Mietbedingungen & Nutzungsrecht

Herzlich Willkommen.

Mietbedingungen und Nutzungsrecht der CMAT Vermietung GmbH.

Die AGB, Mietbedingungen und das Übergabeprotokoll sind Bestandteile des Mietvertrages.
Alle Preise verstehen sich netto, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Jeder Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. für PKW und 2.500,00 € zzgl. MwSt. für LKW und Baumaschinen geltend gemacht.
Für grobe Fahrlässigkeit oder mehrerer Schäden hat der Kunde selbst 75% zzgl. MwSt. von den Gesamtkosten zu tragen.

Alle unsere verfügbaren Fahrzeuge finde Sie auf unsere Webseite unter: https://baumaschinenvermietung-autovermietung.de/ ,oder vor Ort.

Voraussetzungen für eine Fahrzeugmiete – PKW´s

  • Nur Deutscher Führerschein und keinen internationalen Führerschein
  • Mindestalter: 21 Jahre, 2 Jahr Fahrpraxis und der Führerschein darf nicht in der Probezeit sein
  • Mindestalter 25 Jahren für die Oberklasse
  • Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung
  • Die Kaution beträgt für PKW bis Baujahr 2019 500,00 € und ab Baujahr 2023 in Höhe von 1.000,00€, Oberklassen 3.000,00 €, für LKW, Nutzfahrzeuge und Baumaschinen eine Rate, welche Sie an dem Tag separat hinterlegt können. Sie können die Kaution über Ihre Visa Karte blocken lassen, überweisen oder in bar hinterlegen.
  • SCHUFA-BonitätsCheck bei Luxus-Fahrzeuge z.B. S-Klasse
  • SCHUFA-BonitätsCheck Gebühren 29,95 Euro

Konditionen

  • Mindestbuchung für Fahrzeuge 3 Tage inkl. Niedrige Preise, Vollkaskoversicherung und Höhe Kilometeranzahl inbegriffen.

  • Pro Buchung: 500 Kilometer frei und jeder weitere Kilometer wird mit 0,20 Euro zzgl. 19% berechnet.

  • Ab 1 Woche: 2000 Freikilometer frei und jeder weitere Kilometer wird mit 0,20 Euro zzgl. 19% berechnet.
  • Pro Monat: 3.500 Freikilometer frei und jeder weitere Kilometer wird mit 0,20 Euro zzgl. 19% berechnet.
  • Zusatzfahrer: 10,00 Euro zzgl. MwSt. pro Tag
  • Mindestbuchung für Baumaschinen und Geräte 5 Tage inkl. Vollkaskoversicherung, Anbauteile bzgw. eine Woche mit 40 Betriebsstunden inbegriffen.

Weiteres

  • Unsere Fahrzeuge werden nur als Vorkasse angeboten, keine Reservierung oder bringe Service.
  • Alle Fahrzeuge sind gewartet und vollkaskoversichert im In und Ausland mit grüner Karte.
  • Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall 2.000,00 € zzgl. MwSt..
  • Keine Selbstbeteiligung Reduzierung möglich, da der Kunde muss gegenüber unser Eigentum eine Verantwortung tragen müssen.
  • Unsere Fahrzeuge und Baumaschinen haben alle Mobilitätsgarantie. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einen Außendienstleister für Ihre Baustelle hinzuzuziehen.
  • Bei Eigeninteresse eine ADAC, ACE oder AvD Mitgliedschaft möglich.
  • Zusatzfahrer Versicherung: Versicherung beträgt 10,00 € zzgl. MwSt. pro Tag (im Fall eines Unfalls durch einen nicht eingetragenen Fahrer, trägt der Kunde zum einen sämtliche Kosten und muss außerdem mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren rechnen. Darüber hinaus kann dies mit einer Geldstrafe bis zu 109.500,00 € geahndet werden.
  • Solange der Vertragspartner für die Versicherung nicht zahlen, kann er keine Leistung in Anspruch nehmen. Vertragsbedingungen wurden bereits durch die Versicherung für eine Flottenversicherung
    mit 253% festgelegt.
  • Bei einem Unfall durch einen nicht vertraglich festgelegten Fahrer (unberechtigter), trägt der Vertragspartner sämtliche Kosten des Schadens.
  • Sollte das gemietet Fahrzeug von einer nicht vertraglich festgelegten Person gefahren werden, gilt dies als Verstoß und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • Vollmacht für bestimmte Länder gegen Aufpreis in Höhe von 22,01 Euro z.B. Polen
  • Auslandsrisiko Zuschlag 100,00 € zzgl. MwSt. und Verstöße gegen unsere AGB werden mit 50% der Selbstbeteiligung 1.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
  • Aktuelles Sicherheitsset: Warnweste, Warndreieck, Verbandskasten, Parkscheibe, Rettungsdecke, Eiskratzer, Ersatzrad, Wagenheber und Werkzeuge.
  • Wenn Sie ein Fahrzeug z.B für 13 Tage mieten und nach 10 Tage zurückbringen, wird keine Rückerstattung geben.
  • Keine Rückzahlung für zusätzlichen gebuchte Kilometer möglich.
  • Die Rechnung wird unverzüglich an das Finanzamt übergebe, demnach können wir weder eine Änderung vornehmen noch die Rechnung zurückziehen.
  • Sollte aufgrund eines Unfalls, Rückbehalt durch einen anderen Kunden etc. das Fahrzeug von uns nicht ausgehändigt werden können, wird dem Vertragspartner ein anderes Auto zur Verfügung gestellt, vorzugsweise mit denselben Konditionen.
  • Mietverträge mit Sonderkonditionen gelten verbindlich, diese können nicht verändert bzw. rückgängig gemacht werden.
  • Bei einem Unfall unabhängig von der Selbstbeteiligung, wird durch die Wertminderung 200,00 Euro zzgl. MwSt. Gebühr erhoben.
  • Zuschlag außerhalb unserer Öffnungszeiten in Höhe von 50,00 € zzgl. MwSt..

