Grundbestimmung

Das Wichtigste in Kürze für verantwortungsbewusste Kunden zusammengefasst:

Wir behandeln unsere Kunden stehts fair, weshalb alles transparent online zu finden ist.

Die AGB, sowie das Übergabeprotokoll sind Bestandteile des Mietvertrages.

Die Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig ohne Mahnung & Verzugszins gemäß § 288, 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Vorschriften und Mietbedienungen

Gutes Benehmen wird bei CMAT Vermietung großgeschrieben.
Der Mieter und jede vom Mieter in die Räumlichkeiten zugelassene Person haben sich so zu verhalten, dass der Besitz, die Belegung oder der stille Genuss anderer Mieter nicht beeinträchtigt wird.

Die Anmietung eines Fahrzeuges oder Baumaschine, kann verbindlich über die Webseite https://baumaschinenvermietung-autovermietung.de/ oder im Büro zustande kommen.

Für eine verbindliche Buchung nutzen Sie gerne die Option der Vorkasse, um bequem von zu Hause aus zu bezahlen oder dies zeitnah vor Ort im Büro zu erledigen. Wir bieten weder Reservierungen – noch Hol- oder Bringservice an!

Sobald die Rechnung bezahlt und die Buchung abgeschlossen ist, erst dann ist diese verbindlich. Falls der Betrag noch nicht beglichen ist, erlischt die Garantie auf die Verfügbarkeit des von Ihnen reservierten Fahrzeugs.

Dies ermöglicht jedem Kunden nach Ihrer Buchung genau denselben Wagen zu bezahlen und mitzunehmen!

Fahrzeuge Mindestbuchung 2 Tage: Mindestbuchung aller Art von Fahrzeuge sind 2 Tage. Niedrige Preise inkl. Vollkasko und Höhe Kilometeranzahl inbegriffen.

Baumaschinen Mindestbuchung 5 Tage: Mindestbuchung aller Art sind 5 Tage bzw. eine Woche mit 40 Betriebsstunden.

Kaution: Kaution für PKW sind immer 300,00 €, welche Sie an dem Tag separat hinterlegt können. Sie können die Kaution über Ihre Visa Karte blocken lassen, eine Echtzeit Überweisung tätigen oder in bar hinterlegen.

Zahlungsmöglichkeiten Wir bieten Vorkasse, Echtzeit Überweisung, Klarna Sofortüberweisung, über EC-Karte, Visakarte oder in bar vor Ort an.

Zahlungsmodalität:
Vorkasse Überweisung (Bestell ID Nummer als Verwendungszweck eingeben und uns ein Zahlungsnachweis, schicken bitte) Vorkasse mit EC/Kreditkarte oder in bar (Zeitnah im Büro ausgleichen) Vorkasse Klarna Sofort (Sofortüberweisung)

Bankverbindung Nach dem Sie eine Bestellung ausgelöst haben, bekommen die Bankverbindung per E-Mail.

Der Kontoinhaber: CMAT Vermietung GmbH
IBAN: DE47 xxxx xxxx xxxx xxxx Kreditinstitut: Berliner Sparkasse

Folgende Unterlagen werden im Original bei der PKW-Übergabe benötigt:

  • Mindestalter: 21 Jahre, 2 Jahr Fahrpraxis und Führerscheinbesitz
  • Für die Oberklasse gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.
  • Deutscher Führerschein und keinen internationalen Führerschein
  • Der Führerschein darf nicht in der Probezeit sein
  • Personalausweis und Meldebescheinigung
  • Kaution für PKW beträgt 300,00€
  • Die Kaution ist abhängig vom Gegenstandswert 300€, 500€, 1.000,00€ o. eine Rate
  • Für Luxus-Fahrzeuge z.B. S-Klasse ist der SCHUFA-Bonitätscheck erforderlich
  • SCHUFA-BonitätsCheck Gebühren ist vom Kunden in Höhe von 29,95 € selbst zu tragen

Zusatzfahrer: Versicherung beträgt 10,00 € zzgl. MwSt. pro Tag (im Fall eines Unfalls durch einen nicht eingetragenen Fahrer, trägt der Kunde zum einen sämtliche Kosten und muss außerdem mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 € geahndet werden.

Solange Sie für die Versicherung nicht zahlen, können Sie keine Leistung in Anspruch nehmen. Vertragsbedingungen wurden bereits durch die Versicherung festgelegt.

