokoll vor, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor.                                                            

17.04. Des Weiteren handelt es sich hierbei um eine arglistige Verschweigung, welche strafrechtlich verfolgt wird. Zusätzlich wird Jeder Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. für PKW und 2.500,00 zzgl. MwSt. für LKW und Baumaschinen geltend gemacht.

  •    Wann ist passiert?
  •    Wo ist passiert?
  •   Durch wem ist passiert?
  •    Wer ist verletzt?
  •    Was wurde damit beschädigt?
  •    Schadenshöhe?
  •    Wie kam der Unfall zustande?
  •    Wo liegt eine Polizeiliche Unfall Protokoll?
  •    Gibt es Augenzeuge (Zeitzeuge)?
  •    Haben die Schäden dokumentiert?

Nachweis Fotos werden vom Fahrzeug und beschädigte Stelle per E-Mail als PDF erwartet.

17.5. Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrere Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.

17.06. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie den Verkehrsunfallbericht, welcher sich im Mietwagen befindet, gemeinsam mit dem Unfallgegner ausfüllen und diesen abschließend unterschreiben. Der Unfallbericht ist für Sie wichtig, da es so einfacher ist den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen.
17.07. Bei Schäden, wenn der Mieter verschuldet ist, hiermit verpflichtet sich, für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges eine Nutzungsausfall zu tragen und den Wagen zum vereinbarten Rückgabeort CMAT Vermietung GmbH Landsberger Allee 550, 12681 Berlin zurückzubringen.
17.08. Im Übrigen bleibt der Mietvertrag unverändert bestehen und unter bestimmten Voraussetzungen, Nachprüfung kann der Mieter einen Ersatzwagen bekommen.
17.09. Wir verwenden in unseren Fahrzeugen ein GPS-Tracking. Dies dient Ihrer Sicherheit bei Notfällen und Unfällen und ermöglicht der Polizei und den Rettungskräften schneller vor Ort zu sein. Zudem schützt es unsere Fahrzeuge vor Diebstählen, dient als Nachweis für gefahrene Kilometer und bei Bußgeldern wegen Verkehrsverstößen.

§ 18 Haftung des Vermieters

18.01. Es gelten vorbehaltlich der nachfolgenden vereinbarten Regelungen die gesetzlichen Bestimmungen.
18.02. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel gem. § 536a BGB ist ausgeschlossen. Wir haften insoweit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
18.03. Wir haften jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haften wir ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.
18.04. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
18.05. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

§ 19 Steinschlagreparatur für Windschutzscheiben

19.01. Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden.
19.02. Der Kunde trägt 200,00 € zzgl. MwSt. plus eine geringe Hol- und Bring Service Kostenpauschale in
Höhe von 39,00€ zzgl. MwSt. im Schadensfall fallen für den Aufwand und Nutzungsausfall zu übernehmen.

§ 20 Reglung für Steinschlag und Windschutzscheibenaustausch

20.01. Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten.
20.02. Der Austausch der Windschutzscheibe ist erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, folgende Kosten zu übernehmen:
    Kosten für den Windschutzscheibenaustausch
    Nutzungsausfallentschädigung
    Fahrerkosten für den Hol- und Bring-Service
    Kraftstoffkosten
    Reinigungskosten
Diese Kosten sind mit einer Kostenpauschale und einer vertraglichen Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer verbunden.
19.03. Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. in Anspruch genommen.

§ 21 Reifen

21.01. Baumaschinen mit Reifen wie Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
21.02. Der Kunde ist verpflichtet, uns die Maschine oder den LKW in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verloren gegangen ist und dies durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neureifen und keine runderneuerten Reifen aufziehen. Es werden weder gebrauchte Reifen noch andere Marken akzeptiert. DOT ist wichtig, deswegen darf das Rad nicht älter als zwei Jahre sein.

§ 22 Pflichten und Straftaten
22.01. Der Kunde ist verpflichtet, uns die aktuelle und richtige Adresse sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere (AGB) vor! Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen sowie das Erteilen einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft gemäß § 103 Abs 2 i.V.m § 134 Abs 1 KFG (österreichisches Kraftfahrzeuggeste) ist selbst von Kunde bis zu 10.000,00 € zu tragen.

§ 23 Tacho- und Betriebsstundenzählermanipulationen Straftat gemäß StVG. und StGB.:

23.01. Bei einer Tachomanipulation handelt es sich um eine Straftat. Der Straftatbestand mit dem entsprechenden Strafmaß, ist in § 22b des Straßenverkehrsgesetz (§ 22b Abs. 1 StVG) definiert. Dem Täter erwartet eine Geldstrafe in Höhe von 21.900,00 € oder eine Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird durch den Vermieter für jeden Vertrag ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Einleitung eines Strafantrags.