Zeiten:

  • Öffnungszeiten: Montag- Freitag: 9 Uhr – 17 Uhr, Samstag: 9 Uhr – 15 Uhr, Sonntag: geschlossen
  • Unsere Fahrzeuge werden nur im 24 Stunden-Takt von 09:30 Uhr bis 09:30 Uhr des Folgetages, außer Sonntag angeboten. Startzeit ist immer 9:30 Uhr vor Ort, unabhängig von der Abholungszeit.
  • Sollte ihre geplante Abfahrtszeit außerhalb unserer Öffnungszeiten liegen, so können sie einen Tag zusätzlich buchen.
  • Bewegt sich das Fahrzeug nach 09:30 Uhr, wird unser Konto automatisch durch die Versicherung für weitere 24 Std. belastet, welches als ein ganzer Tag berechnet wird.
  • Das Fahrzeug sollte am Montag vor 09:30 Uhr abgeben und das Rücknahmeprotokoll entsprechend unterschreiben sein. Ist das Rücknahme-Protokoll vom Vertragspartner nicht unterschrieben, wird die Miete fortgesetzt.
  • Übergabezeit zum Start der Miete kann täglich von 09:00 Uhr bis 16:30 Uhr erfolgen
  • Rücknahme ohne Zuschlag zwischen 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr.
  • Rücknahme ab 09:30 Uhr bis 16:30 Uhr wird mit einen Tag Zuschlag berechnet
  • Rücknahme, sobald der Vertragspartner das Fahrzeug nicht mehr benötigen, kann er dieses am selben Tag zu unseren Geschäftszeiten zurückgeben.

Bezahlung

  • Kaution: Sie können die Kaution über ihre Visa-Karte blocken lassen, eine Echtzeit Überweisung mit Rechnungsnummer tätigen oder in bar hinterlegen. Kaution für Fahrzeuge bis 2019 beträgt 500,00 Euro, nur für unsere neue Fahrzeuge aus 2023 sind 1.000,00 Euro fällig, welche Sie am Tag der Abholung hinterlegt können. Die Kaution kann nicht über ein Kartelesegerät eingezogen werden.
  • Zahlungsmöglichkeiten: Wir bieten Vorkasse, Echtzeit Überweisung, Klarna Sofortüberweisung, über EC-Karte, Visakarte oder in bar vor Ort an.
  • Zahlungsmodalität: Vorkasse Überweisung (Bestell-ID-Nummer als Verwendungszweck eingeben und uns ein Zahlungsnachweis zukommen lassen), Vorkasse mit EC/Kreditkarte oder in bar vor Ort, Vorkasse Klarna-Sofort (Sofortüberweisung).
  • Bankverbindung: Nach dem Sie eine Bestellung ausgelöst haben, bekommen Sie die Bankverbindung per E-Mail zugesendet.
  • Kontoinhaber: CMAT Vermietung GmbH
    IBAN: DE 47 xxxx xxxx xxxx xxxx
  • Kreditinstitut: Berliner Sparkasse

Verbindliche Online-Buchung
Sobald Sie auf unsere Seite von CMAT Vermietung GmbH die AGB´s und Mietbedingungen annehmen und ein Fahrzeug buchen, gilt dies verbindlich. Da Sie kostenpflichtig eine Bestellnummer auf der Seite auslöst, wird die Nummerierung beim Finanzamt ermittelt, die wir nicht zurückziehen können.

Reinigung

Das Fahrzeug wird sauber und gereinigt ausgehändigt und in diesem Zustand ordnungsgemäß zurückverlangt. Sollte das Fahrzeug bei der Abgabe nicht ordnungsgemäß gereinigt worden sein, werden Gebühren abhängig vom Schmutz von 59,95 Euro bis 300 Euro zzgl. MwSt. berechnet.

  • Außen: Reinigung der Alufelgen, kompletter Außenbereich durch Waschanlage, Scheibenreiniger für klare Sicht im Sommer und im Winter

Vorne: Keine Rückstände von Insekten, oder ähnlichem

  • Innen: Entfernung v. Flüssigkeiten, Desinfektion an Kontaktstellen, Geruchsentfernung, Fahrgastraum saugen und vollständig reinigen inkl. Türverkleidung, Fußmatten, Scheiben, Kofferraum

Tankregelung

Das Fahrzeug sollte mit dem richtigen Kraftstoff vollgetankt und an uns übergeben werden. Abzüge für Kraftstoff und AdBlue wird pro Liter mit 3,00 Euro berechnet. Über die Anzeige werden sie informiert, für wie viel Kilometer ihr AdBlue-Speicher noch ausreicht. Das Fahrzeug bekommt bei geringem AdBlue-Tank ein Leistungsverlust und kann nicht mehr als 80 km/h schnell gefahren werden. Sollte der Motor des Fahrzeugs mit fehlendem AdBlue ausgeschalten werden, wird der Anlasser des Motors blockiert und eine Weiterfahrt ist nicht mehr möglich und sie sind auf einen Abschleppwagen angewiesen.

Ordnung und Faustregel

  • Das Rauchen und Mitführen von Tieren sind in unseren Fahrzeugen nicht gestattet. Ein Verstoß wird mit jeweils 150,00 Euro zzgl. MwSt. berechnet.
  • E-Zigaretten absolut Verbot (wegen Explosionsgefahr im Fahrzeug während der Fahrt gemäß § 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie oder Hitze).
  • Sie dürfen nicht Ihr Fahrzeug gegenüber der Einfahrt Parken.
  • Sie dürfen aus Versicherungsgründen nicht Ihr Fahrzeug, während der Anmietung bei uns abzustellen.
  • Sie dürfen weder unser Eigentum draußen abstellen noch die Schlüssel oder Fahrzeugschein im Briefkasten werfen.
  • Sie dürfen die abmontiere Sitzplätze nicht bei uns abstellen.
  • Sie dürfen aus Versicherungsgründen weder im Betriebshof rauchen noch Ihre Zigaretten auf den Boden werfen.
  • Sie dürfen weder leere Flaschen noch Restmüll bei uns abstellen.                                                                            
  • Verstöße werden in Rechnung gestellt.                                                                                                                               
  • Sie dürfen weder den Mietwagen mit dem Schwamm reinigen noch Handreinigung der äußeren Flächen vornehmen.

– Muss im Fahrzeug infolge einer nicht genehmigten Mitnahme von Tieren eine Reinigung und/oder eine Geruchsbeseitigung durchgeführt werden, so sind wir berechtigt für den hierfür entstandenen Aufwand vorbehaltlich des Nachweises höherer Kosten einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 150,00 Euro zzgl. MwSt. zu verlangen.