Unsere Fahrzeuge und Maschinen werden nur im 24 Stunden-Takt von 09:30 Uhr bis 09:30 Uhr des Folgetages außer sonntags angeboten.

Der Startpunkt ist immer 09:30 Uhr, unabhängig von dem Zeitpunkt der Entgegennahme!

Falls die gewünschte Zeit auf unserer Website nicht verfügbar ist, indem Sie bspw. morgens um 03:00 Uhr losfahren möchten, so mieten Sie zwei Tage. Bewegt sich der Mietwagen nach 09:30 Uhr, wird unser Konto automatisch durch die Versicherung für weitere 24 Std. belastet, welches als ein ganzer Tag berechnet wird.

Sonntagsarbeit ist in Deutschland grundsätzlich verboten, weshalb Sie den Wagen am Montag VOR 09:30 Uhr abgeben müssen und das Rücknahmeprotokoll entsprechend unterschrieben wird. Ist die Rücknahme-Protokoll von Vertragspartner nicht unterschrieben, wird die Miete weiter laufen.

Übergabezeit 09:00 bis 17:00 Uhr
Rücknahme ohne Zuschlag zwischen 09:00 bis 09:30 Uhr
Rücknahme ab 09:30 bis 17:00 Uhr wird mit einen Tag Zuschlag berechnet
Rücknahme sobald Sie den Mietwagen oder die Maschine nicht mehr benötigen, können Sie am selben Tag zu unseren Geschäftszeiten zurückgeben.

Öffnungszeiten
Mo bis Fr von 09:00 bis 17:30 Uhr
Sa 09:30 bis 17:00 Uhr

Bitte denken Sie an Ihren Mund-Nasen-Schutz.

Normalverbraucher haben pro Buchung 499 Kilometer bzw. ab einer Woche 1.999 Kilometer inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit 0,10 Euro zzgl. 19% berechnet.

Pro Buchung haben sind Sie Vollkaskoversichert und haben 500 Freikilometer und nicht pro Tag, daher wird jeder weitere Kilometer mit 0,10€ berechnet. Auch wenn Sie 6 Tage mieten bleibt der Vollkasko-Schutz und die 500 Freikilometer, jeder weitere Kilometer wird mit 0,10 Euro zzgl. 19% berechnet.
Ab 1 Woche haben Sie Vollkasko und 2.000 Freikilometer und nicht pro Woche, auch wenn Sie drei Wochen mieten bleibt die Vollkaskoversicherung und 2000 inbegriffen und jeder weitere Kilometer wird mit 0,10 Euro zzgl. 19% berechnet.
Pro Monat haben Sie Vollkasko und 3.500 Freikilometer und jeder weitere Kilometer wird mit 0,10 Euro zzgl. 19% berechnet.

Für die vereinbarten „mehr Kilometer“ die Sie im Voraus bezahlen und eventuell diese nicht fahren, wird es keine Rückerstattung geben. Aufgrund dass wir mit DATEV arbeiten, wird die Rechnung sofort beim Finanzamt online gestellt, daher können wir weder eine Änderung vornehmen noch die Rechnung zurückziehen.

Ihre Sicherheit
Die Vorteile bei CMAT Vermietung und der Preis beinhaltet folgendes:

  • Vollkasko versichert im Inland und Ausland mit grüner Karte
  • Pro Buchung 499 Kilometer und ab 1 x  Woche 1999 Kilometer, und ab 1 Monat 3500 Inkl.
  • 24-Stunden-Takt 09:30 am Folgetag 09:30 Uhr außer Sonntag
  • Wir stellen Ihnen durchgehend gewartete Fahrzeuge zur Verfügung. Darüber hinaus können Sie bei Eigeninteresse eine ADAC, ACE oder AvD Mitgliedschaft hinzuziehen. Aufgrund von Kunden, die Teile von Fahrzeugen getauscht haben, bieten wir keine Ersatzwagen mehr an.
  • Vollmacht für bestimmte Länder gegen Aufpreis in Höhe von 22,01 €
  • Aktuelles Sicherheitsset
  • Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten, Parkscheibe, Rettungsdecke, Eiskratzer
  • (Sie bezahlen woanders wegen  Vollkasko 10% von Gesamtbetrag noch darauf und je weitere Kilometer werden mit 36 Cent berechnet.
  • Bei uns bekommen immer kostenfrei eine Vollkaskoversicherung und Höhe Kilometerzahl im preis enthalten.