§ 24 GPS-Ortungssystem und Fernschaltung

24.01. Kunden die Dauerstrom von den GPS-Geräten der Fahrzeuge oder Baumaschinen ohne schriftliche Ankündigung und Erlaubnis vom Vermieter trennen, müssen mit einer Unterschlagungsanzeige gemäß § 246 rechnen. Es drohen Geldstrafen, ein Berufsverbot und/oder bis zu fünf Jahre Haft.

§ 25 Fernschaltung

25.01. Die Freischaltung eines Fahrzeuges oder einer Maschine kann gegen Aufpreis in Höhe von 1000,00 EUR zzgl. MwSt. im Betriebshof von CMAT Vermietung stattfinden. In solchen Fällen sind die Abschleppkosten vom Kunden selbst zu tragen.

§ 26 Fernschaltung wegen der Miete

26.01. Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.

§ 27 Betrug Anzeige gemäß (§ 263 Abs. 1 StGB):

27.01. Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Zusätzlich wird durch den Vermieter für jeden Vertrag ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Einleitung eines Strafantrags.

§ 28 Schleusungskriminalität laut Strafgesetzbuches § 96, § 97 und § 74a:

28.01. Bei eine Storno aus verständlichem Grund wie z.B Schleusungskriminalitä, kann der Kunde keinerlei Schadensersatz von uns erwarten, wenn andre Kunde den Wagen Illegal nutzt und nicht zurück bringt. Zusätzlich wird durch den Vermieter für jeden Vertrag ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Einleitung eines Strafantrags.

28.02. Unsere Mietfahrzeuge dürfen nicht für kriminelle Handlungen gebraucht werden.
Kunden, die unsere Fahrzeuge dennoch zum Schleusen von Personen oder anderen unerlaubten Handlungen verwenden und demnach eine Haftstrafe abzusitzen haben, sind verpflichtet bis zur Aushändigung unseres Eigentums die Miete inkl. Anwaltskosten weiter zu zahlen. In Fällen des § 96, § 97 und § 74a drohen Freiheitsstrafen zwischen
drei Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, drei Jahren und zehn Jahren und Geldstrafen in weniger schweren Fällen.

§ 29 Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Schleusungskriminalität:
Dem Vermieter steht aus § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Sachschadens zu, wenn der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs (§ 538 BGB) in die Sachsubstanz der Mietsache eingegriffen hat.

  • “Dies entspricht einem Betrag von 5.000,00 €, der sich aus den folgenden Kosten zusammensetzt, ohne Nutzungsausfall:”
  • “Kosten für die Flottenversicherung mit einem Satz von 253%.”
  • “Kosten für die Kfz-Steuer.”
  • “Verwaltungsgebühren der Behörden.”
  • “Kosten für Genehmigungen und Freigaben.”
  • “Kosten für Standmiete und Sicherstellungskosten.”
  • “Kosten für die Rückführung durch ein Abschleppunternehmen.”
  • “Kosten für Mautgebühren und Vignetten.”
  • “Wertminderung des Fahrzeugs bis zur Freigabe.”
  • “Ohne Nutzungsausfall, die gerichtlich geltend gemacht wird.”

“Bei fehlenden Schlüsseln, Fahrzeugschein und Kennzeichen werden folgende zusätzliche Kosten hinzukommen:”

  • “Es erfolgt der Ersatz aller Türschließzylinder.”
  • “Um einen neuen Schlüssel anzulernen, muss das Fahrzeug zu einem autorisierten Herstellerbetrieb vorgeführt werden.”
  • “Die Funkschlüssel werden beim Fahrzeughersteller neu codiert.”
  • “Es wird ein Strafantrag bei der Berliner Polizei gegen den Vertragspartner gestellt.”
  • “Es wird ein neuer Fahrzeugschein und neue Kennzeichen Schilder im Zulassungsstelle beantragt.”
  • “Unsere vertragliche Verwaltungsgebühren je Bearbeitung 22,01 € kommen noch dazu.”

§ 30 Schadensersatzanspruch des Vermieters

30.01. Untervermietung und Konkurrenten
Konkurrenten (Vermietung) dürfen weder für den Eigenbedarf noch für eine Untervermietung bei CMAT Vermietung GmbH mieten. Kommt insgeheim ein Vertrag zustande, gilt dies als Verstoß Verstoß gegen unsere AGB, unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet und mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
30.2 Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrere Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.
Zusätzlich muss durch Wettbewerbsverstoß eine notarielle Unterlassungserklärung vorliegen und es muss mit einem Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 € gerechnet werden.