  • Unsere Verwaltungsgebühr für Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungsgeld, Bußgeldverfahren oder Anhörungen beträgt 18,50 Euro zzgl. MwSt. 22,01 Euro.
  • Bei Zahlungsverzug eines Schuldners darf der Gläubiger einen Anwalt auf dessen Kosten hinzuziehen. Des Weiteren kommen Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten, Verwarnungsgeld in voller Summe inkl. Verspätungszinsen, Einwohnermeldeamt: Gebühren wegen Anschriftenwechsel 15,00 Euro zzgl. MwSt., Verzugszinsen gemäß § 288 BGB 5% vom Gesamtbetrag, Mahnkosten 10,00 Euro zzgl. MwSt., unsere vertragliche Verwaltungsgebühr dazu.
  • Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und das nicht begleichen des Bußgeldbescheids, wird dem Vertragspartner zusätzlichen in Rechnung gestellt.
  • Zieht der Vertragspartner um und der Bußgeldstelle kann nicht zugestellt werden, sind die anfallenden Kosten wie Anwalts- od. Gerichtskosten vom Vertragspartner selbst zu tragen. Gemäß § 21 Gebührengesetz dürfen Gebühren 3 Jahr lang (gerechnet vom Ablauf des Jahres in dem der Anspruch – Kfz-Umsetzung – entstanden ist) erhoben werden.
  • Genehmigung, Ausstellung, Auslandsvollmacht: 18,50 Euro zzgl. MwSt.
  • Jeder Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet und mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
  • Falls die Miete erst nach dem dritten Werktag eingeht, fallen Verzugszinsen gem. § 353 HGB mit einer 5 % Pauschale vom Gesamtbetrag an.

Bei der Zahlung kommt es auf die bei uns eingegangene Gutschrift an und nicht, wann der Vertragspartner das Geld versendet hat.

  • Abgabe kann nur bei uns vor Ort persönlich, oder mit vom Vertragspartner unterschriebener Vollmacht erfolgen, nachdem die Miete und die Kaution ausgeglichen sind. Abgaben außerhalb der Öffnungszeiten sind nicht möglich.
  • Der Mieter darf das Fahrzeug oder die Maschine nicht ohne Zustimmung des Vermieters eigenständig einbehalten, andernfalls wird dies vertraglich mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.
  • Sollte nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Wildschaden etc. ein Schaden entstehen, hat der Vertragspartner, oder der vertraglich festgelegte Fahrer die Pflicht die Polizei und im Anschluss uns zu informieren.
  • Beim Verlust der Schlüssel, dem Fahrzeugschein und/oder des amtlichen Kennzeichens sind wir berechtigt, bis zur Beschaffung des Verlustes, die Miete fortlaufend zu lassen. Kosten für laufende Miete und Beschaffung, die mit 500 Euro geltend gemacht wird, wird vom Vertragspartner getragen.
  • Harte Bremsungen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu schnelles Fahren auf unbefestigten Straßen, unberechtigte Fahrer und auch eine nicht bestimmungsmäßige Nutzung /Verwendung des Kfz´s, können zur Einschränkung bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
  • Sollte der Vertragspartner die Schäden am Fahrzeuge verursachen und das Rücknahme-Protokoll nicht unterschreiben, wird seine Miete weiterlaufen und von uns berechnet.
  • Die Untervermietung unserer Fahrzeuge ist nicht vertraglich festgehalten und wir zur Strafanzeige gebracht.

Verlängerung
Falls der Vertragspartner das Fahrzeug weiterhin behalten möchte, sollte er den Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form per Mail fragen, ob eine Verlängerung möglich ist, da das Produkt von einem anderen Interessenten online gebucht worden sein könnte. Wenn der Vermieter nicht in schriftliche Form bestätigt, gilt die Verlängerungsanfrage als abgelehnt.

Rückbehalt unseres Eigentums
Wenn Sie eigenständig unser Eigentum zurückbehalten, ohne uns zu informieren, kann zu eine Unterschlagung Anzeige gemäß § 246 kommen. Zusätzlich bei Verstoß gegen unsere AGB, Mietbedingungen und Nutzungsrechte unabhängig von Fahrzeug- oder Maschinentyp wird einzeln gewertet mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.

Stornierung
Sie können bis zu 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn in Höhe von 15% zzgl MwSt. des Gesamtbetrages vom Vertrag zurücktreten. Sollten Sie nach den 24 Stunden eine Stornierung tätigen, ist 100% zzgl MwSt. des Gesamtbetrages fällig. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich vorliegen. Maßgeblicher Zeitpunkt zur Fristwahrung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns. Sollten Sie zum vereinbarten Zeitpunkt das gebuchte Fahrzeug nicht abholen, wird der bereits geleistete Mietpreis vollständig einbehalten, da das Fahrzeug für Sie zurückbehalten wurde.

Für Überweisung, über Klarna und bar Geld bleiben die 15% zzgl. MwSt..

EC Terminal Geräte

Kunden die mit EC Terminal bezahlen und möchten die Buchung stornieren, können mit 36,5% Storno-gebühren, wie folgt rechnen:

  • Unsere Storno-gebühren beträgt 15% zzgl. MwSt.
  • Dazu kommen 19% vom Finanzamt für bereits gebuchte Zahlung als Einkommen
  • EC Terminal Geräte belasten unser Konto mit jeder Transaktion in Höhe von 2,5% von Gesamtbetrag

Umbuchung

  • Umbuchungsgebühr beträgt 29,95 Euro zzgl. MwSt.
  • Eine bestehende Buchung hat Bestandsschutz, sobald Sie dem geltenden Recht nicht widersprechen.
  • Es ist möglich eine bestehende Buchung auf eine neue Buchung kostenpflichtig umzubuchen.
  • Eine bestehende Buchung kann aus steuerrechtlichen Gründen, nur einmal umgebucht werden.
  • Nach einer Umbuchung, aus steuerrechtlichen Gründen ist eine zweite Umbuchung oder Stornierung nicht mehr möglich.