Für Ihre Gesundheit und das Wohlgefühl zahlen wir für Limousinen 39,95€, für 9-Sitzer Vans 59,95 € was Folgendes beinhaltet:

  • Desinfektion, an häufigen Kontaktstellen
  • Vorne: komplett Insekt-freies Fahrzeug
  • Fahrgastraum Reinigung
  • Türverkleidung Reinigung
  • Fußmatten Reinigung
  • Scheiben Reinigung – Innenraum
  • Kofferraum Reinigung
  • Alufelgen Reinigung
  • Außenbereich Reinigung
  • Geruchsentfernung
  • Scheibenreiniger für klare Sicht im Sommer und im Winter

Der Mieter bekommt ein, von Innen und Außen, sauberes Fahrzeug, was bei der Rückgabe ebenfalls zu erwarten ist. Wenn Sie das Fahrzeug schmutzig abstellen, wird 59,95 € abgerechnet. Bitte das Fahrzeug nur in der Waschanlage waschen lassen und keine Handwäsche.

Wir überlassen die Fahrzeuge und Maschinen in einem sauberen Zustand, dass der Kunde sich von Schäden überzeugen kann, andernfalls der Kunde hat später zu bezahlen. Ist der Wagen schmutzig, lassen sich mögliche Schäden verstecken, weswegen kein schmutziges Fahrzeug entgegengenommen wird.

Tankregelung
Sie bekommen das Fahrzeug vollgetankt und müssen Sie uns genauso zurückgeben. Abzüge für Kraftstoff und AdBlue wird pro Liter mit 3,00 € berechnet.

Haustiere sind im Mietwagen nicht erlaubt, Verstoß kostet 150,00 € zzgl. MwSt.
Rauchverbot im Mietwagen, Verstoß kostet ebenfalls 150,00 € zzgl. MwSt.

Wertminderung für einen Gebrauchtwagen nach jeden Schäden, ob Kratze oder Delle wären 200 €. Neupreis 1. Zulassungsjahr (bis 12 Monate) 5% bis 7%. 2. Zulassungsjahr (bis 24 Monate) 4% bis 6%, ab dem 3. Zulassungsjahr (25 Monate) 3% bis 5%.

Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldbescheids
Kunden, die gegen die gültige Straßenverkehrsordnung verstoßen und das eigene Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig begleichen, werden die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt bekommen.

Kunden die keine Vignette gekauft haben oder die Verkehrsordnungswidrigkeit nicht zahlen

Sie haben bereits bei der Übergabeprotokoll folgendes angenommen und unterzeichnet: Ich verpflichte mich, die Ordnungswidrigkeit nach § 56 im Straßenverkehr zu berücksichtigen, keine Verstöße im In und Ausland bzgl. Vignette oder Parkverbot vorzunehmen.

Unsere Verwaltungsgebühr für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungsgeld, Bußgeldverfahren oder Anhörung beträgt 18,50 Euro zzgl. MwSt. 22,01 €.

Bei Zahlungsverzug eines Schuldners darf der Gläubiger einen Anwalt auf dessen Kosten einschalten.

Der Schuldner trägt

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gerichtsvollzieherkosten
  • Verwarnungsgeld in voller Summe inkl. Verspätungszinsen
  • Einwohnermeldeamt: Gebühren wegen Anschriftswechsel 15,00 € zzgl. MwSt.
  • Verzugszinsen gemäß § 288 BGB 5% vom Gesamtbetrag
  • Mahnkosten betragen 10,00 € zzgl. MwSt.
  • Unsere vertragliche Verwaltungsgebühr

bei Zahlungsverzug.

Besonders über Österreich und in Österreich sind folgendes, zu beachten:
Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen sowie das Erteilen einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft gemäß § 103 Abs 2 i.V.m § 134 Abs 1 KFG (österreichisches Kraftfahrzeuggeste) ist selbst
von Kunde bis zu 10.000,00 € inkl. Anwaltskosten und Gerichtskosten zu tragen.

4.11. Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldbescheids Kunden, die gegen die gültige Straßenverkehrsordnung verstoßen und das eigene Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig begleichen, werden die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt bekommen.
4.12. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid und weitere Kosten: Zieht der Mieter um und es kann kein Schreiben der Bußgeldstelle durch unsere Kanzlei zugestellt werden, sind folgende Kosten vom Mieter zu tragen: Gemäß § 21 Gebührengesetz dürfen Gebühren 3 Jahr lang (gerechnet vom Ablauf des Jahres in dem der Anspruch – Kfz-Umsetzung – entstanden ist) erhoben werden. Vertraglich sind die ausgelösten, außergerichtlichen Kosten vom Kunden selbst zu tragen.