§ 31 Unberechtigter Fahrer am Steuer

31.01.Sollten Sie als Vertragspartner eigenständig das gemietete Fahrzeug an eine unbefugte Person, an jemanden, der nicht im Vertag als Fahrer festgelegt ist, aushändigen oder unter- bzw. weitervermieten, wird dieser Verstoß gegen unser AGB zum einen mit 1000,00 € € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt, und des weiteren wird folgendes geltend gemacht: Da Sie vorsätzlich eine nicht eingetragenen Person fahren lassen, ohne dass eine Obliegenheitsverletzung begangen worden ist, wird ein Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 € zzgl. MwSt. in Anspruch genommen.

§ 32 § 265 StGB – Versicherungsmissbrauch

32.01. Zusatzfahrer*innen: Versicherung beträgt 10,00 € zzgl. MwSt. pro Tag (im Falle eines Unfalls durch einen nicht eingetragenen Fahrer) trägt der Kunde zum einen sämtliche Kosten und muss außerdem mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 € geahndet werden. Solange Sie nicht für die Versicherung zahlen, können Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen. Vertragsbedingungen sind bereits durch die Versicherung festgelegt.

§ 33 Diplomatische Immunitäten

33.01. Aufgrund der diplomatischen Immunitäten, Umfang der Privilegierungen mit Zeugnisverweigerungsrecht und weitere Ausnahmen, dürfen weder Diplomaten noch Konsularbeamte bei CMAT Vermietung GmbH mieten. Zusätzlich wird durch den Vermieter für jeden Vertrag ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Einleitung eines Strafantrags.

§ 34 Schadensersatz der Vermieter bzgl. Diebstahl Versuche oder Verkauf Versuche

Schadensersatzanspruch des Vermieters: kein vertragsgemäßer Zustand. Dem Vermieter steht aus § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Sachschadens zu, wenn der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs (§ 538 BGB) in die Sachsubstanz der Mietsache eingegriffen hat. Zusätzlich wird durch den Vermieter für jeden Vertrag ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Anspruch genommen. Darüber hinaus behält sich der Vermieter das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten, einschließlich der Einleitung eines Strafantrags.

§ 35 Rechtswahl

34.01. Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).
34.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

§ 36 Zuständigkeit des Gerichts

35.01. Gerichtsstand für Zivilprozessordnung § 29a und Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Mietvertrag ist Berlin.
35.2. Der Vermieter nimmt entsprechend § 36 VSBG, ZPO i. V. m. § 549 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BGB nicht an Streitschlichtungen teil.

II. Kundeninformationen
1. Identität des Verkäufers
CMAT Vermietung GmbH
Landsberger Allee 550
12681 Berlin
Deutschland
Telefon: 030- 54984040
Telefax: 030- 54983900
Mobil: 0173-8951 395
E-Mail: info@baumaschinenvermietung-autovermietung.de
Webseite: www.baumaschinenvermietung-autovermietung.de

Alternative Streitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages
Die technischen Schritte zum Vertragsschluss, der Vertragsschluss selbst und die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe der Regelungen “Zustandekommen des Vertrages” unserer allgemeinen Vermietungsbedingungen (Teil I.).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
3.1. Vertragssprache ist deutsch.
3.2. Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung über das Online – Buchungssystem können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Nach Zugang der Bestellung bei uns werden die Bestelldaten, die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen bei Fernabsatzverträgen und die allgemeinen Vermietungsbedingungen nochmals per E-Mail an Sie übersandt.
3.3. Bei Angebotsanfragen außerhalb des Online-Buchungssystems erhalten Sie alle Vertragsdaten im Rahmen eines verbindlichen Angebotes in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche Sie ausdrucken oder elektronisch sichern können.

4. Wesentliche Merkmale der Ware oder Dienstleistung
Die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung finden sich im jeweiligen Angebot.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten
5.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
5.2. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.3. Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesen.
5.4. Wir bieten Vorkasse, Echtzeit Überweisung, Klarna Sofortüberweisung, über EC-Karte, Visakarte, EC-Terminal vor Ort oder in Bar.
5.5. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

6. Gesetzliches Mängelhaftungsrecht
Die Mängelhaftung richtet sich nach der Regelung “Gewährleistung und Haftung” in unseren Allgemeinen Vermietungsbedingungen (Teil I).

Abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.

Die Vermietung wird durch Fachanwalt Herrn Thomas Schmidt betreut.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Interesse und freuen uns Sie auch weiterhin als Kunde begrüßen zu dürfen.

Sie bekommen bei uns neue Baumaschinen inkl. Anbauteile und Vollkasko inbegriffen 50% günstiger als Marktpreis!

Nirgendwo Günstiger Garantie

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.

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