Fahrzeugabnahme
Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel hinzuweisen, um diese zu protokollieren. Für Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst. Sobald der Mieter die Mietstation verlässt, bestätigt er damit, dass er das Fahrzeug in einem guten Zustand erhalten hat und daraus resultierend verpflichtet er sich, dieses im gleichen Zustand mit dem sämtlichen Zubehör wie Fahrzeugschein, Serviceheft, Schlüssel, Reifen, Werkzeug, 1. Hilfe Tasche etc. während unserer Öffnungszeiten bei CMAT Vermietung GmbH in der Landsberger Allee 550. 12681 Berlin zurückzugeben.

Diplomatischen Immunitäten 
Aufgrund der diplomatischen Immunitäten, Umfang der Privilegierungen mit Zeugnisverweigerungsrecht und weitere Ausnahmen, nehmen wir weder Diplomaten noch Konsularbeamte als Vertragspartner an.

Konkurrenten
Konkurrenten dürfen weder für den Eigenbedarf noch für eine Untervermietung bei uns mieten. Kommt insgeheim ein Vertrag zustande, gilt dies als Verstoß gegen mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht. Zusätzlich wird durch Wettbewerbsverstoß eine notarielle Unterlassungserklärung vorliegen ein Strafverfahren nach sich ziehen.

Auslandsfahrten

Auslandsrisiko Zuschlag 100,00 € zzgl. MwSt. und Verstöße gegen unsere AGB werden mit 50% der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,00 € zzgl. MwSt. geltend gemacht.

Vollmacht für bestimmte Länder gegen Aufpreis in Höhe von 22,01 Euro z.B. Polen und für der Türkei 59,50 €.

Die Nutzung der Fahrzeuge im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung, für bestimmte Fahrzeugkategorien und gegen eine erhöhte Kaution möglich. Der Kunde muss nachweisen, dass er die Vignetten für das angemietete Fahrzeug für das zu überquerende Land gekauft hat und an der richtigen Stelle angebracht hat. Andernfalls wird nicht nur die Kaution einbehalten, sondern es kommen weitere Kosten auf den Vertragspartner zu. Die Nutzung der Fahrzeuge ist ausschließlich in folgenden Ländern möglich: Großbritannien, Spanien, Portugal, Schweden, Norwegen, Schweiz, Irland, Dänemark, Finnland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich-Italien und Polen unter bestimmte Voraussetzungen. Eine Auslandsfahrt ist nur nach Rücksprache mit dem Vermieter und durch die von uns ausgestellten, unterzeichneten, sowie abgestempelten Ausnahmegenehmigungen gestattet. Die Einreise in alle Länder ist aufgrund des erhöhten Unfall- und Diebstahlrisikos verboten, außer der Vermieter stimmt einer Vollmacht vor der Einreise schriftlich zu. Vertragspartner, die mit dem Fahrzeug oder der Maschine im Ausland unterwegs sind, sind automatisch verpflichtet die Bestimmungen des Landes zu berücksichtigen.

Schleusungskriminalität laut Strafgesetzbuches § 96, § 97 und § 74a:

28.01. Bei eine Storno aus verständlichem Grund wie z.B Schleusungskriminalitä, kann der Kunde keinerlei Schadensersatz von uns erwarten, wenn andre Kunde den Wagen Illegal nutzt und nicht zurück bringt.

28.02. Unsere Mietfahrzeuge dürfen nicht für kriminelle Handlungen gebraucht werden.
Kunden, die unsere Fahrzeuge dennoch zum Schleusen von Personen oder anderen unerlaubten Handlungen verwenden und demnach eine Haftstrafe abzusitzen haben, sind verpflichtet bis zur Aushändigung unseres Eigentums die Miete inkl. Anwaltskosten weiter zu zahlen. In Fällen des § 96, § 97 und § 74a drohen Freiheitsstrafen zwischen drei Monaten, sechs Monaten, einem Jahr, drei Jahren und zehn Jahren und Geldstrafen in weniger schweren Fällen.

Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Schleusungskriminalität:
Dem Vermieter steht aus § 280 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Ersatz des Sachschadens zu, wenn der Mieter unter Überschreitung des vertragsgemäßen Mietgebrauchs (§ 538 BGB) in die Sachsubstanz der Mietsache eingegriffen hat.

  • “Dies entspricht einem Betrag von 5.000,00 €, der sich aus den folgenden Kosten zusammensetzt, ohne Nutzungsausfall:”
  • “Kosten für die Flottenversicherung mit einem Satz von 253%.”
  • “Kosten für die Kfz-Steuer.”
  • “Verwaltungsgebühren der Behörden.”
  • “Kosten für Genehmigungen und Freigaben.”
  • “Kosten für Standmiete und Sicherstellungskosten.”
  • “Kosten für die Rückführung durch ein Abschleppunternehmen.”
  • “Kosten für Mautgebühren und Vignetten.”
  • “Wertminderung des Fahrzeugs bis zur Freigabe.”
  • “Ohne Nutzungsausfall, die gerichtlich geltend gemacht wird.”

“Bei fehlenden Schlüsseln, Fahrzeugschein und Kennzeichen werden folgende zusätzliche Kosten hinzukommen:”

  • “Es erfolgt der Ersatz aller Türschließzylinder.”
  • “Um einen neuen Schlüssel anzulernen, muss das Fahrzeug zu einem autorisierten Herstellerbetrieb vorgeführt werden.”
  • “Die Funkschlüssel werden beim Fahrzeughersteller neu codiert.”
  • “Es wird ein Strafantrag bei der Berliner Polizei gegen den Vertragspartner gestellt.”
  • “Es wird ein neuer Fahrzeugschein und neue Kennzeichen Schilder im Zulassungsstelle beantragt.”
  • “Unsere vertragliche Verwaltungsgebühren je Bearbeitung 22,01 € kommen noch dazu.”

Regelungen Auslandfahrten Länder:

Italien: Das Diebstahlrisiko in Italien ist sehr hoch, weshalb das Fahrzeug ausschließlich im Parkhaus oder auf gesicherten Parkplätzen mit verschlossenen Türen abgestellt werden darf. Wird gegen diese Bedingungen verstoßen und das Fahrzeug gestohlen, zählt dies zur groben Fahrlässigkeit. Diese beträgt 75% vom Gesamtschaden und ist vom Vertragspartner selbst zu tragen.

Frankreich: Geparkte Fahrzeuge werden häufig von anderen Fahrzeugen angefahren, was eine kaputte Stoßstange vorne oder hinten zur Folge haben kann.