Stornierung
Sie können vorher oder bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn in Höhe von 15% zzgl MwSt. des Gesamtbetrages vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Wenn Sie zum vereinbarten Zeitpunkt das gebuchte Fahrzeug nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, da der Wagen extra für Sie zurückbehalten wurde. Umbuchungsgebühr beträgt 29,95 € zzgl. MwSt.

Verbindliche Online Buchung
Sobald der Kunde auf unsere Seite von CMAT Vermietung GmbH die AGB, Mietbedingungen annimmt und verbindlich ein Fahrzeug oder eine Baumaschine bucht, wird die kosten ausgelöst. Aufgrund dass der Kunde kostenpflichtig eine Bestellnummer auf der Seite auslöst, wird die Nummerierung beim Finanzamt ermittelt, die wir nicht zurück ziehen dürfen.

*Stornierungsgebühr beträgt 15% des Gesamtbetrages zzgl. MwSt. Auf Wunsch gibt es die Rechnung per Post (Kosten: 10,00 € zzgl. MwSt.)

*Genehmigung, Ausstellung und Auslandsvollmacht: Kosten betragen 18,50 € zzgl. MwSt.
Jeder einzelne Verstoß gegen unsere AGB wird mit 50% der Selbstbeteiligung zzgl MwSt. geltend gemacht.
Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, kann der Vermieter Verzugszinsen gem. § 353 HGB pauschale 5 % in Anspruch nehmen. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des Geldeingangs beim Vermieter an. Verzugszinsen betragen jeweils vertraglich gem. § 353 HGB pauschale 5 % von Gesamtbetrag.

Der Mieter darf das Fahrzeug oder die Maschine nicht draußen abstellen und die Schlüssel in den Briefkasten werfen! Kommt einen Schaden zustande, haften die Mieter persönlich dafür.
Der Mieter darf das Fahrzeug oder die Maschine nicht ohne Zustimmung des Vermieters eigenständig einbehalten, andernfalls wird dies vertraglich mit 50% zzgl. MwSt. der SB geltend gemacht. Zusätzlich kann mit einer Freiheitsstrafe drei bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe gemäß § 246 Unterschlagung Anzeige drohen.

Im Falle des Verlustes von Schlüssel, dem Fahrzeugschein und/oder des amtlichen Kennzeichens sind wir berechtigt, für den, für die Beschaffung eines Ersatzschlüssels und weiteren in dem Zusammenhang entstandenen Aufwand bis das Fahrzeug oder die Maschine erneut vermietbereit ist, vertraglich den Nutzungsausfall geltend zu machen. Wenn Sie das Fahrzeug oder die Maschine nicht zurückbringen oder wie oben genannt, wird die Miete bis zur Aushändigung weiterlaufen. Für den Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.

Bitte berücksichtigen Sie in unseren AGB hierzu den Paragrafen 8.

Der Mieter verpflichtet sich, die Ordnungswidrigkeit nach § 56 zu berücksichtigen, den Mietwagen nicht selbst mit Schwamm zu waschen, sondern in eine Waschanlage zu fahren, den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, Etiketten vom Fahrzeug nicht abzumachen, den Mietwagen sauber, vollgetankt mit einem vollständig gefüllten AdBlue®-Tank und nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt, bei der CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin ordnungsgemäß zurückzugeben. Harte Bremsungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu schnelles Fahren auf unbefestigte Straßen, unberechtigte Fahrer und auch eine nicht bestimmungsmäßige Nutzung /Verwendung des Kfz´s, können zur Einschränkung bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In einem solchen Fall können auch schnell mehrere tausend Euro und eine Strafanzeige auf Sie zukommen. Bei groben Verstößen gegen die AGB´s, kann der Mietwagen sofort außer Funktion gesetzt werden, in diesem Fall müssen Sie den Mietwagen auf eigene Kosten zu uns abschleppen lassen.

Fahrzeugabnahme
Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel im Übergabeprotokoll einzutragen. Für Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst. Sobald der Mieter die Mietstation verlässt, bestätigt er damit, dass er den Wagen in einem guten Zustand erhalten hat und daraus resultierend verpflichtet er sich, dieses im gleichen Zustand mit dem sämtlichen Zubehör wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Schlüssel, Reifen, Werkzeug, 1. Hilfe Tasche etc. vollgetankt während unserer Öffnungszeiten bei CMAT Vermietung GmbH in der Landsberger Allee 550. 12681 Berlin zurückzugeben.

Kein bestimmtes Mietwagen-Modell, sondern sprechen wir über die Kategorien die Sie zu 99% bekommen mit der Berücksichtigung:

Es ist möglich

  • dass der Wagen einen Verkehrsunfall und nicht mehr verkehrssicher ist
  • aus Sicherheitsgründen kurz zur Werkstatt müsste
  • von vorherigen Kunden verlängert wurde

deswegen sprechen wir nicht bestimmtes Fahrzeug oder Farbe, sondern über Kategorie und verfügbare Fahrzeuge!
Bis zur Aushändigung von Mietgegenstand/ Fahrzeugschein, Schlüssel, Kennzeichnen die Miete läuft weiter.

Kunden die Schäden am Fahrzeuge verursachen und die Rücknahme-Protokoll nicht unterschreiben wird die Miete weiter laufen.

Diplomatischen Immunitäten 
Aufgrund der diplomatischen Immunitäten, Umfang der Privilegierungen mit Zeugnisverweigerungsrecht und weitere Ausnahmen, weder Diplomaten noch Konsularbeamte dürfen bei CMAT Vermietung GmbH mieten.

Konkurrenten
Konkurrenten (Vermietung) dürfen weder für den Eigenbedarf noch für eine Untervermietung bei CMAT Vermietung GmbH mieten. Kommt insgeheim ein Vertrag zustande, gilt dies als Verstoß gegen unsere AGB, welche vertraglich mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zuzüglich Mehrwertsteuer mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt wird. Zusätzlich muss durch Wettbewerb Verstoß eine notarielle Unterlassungserklärung vorliegen und es muss mit einem Schadensersatz in Höhe von 10.000,00 € gerechnet werden.

Untervermietung
Wenn es festgestellt wird, dass Sie das gemietete Fahrzeug von CMAT Vermietung GmbHUntervermieten haben, müssen Sie mit 10.000,00 € Schadenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen. Bewusst bieten wir die Fahrzeuge und Baumaschinen sehr günstig an.

Auslandsfahrten Vermieter Sicherheit:
Fährt der Kunde mehr als 2.000 Kilometer muss mit einer Kaution in Höhe von 1.000,00 € rechnen.

Die Nutzung der Mietfahrzeuge im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung, für bestimmte Fahrzeugkategorien und gegen eine erhöhte Kaution möglich. Der Kunde muss nachweisen, dass er Vignetten für das angemietete Fahrzeug oder die Maschine für das überquerte Land gekauft und an der richtigen Stelle angebracht hat, andernfalls wird nicht nur die Kaution einbehalten, sondern es kommen weitere Kosten auf Sie zu. Die Nutzung der Mietfahrzeuge ist ausschließlich in folgenden Ländern möglich: Großbritannien, Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Schweiz, Irland, Dänemark, Finnland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande und Weiteres nach Rücksprache. Eine Auslandsfahrt ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die, von der Mietstation ausgestellten, unterzeichneten sowie abgestempelten Ausnahmegenehmigungen gestattet. Die Einreise in alle Ländern ist aufgrund des erhöhten Unfalls- und Diebstahlrisikos verboten, außer der Vermieter stimmt einer Vollmacht vor der Einreise schriftlich zu. Kunden die mit dem Mietwagen oder der Maschine im Ausland unterwegs sind, sind automatisch verpflichtet die Bestimmung des Landes zu berücksichtigen.

Unsichere Länder (Italien – Frankreich – Polen)
Italien: Das Diebstahlrisiko ist hier extrem hoch, weshalb der Wagen ausschließlich im Parkhaus oder auf gesicherten Parkplätzen mit verschließbaren Türen abgestellt werden darf. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen und der Wagen wird gestohlen, zählt dies zur groben Fahrlässigkeit. Diese beträgt 75% vom Gesamtschaden und ist vom Kunden selbst zu tragen.

Frankreich: Beim Parken gilt Vorsicht. Geparkte Fahrzeuge werden häufig von anderen parkenden Fahrzeugen angefahren, was eine kaputte Stoßstange (vorne und hinten) zur Folge haben kann.