Polen: Für das Einreisen nach Polen bekommt der Vertragspartner eine Vollmacht ausgefüllt. Die Kosten belaufen sich hierbei auf 22,01 Euro. Fahren Sie eigenständig ohne eine Vollmacht, wird die Versicherung zurückgestuft und die Kosten i.H.v. 1.000,00 € zzgl. MwSt. werden an Sie weitergegeben.

Hinweis: Sie bekommen die Fahrzeuge bei uns mit Ganzjahresreifen, daher müssen Sie die Bestimmungen des Landes berücksichtigen, ob Schneekette brauchen oder sonstiges.

Schneeketten richtig montieren Tipps & Tricks

(Die Montage von Schneeketten müssen Sie mit der Ruhe zuhaue lesen, Stress zu ersparen. Die Schneeketten werden immer auf die Antriebsachse montiert. Für Fahrzeuge die nicht Allrad sind, können Sie die Schneeketten im Vorderreifen montieren und für Allrad-Antrieb benötigen Sie zwingend Sie für jeden Reifen eine Schneekette. Sie können die Schneeketten auf einem Parkplatz montieren. Wichtig ist dass der Wagen nicht rollt, die Warnblinker eingeschaltet ist und die tragen Sie eine Warnweste. Nach 100 Metern Fahrt, müssen alle Schneeketten feste gezogen werden, sonst Lockere Schneeketten beschädigen den Radkasten und das Lack. Wenn Sie eine Schneeketten kaufen, denn müssen Sie unbedingt darauf achten dass der zu Größe Reifen passt. Sie dürfen mit einer montierte Schneeketten nicht schneller als 50 km/h fahren auch im Autobahnen.)

Europäisches Unfallprotokoll

Unabhängig davon, ob Ihr Unfall im Ausland oder im Inland passiert, der Unfallbericht ist für Sie wichtig, da es so einfacher ist den Unfallhergang nachvollziehbar zu machen. Informiert uns der Vertragspartner nicht, wird vertraglich gemäß § 246 es zu einer Anzeige kommen.

Schadensfall

Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 Euro zzgl. MwSt. je Schadensfall. Eine Vollkaskoversicherung beinhaltet automatisch immer eine Teilkaskoversicherung. Die Vollkaskoversicherung greift pro Schaden, ab einer Schadenshöhe von über 2.000,00 Euro und nicht für mehrere kleine Schäden.

Im Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) unter Paragraf 81, Absatz 2, steht:

„Führt ein Versicherungsnehmer /Fahrer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“

Steinschlagreparatur für Windschutzscheiben

Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet, mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt und kleiner als fünf Millimeter ist, kann repariert werden. Der Kunde trägt 200,00 € zzgl. MwSt. plus eine geringe Hol- und Bring Service Kostenpauschale in Höhe von 39,00€ zzgl. MwSt. im Schadensfall fallen für den Aufwand und Nutzungsausfall zu übernehmen.

Reglung für Steinschlag und Windschutzscheibenaustausch

Steinschlag Reparaturen im Sichtfeld laut § 40 StVZO ist rechtlich verboten.
Der Austausch der Windschutzscheibe ist erforderlich, ist der Kunde verpflichtet, folgende Kosten zu übernehmen:

  • Kosten für den Windschutzscheibenaustausch
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Fahrerkosten für den Hol- und Bring-Service
  • Kraftstoffkosten
  • Reinigungskosten

Diese Kosten sind mit einer Kostenpauschale und einer vertraglichen Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer verbunden. Bei Schweigen wird die Selbstbeteiligung in Höhe von 2.000,00 € zzgl. MwSt. in Anspruch genommen.

Unfall mit einem Mietwagen oder Baumaschinen

Unabhängig davon, ob der Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert: Absicherung der Gefahrenstelle,
Erste Hilfe, Polizei verständigen und ggf. Notruf absetzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Polizei anzurufen und einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen. Legt der Vertragspartner uns kein Unfallprotokoll vor, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB vor. Auch handelt es sich hierbei um eine arglistige Verschweigung, welche strafrechtlich verfolgt wird. Zusätzlich wird auch dieser Verstoß mit 100% der vereinbarten Selbstbeteiligung zzgl. MwSt. geltend gemacht.

  • Wann ist passiert?
  • Wo ist passiert?
  • Durch wem ist passiert?
  • Wer ist verletzt?
  • Was wurde damit beschädigt?
  • Schadenshöhe?
  • Wie kam der Unfall zustande?
  • Wo liegt eine Polizeiliche Unfall Protokoll?
  • Gibt es Augenzeuge (Zeitzeuge)?
  • Haben die Schäden dokumentiert?

Nachweis Fotos werden vom Fahrzeug und beschädigte Stelle per E-Mail als PDF erwartet.

Grobe Fahrlässigkeit:

  • Benutzung eines Handys während der Fahrt
  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
  • Überfahren einer roten Ampel oder eines Stoppschildes
  • Unangepasste Geschwindigkeit bei Glätte, Nässe, Nebel etc.
  • Autodiebstahl, wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt
  • Eine falsche Kraftstoffbetankung
  • Anhänger falsch beladen
  • Bei Baumaschinen alle 8 Std. die notwendigen Stellen nicht geschmiert werden
  • Ohne Baggerführerschein die Maschinen falsch bedienen etc.
  • Des Weiteren stehen im AGB

Bei mehreren Fällen mit grober Fahrlässigkeit muss der Vertragspartner 75% von den Gesamtkosten der Schadensbeseitigung übernehmen.

Innenraumversicherung

Schäden im Innenraum des Fahrzeuges sind von der Vollkaskoversicherung generell ausgeschlossen. Der Vertragspartner muss in einem solchen Fall, für alle von ihm verursachten Schäden im Innenraum, komplett selbst für die Reparaturkosten in Höhe von 238,00  € Brutto aufkommen. Außerdem ist der Vertragspartner verpflichtet, für eine schadensbedingte Wertminderung am Fahrzeug, auch für einen möglichen Nutzungsausfall aufzukommen

Unternehmen:

Der Vertragspartner akzeptiert mit seiner Unterschrift das Insolvenzverfahren gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 bei CMAT Vermietung GmbH. Der Geschäftsführer ist der berechtigte Mieter, verantwortlicher Vertragspartner, unabhängig von der Rechtsform und dem Stammkapital seiner Firma. Bei Verzögerungen, Zahlungsunfähigkeiten oder Überschuldung haftet er persönlich in der vertraglich vereinbarten Höhe inkl. 5% Verzugszinssatz gemäß § 288 BGB.