Polen: Für das Einreisen nach Polen bekommen Sie eine Vollmacht ausgefüllt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 22,01€. Fahren Sie eigenständig ohne Vollmacht in unsichere Länder, wird die Versicherung zurückgestuft und die Kosten i.H.v. 595,00€ werden an sie weitergegeben.

Besonders über Österreich und in Österreich sind folgendes, zu beachten:

Es wird darauf hingewiesen, dass das Nichterteilen sowie das Erteilen einer unrichtigen oder unvollständigen Auskunft gemäß § 103 Abs 2 i.V.m § 134 Abs 1 KFG (österreichisches Kraftfahrzeuggeste) ist selbst von Kunde bis zu 10.000,00 € zu tragen.

Unberechtigte Fahrer*innen am Steuer
Sollten Sie als Vertragspartner eigenständig das gemietete Fahrzeug an eine unbefugte Person, an jemanden, der nicht im Vertag als Fahrer festgelegt ist, aushändigen oder unter- bzw. weitervermieten, wird dieser Verstoß gegen unser AGB zum einen mit 595,00 € in Rechnung gestellt, und des weiteren wird folgendes geltend gemacht: Da Sie vorsätzlich eine nicht eingetragenen Person fahren lassen, ohne dass eine Obliegenheitsverletzung begangen worden ist, wird ein Schadensersatz i.H.v. 5.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer in Anspruch genommen. Zusatzfahrer*innen sind außerdem ebenfalls Vertragspartner und haften somit persönlich für die vertragliche Vereinbarung.

§ 265 StGB – Versicherungsmißbrauch
Zusatzfahrer: Versicherung beträgt 10,00 € zzgl. MwSt. pro Tag (im Fall eines Unfalls durch einen nicht eingetragenen Fahrer) trägt der Kunde zum einen sämtliche Kosten und muss außerdem mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 € geahndet werden. Solange Sie für die Versicherung nicht zahlen, können Sie keine Leistung in Anspruch nehmen.
Vertragsbedingungen wurden bereits durch die Versicherung festgelegt.

Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 € zzgl. MwSt.je Schadensfall. Der Kunde muss Gegenüber unser Eigentum eine Verantwortung tragen, deswegen bieten wir keine Reduzierung an.

Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko greift pro Schaden, ab einer Schadenshöhe von über 1.000,00 EUR und nicht für mehrere kleine Schäden an selbem Fahrzeug oder Maschine, während der Mietzeit. Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Paragraf 81, Absatz 2, steht:

„Führt ein Versicherungsnehmer /Fahrer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“

Als grob fahrlässig wird also ein Verhalten eingestuft, mit der eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt, leichtfertig den Eintritt eines Schadens in Kauf genommen bzw. verursacht hat.

Dazu zählen beispielsweise:

  • Benutzung eines Handys während der Fahrt
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes
  • Unangepasste Geschwindigkeit bei Glätte, Nässe, Nebel etc.
  • Autodiebstahl, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt
  • Eine falsche Kraftstoffbetankung
  • Anhänger falsch beladen
  • Wenn alle 8 Std. die notwendigen Stellen nicht geschmiert werden
  • Ohne Baggerführerschein die Maschinen falsch bedienen etc.

Bei mehreren Schäden heißt es grobe Fahrlässigkeit und der Kunde muss 75% von den Gesamtkosten zur Schadensbeseitigung übernehmen.

Innenraumversicherung

Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind in der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Somit muss der Kunde in einem solchen Fall, für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum, komplett selbst für die gesamten Reparaturkosten aufkommen. Weiterhin ist der Kunde verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Mietfahrzeug und auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen. Seperat können Sie einmalig mit 50,00 € zzgl. MwSt. eine Zusatzversicherung abschließen.

Steinschlagreparatur für Windschutzscheiben

Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann noch repariert werden. Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten. Ist eine Reparatur nötig, werden bzgl. Nutzungsausfall eine Kostenpauschale in Höhe von 79,95 Euro, sowie eine geringe Hol- und Bring Service von 39,00 EUR nur im Schadensfall dazu kommen. Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung und weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters vorgenommen.

Regelungen für Steinschlag und Windschutzscheibenaustausch:
Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall 1.000,00 €. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten. Ist eine Windschutzscheibenaus nötig, werden bzgl. Nutzungsausfall eine Kostenpauschale in Höhe von 168,07 Euro, sowie eine geringe Hol- und Bring Service von 39,00 EUR nur im Schadensfall dazu kommen.
Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung und weitere Schadensersatzansprüche des Vermieters vorgenommen.