Schadensersatzanspruch des Vermieters/ Untervermietung
Sollte festgestellt werden, dass der Vertragspartner das gemietete Fahrzeug von CMAT Vermietung GmbH untervermietet haben, muss der Vertragspartner mit einer Geldstrafe im Schadenersatz zuzüglich Mehrwertsteuer rechnen.

Pflichten und Straftaten
Der Vertragspartner ist verpflichtet uns die aktuelle und richtige Adresse, sowie Rufnummer, ob für Kurzzeitmiete oder Langzeitmiete bekannt zu geben. Bei Änderung müssen wir rechtzeitig in schriftlicher Form per Einschreiben informiert werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen unsere AGB´s vor. Im Falle eines Unfalls ist der Vermieter unverzüglich in schriftlicher Form zu informieren.

Tacho- und Manipulation des Betriebsstundenzählers
Bei einer Tachomanipulation handelt es sich um eine Straftat und wird nicht nur zur Strafanzeige gebracht, sondern auch einen Schadenersatz durch den Vermieter in Anspruch genommen.

GPS-Ortungssystem und Fernschaltung
Sollte der Vertragspartner den Dauerstrom vom GPS-Geräten des Fahrzeuges ohne schriftliche Ankündigung trennen, muss mit einer Unterschlagungsanzeige gemäß § 246 gerechnet werden.

Fernschaltung
Die unerlaubte Freischaltung eines Fahrzeugs kann gegen einen Aufpreis in Höhe von 500,00 Euro zzgl. MwSt. im Betriebshof von CMAT-Autovermietung stattfinden. In solchen Fällen sind die Abschleppkosten vom Vertragspartner selbst zu tragen.

Anzeigenbetrug
Wer beabsichtigt sich oder einen Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft, das Vermögen eines Anderen dadurch beschädigt, durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit einem Strafverfahren rechnen müssen.

Schleusungskriminalität laut Strafgesetzbuch
Die Fahrzeuge dürfen nicht für kriminelle Handlungen gebraucht werden. Vertragspartner, die unsere Fahrzeuge dennoch zum Schleusen von Personen oder anderen unerlaubten Handlungen verwenden und demnach eine Haftstrafe abzusitzen haben, sind verpflichtet bis zur Aushändigung unseres Eigentums die Miete inkl. Anwaltskosten weiterzuzahlen. In Fällen des § 96, § 97 und § 74a drohen eine Freiheitsstrafe.

Übergabeprotokoll
Hartes Bremsen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu schnelles Fahren auf unbefestigten Straßen, unberechtigte Fahrer und auch eine nicht bestimmungsmäßige Nutzung oder Verwendung des Kfz´s können zur Einschränkung bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In diesem Fällen kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu und wird eine Strafanzeige gestellt. Bei groben Verstößen gegen die AGB´s, kann der Mietwagen sofort außer Funktion gesetzt werden, in diesem Fall müssen Sie den Mietwagen auf eigene Kosten zu uns abschleppen lassen. Ich verpflichte mich, die Ordnungswidrigkeit nach § 56 im Straßenverkehr zu berücksichtigen, keine Verstöße im In und Ausland bzgl. Vignette oder Parkverbot vorzunehmen, den Mietwagen nicht selbst mit dem Schwamm zu reinigen, den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, die Etiketten vom Fahrzeug nicht zu entfernen, den Mietwagen im gleichen Zustand mit sämtlichem Zubehör, sauber, vollgetankt und nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt bei der CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin zurückzugeben. Bei kleineren Verstößen gegen die AGB´s (z.B. Rauchverbot, Mitführung von Tieren etc.), wird wie Ihnen die Reinigung für folgende Punkte in Rechnung gestellt:

Fahrzeugabnahme für Langzeitmiete und Kurzzeitmiete:

Der Mieter hat vor dem Verlassen der Mietstation Mängel am Fahrzeug zu überprüfen und den Vermieter auf ggf. vorhandene Mängel im Übergabeprotokoll einzutragen. Über Mängel oder Schäden, welche später durch den Mieter gemeldet werden, haftet der Mieter selbst. Grobe Fahrlässigkeit oder Verlust des Mietgegenstandes: Sollte der Mietwagen oder die Maschine höheren Gewalt, berschuldung, Schäden (sofern die Versicherung eine Entschädigung ablehnt) ausgesetzt sein, muss Mieter die Miete mindestens in Höhe von 75% weiterzahlen. Bei mehreren Schäden, ist der Kunde verpflichtet 75% von den Gesamtkosten zur Schadensbeseitigung zu tragen. Sollte der Kunde die Schlüssel, das Kennzeichen oder Fahrzeugschein verliert, ist die Nutzungsausfallentschädigung vom Kunden selbst zu tragen, genauso wie die Ersetzungskosten, bis zur Aushändigung läuft die Miete weiter. Widerrufsrecht bei der Rückgabe: Kunden, die uns nicht über die Schäden am Fahrzeug informieren, den Wagen bewusst nicht waschen und/oder diesen bei Dunkelheit, Verschmutzung, Schnee oder Eis, Regen oder ähnlichen Situationen abgeben, liegt eine erschwerte Übernahmebedingungen vor. Diese benötigt eine vollständige Dokumentation der Fahrzeugmängel im Rücknahmeprotokoll. In diesem Fall werden wir Ihnen die Mängel gemäß Gutachten in Rechnung stellen. Vertraglich wird die Miete weiterlaufen, solange das Rücknahmeprotokoll vom Kunden nicht unterschrieben ist. Aufgrund des Schadens des Vermieters, kann durch diesen das Rücknahmeprotokoll widerrufen werden. Vertraglich wird die Miete weiterlaufen, solange das Rücknahmeprotokoll vom Kunden nicht unterschrieben ist. Unfall mit einem Mietwagen oder Baumaschinen: Unabhängig davon, ob Ihr Unfall im Ausland oder in Deutschland passiert sind sie verpflichtet die Unfallstelle abzusichern, Erste-Hilfe zu leisten und ggf. den Notruf abzusetzen. Sie sind verpflichtet die Polizei zu verständigen und einen Unfallbericht aufnehmen zu lassen. Dies ist von Wichtigkeit, da es so einfacher ist den Unfallhergang nachzuvollziehen. Bei Schäden, sollte der Mieter verschuldet sein, hiermit verpflichtet er sich für die Dauer der Reparatur des Fahrzeuges eine Nutzungsausfall zutragen und den Wagen zum vereinbarten Rückgabeort zurückzubringen. Im Übrigen bleibt der Mietvertrag unverändert bestehen und unter bestimmten Voraussetzungen, Nachprüfung kann die Mieter einen Ersatzwagen bekommen.

Langzeitmiete Kunden:
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete sofort fällig und die nächste Miete muss spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats gutgeschrieben sein, andernfalls wird der Wagen o. d. G. außer Funktion gesetzt. Bagger: Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit Fettpresse mit einem Hub abschmieren. Pro Monat sind 3500 bis 5.000 Kilometern für Fahrzeuge und für den Kettenbagger 160 Stunden inclusive. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,20 € und der Kettenbagger mit 30,00 € /Std Brutto berechnet. Nach dem Gebrauch des Mietwagens oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden. Jeder Pkw, Lkw oder Kettenbagger müssen einmal im Jahr zurückgebracht werden, oder nach Absprache direkt zum Service, wegen jährlicher Inspektion. Abnahme: Sobald der Kunde einen Vertrag über eine Langzeitmiete unterschreibt, erteilt er uns den Auftrag den Wagen gründlich aufzubereiten und zum gewünschten Termin bereit zu stellen. Somit entstehen bei uns ab diesem Zeitpunkt extra Kosten für die komplette Aufbereitung des Fahrzeuges. Bei Rücktritt vom Vertrag stellen wir daher den Kunden 10% der Mietsumme, berechnet auf 12 Monate, zuzgl. der gültigen MwSt. in Rechnung. Der Mieter hat sich während der Mietdauer regelmäßig davon zu überzeugen, dass das Fahrzeug immer mit genügend Öl, Kühlwasser und richtigem Reifendruck benutzt wird. Bei Bedarf sind diese nach den Herstellervorgaben nachzufüllen. Bei einem technischen Defekt oder falls der Lkw für eine Inspektion in die Werkstatt muss, kann der Mieter keine Nutzungsausfallentschädigung beim Vermieter geltend machen. Die Reparaturkosten werden dem Mieter nicht in Rechnung gestellt und für diesen Zeitraum übernimmt CMAT Vermietung GmbH keinerlei Schadensausgleich. Der Vertragspartner/ Geschäftsführer ist der berechtigte Mieter und verantwortlich dafür, dass unabhängig von der Rechtsform und dem Stammkapital seiner Firma, er verpflichtet ist den Vertrag zu erfüllen. Bei Verzögerung, Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung haftet er persönlich in der vertraglich vereinbarten Höhe.

Baumaschinen

Konditionen: Für jeden Monat sind 3.500 Kilometer für die Langzeitmiete und den Kettenbagger 160 Stunden inklusive. Jeder weitere Kilometer wird mit zusätzlich 0,20 Euro und der Kettenbagger mit 30,00 Euro /Std berechnet.

  • Wir bieten nicht nur Fahrzeuge, sondern auch Baumaschinen der Marken: Caterpillar, Komatsu, Wacker Neuson und MERLO, neu, inkl. Vollkasko, Löffelpaket an.
  • Alle 10 Stunden die Schmierstellen mit einer Fettpresse mit einem Hub abschmieren.
  • Jeder einzelne Verstoß gegen unsere AGB unabhängig vom Maschinentyp, wird mit 50% der vereinbarten Selbstbeteiligung geltend gemacht.
  • Nach dem Gebrauch der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet die Grundeinstellung nicht zu verändern. Sobald die Einstellung umstellen ist, kann das Fahrzeug sich von allein abschließen und nicht mehr genutzt werden.
  • Bei versursachten Schäden durch den Vertragspartner, ist dieser verpflichtet für die Dauer der Reparatur der Baumaschine eine Nutzungsausfallgebühr zu tragen und die Baumaschine darüber hinaus zum vereinbarten Rückgabeort nach Instandsetzung zurückzubringen.
  • Baumaschinen mit Reifen und LKW´s, ob Kompaktlader, Radlader, Mobilbagger, Grader, Dumper oder LKW mit Reifen, werden dem Vertragspartner ordnungsgemäß ausgehändigt. Sobald ein Schaden zustande kommt, wird die SB in Anspruch genommen.
  • Die Nutzung von Baumaschinen im Ausland ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung in schriftlicher Form für bestimmte Maschinen gegen eine erhöhte Kaution möglich, welche durch den Kunden nachgewiesen werden muss.
  • Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Baumaschine oder den LKW im ausgehändigten Zustand zurückzubringen.
  • Falls Luft verloren gegangen ist und dies durch einen Reifendienst instandgesetzt werden muss, sind die Kosten vom Vertragspartner zu tragen. Geht das Rad auf der Baustelle kaputt, darf der Vertragspartner nur die gleiche Marke und keine Runderneuerte aufziehen. Es werden weder gebrauchte noch andere Marken akzeptiert.

Widerrufsrecht bei der Rückgabe

Vertragspartner, die Schäden am Fahrzeug verschweigen, das Fahrzeug bewusst nicht waschen und/oder diesen bei schwierigen Wetterbedingungen abgeben, liegen erschwerte Übernahmebedingungen vor. Ist eine vollständige Dokumentation der Fahrzeugmängel im Rücknahmeprotokoll nicht möglich, werden dem Vertragspartner den Minderwert gemäß Gutachten in Rechnung stellen. Aufgrund des Schadens des Vertragspartners, kann durch diesen das Rücknahmeprotokoll widerrufen werden. Langzeitmietverträge mit Sonderfunktionen gelten verbindlich, d.h. diese können nicht verändert oder rückgängig gemacht werden.

Langzeitmiete
Gemäß § 556b BGB ist die aktuelle Miete unverzüglich fällig und die darauffolgende spätestens am 2. Werktag des jeweiligen Kalendermonats. Nach dem Gebrauch des Fahrzeugs oder der Baumaschine müssen alle Stromverbraucher ausgeschaltet werden. Jeder der Pkws, Lkws oder Kettenbagger muss einmal im Jahr zurückgebracht werden, zwecks jährlicher Inspektion. Nach Absprache kann der Vertragspartner das Fahrzeug auch eigenständig zum Service bringen.