Europäisches Unfallprotokoll

Unabhängig davon, ob Ihr Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert. Der Unfallbericht ist für Sie wichtig, da es so einfacher ist, den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen. Informiert uns der Kunde nicht, wird vertraglich gemäß § 246 zu Unterschlagung Anzeige kommen.

Unternehmen:

Der Kunde akzeptiert mit seiner Unterschrift dass Insolvenzverfahren gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 bei CMAT Vermietung GmbH abgeschlossen ist! Der Geschäftsführer ist der berechtigte Mieter, verantwortlicher Vertragspartner dafür, dass unabhängig von der Rechtsform und dem Stammkapital seiner Firma, verpflichtet ist den Vertrag zu erfüllen. Bei Verzögerungen, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haftet er persönlich in der vertraglich vereinbarten Höhe inkl. 5% Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB. Summe der vereinbarten Vorauszahlung + eine Kaution sind vorfahrt eintritt fällig.

Schadensersatzanspruch des Vermieters/ Untervermietung
Wenn es festgestellt wird, dass Sie das gemietete Fahrzeug von CMAT Vermietung GmbH Untervermieten haben, müssen Sie mit 10.000,00 € Schadenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen.

Pflichten und Straftaten
21.1. Der Kunde ist verpflichtet, uns die aktuelle und richtige Adresse sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere (AGB) vor! Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren.

Tacho- und Betriebsstundenzählermanipulationen Straftat gemäß StVG. und StGB.:
22.1. Bei einer Tachomanipulation handelt es sich um eine Straftat. Der Straftatbestand mit dem entsprechenden Strafmaß, ist in § 22b des Straßenverkehrsgesetz (§ 22b Abs. 1 StVG) definiert. Dem Täter erwartet eine Geldstrafe in Höhe von 21.900,00 € oder eine Freiheitsstrafe. Zusätzlich wird durch den Vermieter ein Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 Euro in Rechnung gestellt, sowie eine Anzeige wegen Betrug gemäß § 263 Abs. 1 StGB.

GPS-Ortungssystem und Fernschaltung
23.1. Kunden die Dauerstrom von den GPS-Geräten der Fahrzeuge oder Baumaschinen ohne schriftliche Ankündigung trennen, müssen mit einer Unterschlagungsanzeige gemäß § 246 rechnen. Es drohen Geldstrafen, ein Berufsverbot und/oder bis zu fünf Jahre Haft.

Fernschaltung
24.1. Die Freischaltung eines Fahrzeuges oder Maschine können gegen Aufpreis in Höhe von 500,00 € zzgl. MwSt. im Betriebshof von CMAT Vermietung stattfinden. In solchen Fällen sind die Abschleppkosten vom Kunden selbst zu tragen.

Fernschaltung wegen der Miete
25.1. Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen oder die Maschine außer Funktion gesetzt.

Betrug Anzeige gemäß (§ 263 Abs. 1 StGB):
26.1. Wer beabsichtigt sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, das er durch Vorspiegelung falscher, durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer
Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Schleusungskriminalität laut Strafgesetzbuches § 96, § 97 und § 74a:
Unsere Mietfahrzeuge dürfen nicht für kriminelle Handlungen gebraucht werden. Kunden, die unsere Fahrzeuge dennoch zum Schleusen von Personen oder anderen unerlaubten Handlungen verwenden und demnach eine Haftstrafe abzusitzen haben, sind verpflichtet bis zur Aushändigung unseres Eigentums die Miete inkl. Anwaltskosten weiter zu zahlen. In Fällen des § 96, § 97 und § 74a drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, drei Jahren und zehn Jahren und Geldstrafen in weniger schweren Fällen.