Folgendes wird bei der Übergabe vom Vertragspartner für LKW´s und Baumaschinen  benötigt:

  • Gewerbeanmeldung – HRB und aktuellen Handelsregisterauszug
  • Personalausweis, Meldebescheinigung
  • (BWA) und Einkommensnachweis
  • Kaution einer Rate
  • Kredit-EC-Karte, vereinbarte Vorauszahlung
  • Gültiger LKW-Führerschein C/CE
  • Fahrerkarte
  • Mautgebühren und Vereinbarung mit Toll-Collect sind vom Vertragspartner zu tragen
  • Vollmacht für die Abholung mit Personalausweis und gestempelte Vollmacht
  • Luxus-Fahrzeuge, LKW und Baumaschinen SCHUFA und Bonitätsauskunft notwendig
  • SCHUFA-BonitätsCheck Gebühren ist vom Vertragspartner in Höhe von 29,95 Euro selbst zu tragen

Bei uns bekommen Sie das Fahrzeug sauber, Vollgetankt inkl. niedrige Preise, Vollkaskoversicherung und Höhe Kilometeranzahl inbegriffen.

Sie können direkt neben uns an der Sprint Tankstelle Landsberger Allee 534, 12681 Berlin erstmals Schmutz am Fahrzeug einweichen – dann in die Waschanlage. Wir bitten Sie die Außenflächen nur durch einen Besuch einer Waschanlage reinigen zu lassen z.B. Mr.Wash der Cosy Wash.

(Bei Verschmutzungen durch Insekten, Harz, Streusalz oder Vogelkot sollten Autofahrer nicht bis zur nächsten planmäßigen Wäsche warten, sondern sie sofort abwaschen. Denn sei der Dreck erst einmal eingetrocknet, könne er nicht nur für Flecken sorgen, sondern geht auch in der Waschanlage nicht mehr ab.)

Beseitigung von Insekten an: Stoßstange, Motorhaube, Frontscheibe. Reinigung der Scheiben: Alle Scheiben müssen von innen und außen mit Glasreiniger fleckenfrei und streifenfrei gereinigt werden. Keine Handreinigung der äußeren Flächen, wir bitten Sie die Außenflächen nur durch einen Besuch einer Waschanlage reinigen zu lassen z.B. Mr.Wash der Cosy Wash. Innenraum: Keine Flecken auf der Innenverkleidung oder ausgelaufene Getränke. Fußmatten: Saugen und ausklopfen und von Schmutz und Restmüll befreien. Sollte dies nicht der Fall sein, wird bei Rückgabe folgende Reinigungsgebühren erhoben: Innen und außen Reinigung PKW 39,95 €, Vans 59,95 € (Fahrtkosten fallen nicht an). Leder Reinigung: Glattlederreinigung 150 €, Wildlederreinigung 300 €. Rauchverbot herrscht in allen Fachzeugen, besonders E-Zigaretten absolut Verbot (wegen Explosionsgefahr im Fahrzeug während der Fahrt gemäß § 307.
Wertminderung abhängig vom Baujahr + Instandsetzung in Höhe von 150 €. Erbrechen im Mietwagen: Der Mieter ist verpflichtet die Geruchsbelästigung des Fahrzeugs ordnungsgemäß und restlos zu beseitigen, andernfalls fällt eine Wertminderung abhängig vom Baujahr und der Reinigung um die 200 € an. Haustiere sind in allen Mietwagen nicht gestattet und zieht bei Verstoß eine Wertminderung abhängig vom Baujahr und Reinigung um die 150 € nach sich. Schäden am Fahrzeug: Wertminderung für einen Gebrauchtwagen je nach Schäden, ob Kratze oder Delle beträgt 200 €. Neufahrzeuge 1. Zulassungsjahr (bis 12 Monate) 5% bis 7%. 2. Zulassungsjahr (bis 24 Monate) 4% bis 6%, ab dem 3. Zulassungsjahr (25 Monate) 3% bis 5%.

Unsere AGB, Mietbedingungen, Übergabeprotokoll und Rücknahmeprotokoll sind Bestandteil des Mietvertrages. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Hartes Bremsen, Geschwindigkeitsüberschreitungen, zu schnelles Fahren auf unbefestigten Straßen, unberechtigte Fahrer und auch eine nicht bestimmungsmäßige Nutzung oder Verwendung des Kfz´s können zur Einschränkung bis zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. In diesem Fällen kommen zusätzliche Kosten auf Sie zu und wird eine Strafanzeige gestellt. Bei groben Verstößen gegen die AGB´s, kann der Mietwagen sofort außer Funktion gesetzt werden, in diesem Fall müssen Sie den Mietwagen auf eigene Kosten zu uns abschleppen lassen. Ich verpflichte mich, die Ordnungswidrigkeit nach § 56 im Straßenverkehr zu berücksichtigen, keine Verstöße im In und Ausland bzgl. Vignette oder Parkverbot vorzunehmen, den Mietwagen nicht selbst mit dem Schwamm zu reinigen, den Mietwagen mit richtigem Kraftstoff zu betanken, die Etiketten vom Fahrzeug nicht zu entfernen, den Mietwagen im gleichen Zustand mit sämtlichem Zubehör, sauber, vollgetankt und nicht später als zum vereinbarten Zeitpunkt bei der CMAT Vermietung GmbH, Landsberger Allee 550, 12681 Berlin zurückzugeben. Bei kleineren Verstößen gegen die AGB´s (z.B. Rauchverbot, Mitführung von Tieren etc.), wird wie Ihnen die Reinigung für folgende Punkte in Rechnung gestellt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingung, Nutzungsrecht und Vorschriften der CMAT Vermietung GmbH finden Sie ganz unten auf unserer Webseite rechts unter „Rechtliches“.

Wir danken Ihnen für das entgegengebrachte Interesse und sind bei Rückfragen unter den angegebenen Öffnungszeiten für Sie verfügbar.

Weitere Fragen zum Thema Rechten und Pflichten finden Sie auf der Webseite unter FAQ.

Wir wünschen eine gute Fahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr CMAT Vermietung Team

Rechtsklick deaktiviert

Nach oben scrollen
Scroll to Top