Baumaschinen: Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmieren. Jeder einzelne Verstoß gegen unsere AGB (unabhängig vom Fahrzeugtypen oder Maschinentyp), wird mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung geltend gemacht. Pro Monat sind 5.000 Kilometern für Langzeitmiete und für den Kettenbagger 160 Stunden inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,10 € und der Kettenbagger mit 30,00 € /Std berechnet. Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden. Kunden dürfen Fahrzeugeinstellung nicht ändern. Sobald Sie die Einstellung umstellen, es ist möglich, dass der Wagen sich von allein abschließt und Sie diesen nicht mehr nutzen können. Bei Schäden, die der Mieter verschuldet, ist dieser hiermit verpflichtet, für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges eine Nutzungsausfallgebühr zu tragen und den Wagen darüber hinaus zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen. Sie können den Wagen durch den ADAC oder andere Abschleppfirmen, uns oder in der Werkstatt zur Verfügung stellen. Baumaschinen mit Reifen und LKW ob Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen, werden dem Kunden ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Maschine oder den LKW uns in gleichem Zustand zur Verfügung zu stellen. Falls Luft verloren gegangen ist und durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind diese Kosten vom Kunden zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Kunde nur die gleiche Marke als Neue und keine Runderneuerte aufziehen. Es werden weder Gebrauchte noch andere Marken akzeptiert.

Der Kunde ist verpflichtet, uns die aktuelle und richtige Adresse sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere (AGB) vor! Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren. Legen Sie uns kein Unfallprotokoll vor, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor. Des Weiteren handelt es sich hierbei um eine arglistige Verschweigung, welche strafrechtlich verfolgt wird. Zusätzlich wird auch dieser Verstoß mit 50% der SB geltend gemacht.

Widerrufsrecht bei der Rückgabe:

Kunden, die bei Schäden am Fahrzeug schweigen, den Wagen bewusst nicht waschen und/oder diesen
bei Dunkelheit, Verschmutzung, Schnee/Eis, Regen oder ähnlichen Situationen abgeben: Liegen erschwerte Übernahmebedingungen vor, ist eine vollständige Dokumentation der Fahrzeugmängel im Rücknahmeprotokoll ggf. nicht möglich. In diesem Fall werden wir Ihnen die Minderwerte gemäß Gutachten in Rechnung stellen. Aufgrund des Schadens des Vermieters kann durch diesen das Rücknahmeprotokoll widerrufen werden. Langzeitmietverträge mit Sonderfunktionen gelten verbindlich, d.h. diese können nicht verändert bzw. rückgängig gemacht werden.

Baumaschinen:
Wir bieten nicht nur Fahrzeuge, sondern Baumaschinen der Marken Caterpillar, Komatsu, Wacker Neuson und MERLO, neu, inkl. Vollkasko, Löffelpaket 50% günstiger als Marktpreis!

Langzeitmiete
Die Preise versteht sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Langzeitmietverträge mit Sonderfunktionen gelten verbindlich, d.h. diese können nicht verändert bzw. rückgängig gemacht werden. Gemäß § 556b BGB die aktuelle Miete ist sofort fällig und nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats Gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen o. d. G. außer Funktion gesetzt! Bagger: Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmieren.
Pro Monat sind 5.000 Kilometern für Fahrzeuge und für den Kettenbagger 160 Stunden inclusive. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,10 € und der Kettenbagger mit 30,00 € /Std Brutto berechnet. Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden. Jeder Pkw, Lkw oder Kettenbagger müssen einmal im Jahr zurückgebracht werden, oder nach Absprache direkt zum Service, wegen jährlicher Inspektion.

Für Firmenkunden wird folgendes bei der Übergabe von LKW oder Baumaschinen benötigt:

  • Gewerbeanmeldung – HRB und aktuellen Handelsregisterauszug
  • Personalausweis – Meldebescheinigung
  • (BWA) und Einkommensnachweis
  • Kaution eine Rate
  • Kredit-EC-Karte, vereinbarte Vorauszahlung
  • Gültiger LKW-Führerschein C/CE
  • Fahrerkarte
  • Mautgebühren und Vereinbarung mit Toll Collect von Kunde ist zutragen
  • Eine Vollmacht für die Abholung mit Personalausweis und gestempelte Vollmacht vorliegen
  • Für Luxus Fahrzeuge, LKW und Baumaschinen fordern wir SCHUFA und Bonitätsauskunft ein!
  • SCHUFA-BonitätsCheck Gebühren ist vom Kunden in Höhe von 29,95 € selbst zu tragen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingung, Nutzungsrecht und Vorschriften der CMAT Vermietung GmbH finden Sie ganz unten am Ende der Seite rechts unter Rechtliches. https://baumaschinenvermietung-autovermietung.de/

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Interesse und freuen uns Sie auch weiterhin als Kunde begrüßen zu dürfen.

Weitere Fragen zum Thema Rechten und Pflichten finden Sie auf der Seite unten rechts oder unter FAQ.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.

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